Karteien von Prozeß- und Häftlingsbesuchern bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Karteien von Prozeß- und Häftlingsbesuchern bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Erfassung von Prozeßbesucherinnen
Am 9. März 1989 berichtete die „tageszeitung", daß die bei den Einlaßkontrollen bestimmter Prozesse fotokopierten Personalausweise von Prozeßbesucherinnen nicht sogleich gelöscht, sondern die Informationen zunächst über die Länderpolizei- und Verfassungsschutzbehörden erfaßt und sodann über Jahre hinweg auch in einer Kartei „Prozeßbesucher" des BKA sowie im „NADIS"-System beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeichert würden.
1. Nach welchen Gesichtspunkten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit und werden heute Personalien von Besucherninnen welcher Art von Prozessen
- für den jeweiligen Prozeßtag,
- über den besuchten Prozeßtag hinaus bis zum Verfahrensende,
- über das Verfahrensende hinaus erfaßt?
2. Welche Daten über den Namen hinaus wurden bzw. werden dabei erfaßt und in welcher Weise gespeichert?
3. a) In welche Dateien, Karteien und Akten welcher Behörden wurden diese Angaben nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt?
b) Unter welchen Voraussetzungen erhielt das BKA diese Informationen?
c) Sofern das BKA diese Angaben in recherchierbarer Form sammelt, wie heißt die daraus erstellte Datei, und wie viele Personen umfaßt sie?
d) Unter welchen Voraussetzungen und wie viele Prozeßbesucherinnen wurden in der Vergangenheit außerdem in andere polizeiliche Informationssammlungen wie APIS eingespeist?
e) Nach welcher Löschungsfrist wurden/werden diese Angaben in polizeilichen Informationssammlungen vernichtet?
f) Unter welchen Voraussetzungen erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz (Zugriff auf) diese Informationen?
g) In welche Karteien oder Aktensammlungen außer NADIS-PZD wurden diese Informationen eingestellt bez. wie vieler Personen?
h) Unter welchen Voraussetzungen konnte die Tatsache des Prozeßbesuchs nach den Verkartungsplänen Anlaß für eine Erstspeicherung sein? Wie viele Personen wurden aus diesem Grund erstgespeichert?
i) Wie lang ist die Löschungsfrist für diese Informationen im Bereich des Verfassungsschutzes?
j) In welche Informationssammlungen des Justizbereichs, insbesondere des Generalbundesanwalts, sind derartige Erkenntnisse über wie viele Personen eingestellt und nach wie langer Zeit wieder gelöscht worden?
4. In welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Informationssammlungen zu vergleichenden Abfragen bei neuen Prozessen benutzt? Was geschieht ggf. im Falle eines „Treffers"?
5. Werden Prozeßbesucherinnen in polizeilichen Informationssystemen als „Verdächtige " oder als „andere Personen" geführt?
II. Häufig ist zu hören, die Sicherheitsbehörden verfügten über Erkenntnisse aus der „Häftlingsüberwachung".
1. Unter welchen Voraussetzungen wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Besucherinnen und Briefpartnerinnen von (Untersuchungs-)Häftlingen registriert und als „Verdächtige" oder „andere Personen" in welchen Informationssammlungen welcher Behörden registriert?
2. Wie lang ist die Löschungs- bzw. Vernichtungsfrist?
3. Kann die Tatsache des Besuchs- oder Schriftverkehrs Anlaß für. eine Erstspeicherung bei Verfassungsschutzbehörden sein?
4. Wie viele Personen umfassen die Informationssammlungen über Besucherinnen oder Briefpartnerinnen von Häftlingen derzeit, auf die BKA, BfV oder GBA zugreifen können?
III. 1. Auf welchen Rechtsgrundlagen werden Informationen über Prozeßbesucherinnen sowie Besucherinnen und Briefpartnerinnen von Häftlingen erfaßt und gesammelt?
2. Warum hat die Bundesregierung dem Bundestags-Innenausschuß im Rahmen der dort während des gesamten Jahres 1988 gelaufenen Erörterungen von Datenschutzfragen bei den Sicherheitsbehörden BKA und BfV auf entsprechende Nachfragen keine Auskunft über die hier in Rede stehenden Karteien gegeben.
3. Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, den Innenausschuß umgehend und rückhaltlos über alle bei BKA und/oder BFV geführten Karteien zu unterrichten? Falls nein, warum nicht?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Berechtigung-und Aktualität der Anträge der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksachen 11/1156 und 11/2125 —, das BMI möge regelmäßig über die bei Bundessicherheitsbehörden geführten Karteien berichten?
Fragen13
Nach welchen Gesichtspunkten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit und werden heute Personalien von Besucherninnen welcher Art von Prozessen
a) für den jeweiligen Prozeßtag,
b) über den besuchten Prozeßtag hinaus bis zum Verfahrensende,
c) über das Verfahrensende hinaus erfaßt?
Welche Daten über den Namen hinaus wurden bzw. werden dabei erfaßt und in welcher Weise gespeichert?
In welche Dateien, Karteien und Akten welcher Behörden wurden diese Angaben nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt?
b) Unter welchen Voraussetzungen erhielt das BKA diese Informationen?
c) Sofern das BKA diese Angaben in recherchierbarer Form sammelt, wie heißt die daraus erstellte Datei, und wie viele Personen umfaßt sie?
d) Unter welchen Voraussetzungen und wie viele Prozeßbesucherinnen wurden in der Vergangenheit außerdem in andere polizeiliche Informationssammlungen wie APIS eingespeist?
e) Nach welcher Löschungsfrist wurden/werden diese Angaben in polizeilichen Informationssammlungen vernichtet?
f) Unter welchen Voraussetzungen erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz (Zugriff auf) diese Informationen?
g) In welche Karteien oder Aktensammlungen außer NADIS-PZD wurden diese Informationen eingestellt bez. wie vieler Personen?
h) Unter welchen Voraussetzungen konnte die Tatsache des Prozeßbesuchs nach den Verkartungsplänen Anlaß für eine Erstspeicherung sein? Wie viele Personen wurden aus diesem Grund erstgespeichert?
i) Wie lang ist die Löschungsfrist für diese Informationen im Bereich des Verfassungsschutzes?
j) In welche Informationssammlungen des Justizbereichs, insbesondere des Generalbundesanwalts, sind derartige Erkenntnisse über wie viele Personen eingestellt und nach wie langer Zeit wieder gelöscht worden?
In welcher Weise und unter welchen Voraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Informationssammlungen zu vergleichenden Abfragen bei neuen Prozessen benutzt? Was geschieht ggf. im Falle eines „Treffers"?
Werden Prozeßbesucherinnen in polizeilichen Informationssystemen als „Verdächtige " oder als „andere Personen" geführt?
Unter welchen Voraussetzungen wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Besucherinnen und Briefpartnerinnen von (Untersuchungs-)Häftlingen registriert und als „Verdächtige" oder „andere Personen" in welchen Informationssammlungen welcher Behörden registriert?
Wie lang ist die Löschungs- bzw. Vernichtungsfrist?
Kann die Tatsache des Besuchs- oder Schriftverkehrs Anlaß für. eine Erstspeicherung bei Verfassungsschutzbehörden sein?
Wie viele Personen umfassen die Informationssammlungen über Besucherinnen oder Briefpartnerinnen von Häftlingen derzeit, auf die BKA, BfV oder GBA zugreifen können?
Auf welchen Rechtsgrundlagen werden Informationen über Prozeßbesucherinnen sowie Besucherinnen und Briefpartnerinnen von Häftlingen erfaßt und gesammelt?
Warum hat die Bundesregierung dem Bundestags-Innenausschuß im Rahmen der dort während des gesamten Jahres 1988 gelaufenen Erörterungen von Datenschutzfragen bei den Sicherheitsbehörden BKA und BfV auf entsprechende Nachfragen keine Auskunft über die hier in Rede stehenden Karteien gegeben.
Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, den Innenausschuß umgehend und rückhaltlos über alle bei BKA und/oder BFV geführten Karteien zu unterrichten?
Falls nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Berechtigung-und Aktualität der Anträge der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksachen 11/1156 und 11/2125 —, das BMI möge regelmäßig über die bei Bundessicherheitsbehörden geführten Karteien berichten?