Zukunft der Bahnpolizei
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, „bahnpolizeiliche Aufgaben einschließlich des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn" (die Positionspapiere des Bundesinnenministeriums „Entwicklung und Gestaltung des Bundesgrenzschutzes als Polizei des Bundes über das Jahr 2000 hinaus - ,BGS 2000") auf den Bundesgrenzschutz (BGS) zu übertragen?
2. Wann ist in dieser Frage mit einem Regelungsvorschlag der Bundesregierung zu rechnen?
3. a) Zu welchen Ergebnissen ist bislang die Interministerielle Arbeitsgruppe, des Innen- und des Verkehrsministeriums bei der Erörterung der Übertragung bahnpolizeilicher Befugnisse auf den BGS gelangt, und mit welcher Frequenz tagt dieses Gremium?
b) Warum wird zu diesen Sitzungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) nicht mehr eingeladen?
4. Welche Stellungnahmen haben die Bundesländer, z. B. in der Innenministerkonferenz, zu dieser Problematik abgegeben, und was sind dabei die umstrittenen Punkte?
5. Welche Stellungnahmen der Deutschen Bundesbahn sind der Bundesregierung und der Arbeitsgruppe zur Kenntnis gelangt?
6. Wann und in welchem Umfang ist die Personalvertretung der Deutschen Bundesbahn von den Überlegungen zur Bahnpolizei unterrichtet worden?
7. Welche sind die „entsprechenden Überlegungen von Gewerkschaftsseite in der Anhörung vom 9. Februar 1988", die laut „BGS 2000" zu den Erwägungen über die Übernahme der bahnpolizeilichen Aufgaben durch den BGS geführt haben sollen?
8. a) Wie hoch ist die Aufklärungsquote von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Bahnpolizei?
b) Hält sie das Ausbildungsniveau in der Bahnpolizei für die Praxis für ausreichend?
c) Sind der Bundesregierung Strafverfahren gegen Bahnpolizisten wegen Straftaten im Amt bekannt?
9. Welche Aufgaben mißt die Bundesregierung in Zukunft der Bahnpolizei bei?
10. Welche Personalentwicklung gab es bei der Bahnpolizei in den letzten 10 Jahren, und welche Kosten sind der Deutschen Bundesbahn dadurch pro Jahr entstanden?
11. Welche Kosten entstünden den Landespolizeien bzw. dem BGS durch die Übernahme von Befugnissen der Bahnpolizei?
12. Hat die Bundesregierung vergleichende Wirtschaftlichkeitsanalysen zu den einzelnen Trägermodellen angestellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
13. a) Hält die Bundesregierung die Rechtsgrundlage der Bahnpolizei für — die allgemeine Aufgabenbeschreibung, —die Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung —und Datenverarbeitungsmaßnahmen, wie z. B. verdeckte Videoüberwachung etc., für ausreichend?
b) Plant sie, ein Bahnpolizeigesetz vorzulegen, und wenn ja, wann?
c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß zur Vorlage eines solchen Gesetze Grundrechtseingriffe durch die Bahnpolizei mangels einer ausreichenden präzisen gesetzlichen Grundlage ab sofort zu unterbleiben haben?
14. Hält es die Bundesregierung für mit dem Grundgesetz vereinbar, die Polizei- und die Exekutivgewalt des Bundes zunehmend zu verstärken und damit den erklärten Willen des Parlamentarischen Rates und der Alliierten in sein Gegenteil zu wenden?
15. Welche gesetzlichen Zusammenarbeitsregelungen von BGS bzw. der Bahnpolizei mit den verschiedenen Geheimdiensten gelten zur Zeit? Welche Änderungen sind darin geplant?
16. Worauf stützt die Bundesregierung ihre Grundannahme „ständig steigender Kriminalität und zunehmendes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung", wenn sie gleichzeitig einen Mangel an Tagesaufgaben für die Bundespolizeien feststellt?
17. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang von fehlendem gesamtgesellschaftlichem Konsens über Produktion und Transport verschiedener Güter und der Sicherung dieser Anlagen und Transportwege?
18. Folgt die Bundesregierung nach der Zentralisierung der Verantwortlichkeit für den Transport radioaktiven Abfalls bei der Deutschen Bundesbahn nun auch einer Zentralisierung der Überwachung bei einer staatlichen Stelle, und welchen Sicherungsbedarf sieht sie als notwendig an, wenn einmal die geplante Wackersdorfer Wiederaufarbeitungsanlage oder ein Endlager für radioaktive Abfälle in Betrieb gehen sollte?
19. Welche Rolle soll dann die Bahnpolizei übernehmen?
20. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang mit dem Abzug des Bundesgrenzschutzes von den Grenzen der EG - Partner nach dem Schengener Abkommen und dem geplanten Einsatz des BGS in den die Grenzen passierenden Zügen, und hält sie das nicht für widersinnig?
