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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Neutralität des Staates in Religions- und Weltanschauungsfragen (G-SIG: 11003570)

Namen und Anzahl sog. Jugendreligionen, Stellung der Bonner "Aktion für geistige und psychische Freiheit e.V.", geplante Anhörung zum Thema Jugendreligionen im Herbst 1989, Gutachten über Jugendreligionen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

11.05.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/419514.03.89

Neutralität des Staates in Religions- und Weltanschauungsfragen

des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Obwohl die Bundesregierung in ihren Veröffentlichungen bisher nur acht Religionsgemeinschaften namentlich genannt hat, die sie zu den sogenannten Jugendreligionen zählt, ist vom zuständigen Ministerium von über 200 solcher Gruppen gesprochen worden. Es wurde in diesem Zusammenhang wiederholt der Verdacht geäußert, die Bundesregierung habe willkürlich Glaubensgemeinschaften zu diesem Kreis hinzugerechnet, um mit übertriebenen Zahlenangaben die quantitative Bedeutung des vermeintlichen Problems hochzuspielen, um damit das eigene Eingreifen zu rechtfertigen.

  • Welches sind — in namentlicher Nennung — die über 200 Gruppen, die zu den sogenannten Jugendreligionen gezählt werden?
  • Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Mitglieder und des engeren und weiteren Umfelds der jeweiligen Gemeinschaft?
  • Zählt die Bundesregierung die folgenden Gemeinschaften zu dem Kreis der sogenannten Jugendreligionen: –Mormonen, –Siebenten-Tags-Adventisten, –Zeugen Jehovas, –Heilsarmee, –Juden, –Baptisten, –Opus Dei, –Charismatische Gemeindeerneuerung, –Pfingstler, –Bahai, –Methodisten, –Altkatholiken, –Mennoniten, –Quäker, –Unitarier, –Ahmadiyya, –Christliche Wissenschaft?
  • Nach welchen Kriterien wird eine Religionsgemeinschaft zu dem Kreis der sogenannten Jugendreligionen gezählt?
  • Wie und wann, von wem und mit wessen Hilfe wurden diese Kriterien entwickelt?
  • Ist das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für alle der in der Einleitung genannten über 200 sogenannten Jugendreligionen das federführende Ministerium?
  • Trifft es zu, daß das Bundesministerium des Innern das federführende Ministerium für die beiden großen christlichen Kirchen ist?
  • Ist das Bundesministerium des Innern für weitere Religionsgemeinschaften federführend, wenn ja, namentliche Nennung der Gemeinschaften?
  • Trifft es zu, daß alle anderen nicht unter Fragen g) und h) genannten Gemeinschaften zu den sogenannten Jugendreligionen gezählt werden?
  • Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Einschätzung einiger kirchlicher Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen widerspricht, die in letzter Zeit von weit mehr als 200 sogenannten Jugendreligionen sprechen (Pfarrer H. im August 1987: allein in München mehr als 500 solcher Gruppen)?

2. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/1786) bekräftigt, daß sie die Bonner „Aktion für geistige und psychische Freiheit e. V." (AGPF) als ihre Informations- und Clearingstelle betrachtet. Wie einer Pressemitteilung der „Vereinigungskirche" vom 20. Juli 1988, die sich auf interne Dokumente beruft, zu entnehmen war, hat der im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zuständige Verbindungsmann zur Bonner AGPF der AGPF ihren Charakter als bundesweiten Dachverband der gegen die Tätigkeit der sogenannten Jugendreligionen gerichteten Elterninitiativen abgesprochen.

  • Trifft es zu, daß mehrere der früheren Mitgliederinitiativen der AGPF inzwischen aus dem sogenannten Dachverband ausgetreten sind?
  • Welches sind die Gründe für die Austritte gewesen?
  • Welches ist die Ansicht der Bundesregierung zu den Austrittsbegründungen?
  • Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Ansicht ist, daß die AGPF aufgrund der Austritte nicht mehr den Charakter eines bundesweiten Dachverbandes hat?
  • Welche Konsequenzen hat das für die finanzielle Förderung der AGPF durch die Bundesregierung?
  • Welche weiteren Konsequenzen hat das?
  • Trifft es zu, daß der Bundesrechnungshof bei einer Prüfung der AGPF zu dem Schluß gekommen ist, die AGPF sei nicht würdig, von der Bundesregierung gefördert zu werden?
  • Welche Gründe hat der Bundesrechnungshof genannt?
  • Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen?

3. Nach einer Pressemeldung hatte die frühere Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Absicht geäußert, im Herbst dieses Jahres eine Anhörung zum Thema sogenannte Jugendreligionen durchzuführen.

  • Plant das Ministerium eine solche Anhörung?
  • Zu welchem Zeitpunkt?
  • Werden Vertreter der sogenannten Jugendreligionen dazu geladen?
  • Werden Vertreter der sogenannten Elterninitiativen und der AGPF dazu geladen?
  • Werden Beauftragte der Kirchen dazu geladen?
  • Werden Wissenschaftler dazu geladen, und wenn ja, bitte namentliche Nennung?

4. In der erwähnten Pressemitteilung der „Vereinigungskirche" ist von einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten die Rede, das feststellen sollte, inwieweit die sogenannten Jugendreligionen berechtigt sind, sich auf den Schutz durch Artikel 4 des Grundgesetzes zu berufen.

  • Trifft es zu, daß so ein Gutachten im Jahre 1986 oder 1987 dem zuständigen Ministerium übergeben wurde?
  • Beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Gutachten zu veröffentlichen?
  • Wenn nein, warum nicht?
  • Was sind die wesentlichen Inhalte und Aussagen des Gutachtens?
  • Stimmt die Bundesregierung diesen Aussagen aus dem Gutachten zu?
  • Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben?
  • Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten?

