Grenzüberschreitender Güterverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Österreichischen Bundesbahn über den Grenzübergang Passau
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit Schreiben vom 28. Juli 1988 — PN 2.010 Bfgi 429 — der ZENTRALE Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn wurde die Bundesbahndirektion Nürnberg beauftragt, in einer Projektgruppe die Möglichkeiten der Verbesserung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zwischen der DB und ÖBB über den Grenzübergang Passau zu untersuchen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Liegt das Ergebnis dieser Untersuchung inzwischen im Detail vor, und falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche konkreten Ergebnisse erbrachte diese Untersuchung?
Welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Ergebnisse bereits getroffen, und welche Maßnahmen stehen noch bevor?
Wurden bzw. werden diese Maßnahmen in Abstimmung und mit Zustimmung der ÖBB getroffen?
Welche letztendlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Maßnahmen für den Fortbestand des Güterrangierbahnhofs Passau?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Schreiben der ÖBB-Vertretung in Passau enthaltene Einschätzung, wonach die Verlagerung der Grenztätigkeiten ins Landesinnere die verladende Wirtschaft geradezu herausfordern würde, ihre Transporte von der Schiene auf die Straße zu verlagern, da die Verzollung im Binnenland eine Verschlechterung der Beförderungsqualität mit sich bringt?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß sich die Verlagerung der Grenztätigkeiten ins Landesinnere negativ auf das Gütertransportgewerbe im Raum Passau auswirkt und falls ja, mit welcher Begründung wird bzw. würde dies in Kauf genommen?
Wie groß sind nach Meinung der Bundesregierung die mit einer Verlagerung der Grenztätigkeiten ins Landesinnere verbundenen Verluste von Arbeitsplätzen
a) für Bedienstete der DB,
b) für Bedienstete der ÖBB,
c) im Bereich des Transportgewerbes?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Jahren 1985 bis 1988 allein im Bereich Passau 200 Bundesbahnbedienstete ihren Arbeitsplatz verloren haben? Sieht sie darin eine für einen strukturschwachen Raum vertretbare Entwicklung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Maßnahmen, die im Sinne der Deutschen Bundesbahn als wirtschaftlich erscheinen, nicht zwangsweise auch volkswirtschaftlich, insbesondere sozial- und strukturpolitisch, vertretbar sind?