Fragen25
Wieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, „bahnpolizeiliche Aufgaben einschließlich des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn" (die Positionspapiere des Bundesinnenministeriums „Entwicklung und Gestaltung des Bundesgrenzschutzes als Polizei des Bundes über das Jahr 2000 hinaus - ,BGS 2000") auf den Bundesgrenzschutz (BGS) zu übertragen?
Wann ist in dieser Frage mit einem Regelungsvorschlag der Bundesregierung zu rechnen?
a) Zu welchen Ergebnissen ist bislang die Interministerielle Arbeitsgruppe, des Innen- und des Verkehrsministeriums bei der Erörterung der Übertragung bahnpolizeilicher Befugnisse auf den BGS gelangt, und mit welcher Frequenz tagt dieses Gremium?
b) Warum wird zu diesen Sitzungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) nicht mehr eingeladen?
Welche Stellungnahmen haben die Bundesländer, z. B. in der Innenministerkonferenz, zu dieser Problematik abgegeben, und was sind dabei die umstrittenen Punkte?
Welche Stellungnahmen der Deutschen Bundesbahn sind der Bundesregierung und der Arbeitsgruppe zur Kenntnis gelangt?
Wann und in welchem Umfang ist die Personalvertretung der Deutschen Bundesbahn von den Überlegungen zur Bahnpolizei unterrichtet worden?
Welche sind die „entsprechenden Überlegungen von Gewerkschaftsseite in der Anhörung vom 9. Februar 1988", die laut „BGS 2000" zu den Erwägungen über die Übernahme der bahnpolizeilichen Aufgaben durch den BGS geführt haben sollen?
a) Wie hoch ist die Aufklärungsquote von Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Bahnpolizei?
b) Hält sie das Ausbildungsniveau in der Bahnpolizei für die Praxis für ausreichend?
c) Sind der Bundesregierung Strafverfahren gegen Bahnpolizisten wegen Straftaten im Amt bekannt?
Welche Aufgaben mißt die Bundesregierung in Zukunft der Bahnpolizei bei?
Welche Personalentwicklung gab es bei der Bahnpolizei in den letzten 10 Jahren, und welche Kosten sind der Deutschen Bundesbahn dadurch pro Jahr entstanden?
Welche Kosten entstünden den Landespolizeien bzw. dem BGS durch die Übernahme von Befugnissen der Bahnpolizei?
Hat die Bundesregierung vergleichende Wirtschaftlichkeitsanalysen zu den einzelnen Trägermodellen angestellt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Hält die Bundesregierung die Rechtsgrundlage der Bahnpolizei für — die allgemeine Aufgabenbeschreibung, —die Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung —und Datenverarbeitungsmaßnahmen, wie z. B. verdeckte Videoüberwachung etc., für ausreichend?
b) Plant sie, ein Bahnpolizeigesetz vorzulegen, und wenn ja, wann?
c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß zur Vorlage eines solchen Gesetze Grundrechtseingriffe durch die Bahnpolizei mangels einer ausreichenden präzisen gesetzlichen Grundlage ab sofort zu unterbleiben haben?
Hält es die Bundesregierung für mit dem Grundgesetz vereinbar, die Polizei- und die Exekutivgewalt des Bundes zunehmend zu verstärken und damit den erklärten Willen des Parlamentarischen Rates und der Alliierten in sein Gegenteil zu wenden?
Welche gesetzlichen Zusammenarbeitsregelungen von BGS bzw. der Bahnpolizei mit den verschiedenen Geheimdiensten gelten zur Zeit? Welche Änderungen sind darin geplant?
Worauf stützt die Bundesregierung ihre Grundannahme „ständig steigender Kriminalität und zunehmendes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung", wenn sie gleichzeitig einen Mangel an Tagesaufgaben für die Bundespolizeien feststellt?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang von fehlendem gesamtgesellschaftlichem Konsens über Produktion und Transport verschiedener Güter und der Sicherung dieser Anlagen und Transportwege?
Folgt die Bundesregierung nach der Zentralisierung der Verantwortlichkeit für den Transport radioaktiven Abfalls bei der Deutschen Bundesbahn nun auch einer Zentralisierung der Überwachung bei einer staatlichen Stelle, und welchen Sicherungsbedarf sieht sie als notwendig an, wenn einmal die geplante Wackersdorfer Wiederaufarbeitungsanlage oder ein Endlager für radioaktive Abfälle in Betrieb gehen sollte?
Welche Rolle soll dann die Bahnpolizei übernehmen?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang mit dem Abzug des Bundesgrenzschutzes von den Grenzen der EG - Partner nach dem Schengener Abkommen und dem geplanten Einsatz des BGS in den die Grenzen passierenden Zügen, und hält sie das nicht für widersinnig?