Fragen36

1

Obwohl die Bundesregierung in ihren Veröffentlichungen bisher nur acht Religionsgemeinschaften namentlich genannt hat, die sie zu den sogenannten Jugendreligionen zählt, ist vom zuständigen Ministerium von über 200 solcher Gruppen gesprochen worden. Es wurde in diesem Zusammenhang wiederholt der Verdacht geäußert, die Bundesregierung habe willkürlich Glaubensgemeinschaften zu diesem Kreis hinzugerechnet, um mit übertriebenen Zahlenangaben die quantitative Bedeutung des vermeintlichen Problems hochzuspielen, um damit das eigene Eingreifen zu rechtfertigen.

1

Welches sind — in namentlicher Nennung — die über 200 Gruppen, die zu den sogenannten Jugendreligionen gezählt werden?

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Mitglieder und des engeren und weiteren Umfelds der jeweiligen Gemeinschaft?

1

Zählt die Bundesregierung die folgenden Gemeinschaften zu dem Kreis der sogenannten Jugendreligionen: –Mormonen, –Siebenten-Tags-Adventisten, –Zeugen Jehovas, –Heilsarmee, –Juden, –Baptisten, –Opus Dei, –Charismatische Gemeindeerneuerung, –Pfingstler, –Bahai, –Methodisten, –Altkatholiken, –Mennoniten, –Quäker, –Unitarier, –Ahmadiyya, –Christliche Wissenschaft?

1

Nach welchen Kriterien wird eine Religionsgemeinschaft zu dem Kreis der sogenannten Jugendreligionen gezählt?

1

Wie und wann, von wem und mit wessen Hilfe wurden diese Kriterien entwickelt?

1

Ist das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit für alle der in der Einleitung genannten über 200 sogenannten Jugendreligionen das federführende Ministerium?

1

Trifft es zu, daß das Bundesministerium des Innern das federführende Ministerium für die beiden großen christlichen Kirchen ist?

1

Ist das Bundesministerium des Innern für weitere Religionsgemeinschaften federführend, wenn ja, namentliche Nennung der Gemeinschaften?

1

Trifft es zu, daß alle anderen nicht unter Fragen g) und h) genannten Gemeinschaften zu den sogenannten Jugendreligionen gezählt werden?

1

Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Einschätzung einiger kirchlicher Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen widerspricht, die in letzter Zeit von weit mehr als 200 sogenannten Jugendreligionen sprechen (Pfarrer H. im August 1987: allein in München mehr als 500 solcher Gruppen)?

2

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/1786) bekräftigt, daß sie die Bonner „Aktion für geistige und psychische Freiheit e. V." (AGPF) als ihre Informations- und Clearingstelle betrachtet. Wie einer Pressemitteilung der „Vereinigungskirche" vom 20. Juli 1988, die sich auf interne Dokumente beruft, zu entnehmen war, hat der im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zuständige Verbindungsmann zur Bonner AGPF der AGPF ihren Charakter als bundesweiten Dachverband der gegen die Tätigkeit der sogenannten Jugendreligionen gerichteten Elterninitiativen abgesprochen.

2

Trifft es zu, daß mehrere der früheren Mitgliederinitiativen der AGPF inzwischen aus dem sogenannten Dachverband ausgetreten sind?

2

Welches sind die Gründe für die Austritte gewesen?

2

Welches ist die Ansicht der Bundesregierung zu den Austrittsbegründungen?

2

Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Ansicht ist, daß die AGPF aufgrund der Austritte nicht mehr den Charakter eines bundesweiten Dachverbandes hat?

2

Welche Konsequenzen hat das für die finanzielle Förderung der AGPF durch die Bundesregierung?

2

Welche weiteren Konsequenzen hat das?

2

Trifft es zu, daß der Bundesrechnungshof bei einer Prüfung der AGPF zu dem Schluß gekommen ist, die AGPF sei nicht würdig, von der Bundesregierung gefördert zu werden?

2

Welche Gründe hat der Bundesrechnungshof genannt?

2

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen?

3

Nach einer Pressemeldung hatte die frühere Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Absicht geäußert, im Herbst dieses Jahres eine Anhörung zum Thema sogenannte Jugendreligionen durchzuführen.

3

Plant das Ministerium eine solche Anhörung?

3

Zu welchem Zeitpunkt?

3

Werden Vertreter der sogenannten Jugendreligionen dazu geladen?

3

Werden Vertreter der sogenannten Elterninitiativen und der AGPF dazu geladen?

3

Werden Beauftragte der Kirchen dazu geladen?

3

Werden Wissenschaftler dazu geladen, und wenn ja, bitte namentliche Nennung?

4

In der erwähnten Pressemitteilung der „Vereinigungskirche" ist von einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten die Rede, das feststellen sollte, inwieweit die sogenannten Jugendreligionen berechtigt sind, sich auf den Schutz durch Artikel 4 des Grundgesetzes zu berufen.

4

Trifft es zu, daß so ein Gutachten im Jahre 1986 oder 1987 dem zuständigen Ministerium übergeben wurde?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Gutachten zu veröffentlichen?

4

Wenn nein, warum nicht?

4

Was sind die wesentlichen Inhalte und Aussagen des Gutachtens?

4

Stimmt die Bundesregierung diesen Aussagen aus dem Gutachten zu?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben?

4

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten?

Bonn, den 14. März 1989

Dr. Daniels (Regensburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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