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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Auswirkungen von Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes auf die Arbeitslosenstatistik (G-SIG: 11003603)

Anzahl der Erwerbslosen ohne Leistungsanspruch, darunter Frauen, in den Jahren 1987 und 1988 sowie in den ersten Quartalen 1987, 1988 und 1989, Zusammenhang zwischen Meldung beim Arbeitsamt und Rentenanwartschaften, Auswirkungen der Drei-Monats-Meldepflicht auf die Arbeitslosenstatistik, Befragung der Arbeitssuchenden nach dem Interesse an weiteren Vermittlungsbemühungen und Häufigkeit des Arbeitsberatungs-Angebots, Drohung des Bundesarbeitsministers mit der Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Arbeit bei Nichtbereinigung der Arbeitslosenstatistik um länger als drei Monate nicht gemeldete Arbeitslose, Anstieg der "Stillen Reserve" seit 1982, Mangel von mindestens 3 Mio Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik, Mittelkürzungen für Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit bei Bereinigung" der Arbeitslosenstatistik

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

17.04.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/429131.03.89

Auswirkungen von Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes auf die Arbeitslosenstatistik

der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der achten Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) müssen Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe beziehen, seit 1988 ihren Wunsch nach einem Arbeitsplatz nach Ablauf von drei Monaten beim Arbeitsamt erneuern (§ 15 Abs. 2 AFG). Zuvor reichte es aus, daß sich Erwerbslose ohne Leistungsanspruch einmal arbeitslos meldeten und somit ihr Interesse an Erwerbsarbeit ausdrückten.

Bereits seit 1986 werden ältere Erwerbslose ab 58 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als arbeitslos ausgewiesen (§ 105c AFG). Diese älteren Erwerbslosen müssen der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, obwohl sie Arbeitslosenunterstützung beziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe bezogen haben, wurden in den Jahren 1987 und 1988 statistisch erfaßt? Wie sind die entsprechenden Zahlen im ersten Quartal der Jahre 1987, 1988 und 1989?

2

Um wie viele Frauen handelt es sich dabei?

3

Wie lange waren die Erwerbslosen ohne Leistungsanspruch in den Jahren 1987 und 1988 durchschnittlich arbeitslos gemeldet? Gibt es in diesem Zusammenhang signifikante Unterschiede zwischen Männern und Frauen?

4

Falls sich die Anzahl der Arbeitslosen ohne Leistungsanspruch in den Jahren 1987 bis 1989 nicht unerheblich verändert hat, wie erklärt sich die Bundesregierung diese Veränderung?

5

Bei wie vielen Erwerbslosen, die weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe beziehen, ist die Meldung beim Arbeitsamt wegen Ausfallzeiten mit Rentenanwartschaften verbunden? Trifft es zu, daß es sich dabei vorrangig um Frauen handelt?

6

Arbeitslose ohne Leistungsanspruch müssen nach unseren Informationen ihr Interesse an Erwerbsarbeit in Abständen von drei Monaten persönlich, schriftlich, fernmündlich oder in sonstiger Form beim Arbeitsamt erneuern. Trifft es zu, daß Erwerbslose, die in diesem Zusammenhang versehentlich aus der Statistik gestrichen worden sind, bei Sozialgerichten wegen der Rentenanwartschaften Klage erhoben haben? Wie häufig ist dies schon vorgekommen?

7

Falls Erwerbslose ohne Leistungsanspruch (zeitweise) versehentlich nicht in der Monatsstatistik zur Arbeitslosigkeit ausgewiesen werden, wird dies in der entsprechenden Jahresstatistik berücksichtigt?

8

Arbeitslose ohne Leistungsanspruch müssen - so die Begründung der Bundesregierung seit 1988 ihr Vermittlungsgesuch nach Ablauf von drei Monaten unter anderem deshalb erneuern, weil diese Regelung der „Klärung und Vereinfachung dient und die Beitragszahler gegen die unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen schützt" (Vgl. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Wegweiser durch das Arbeitsförderungsgesetz, Mai 1988, Seite 20). In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung zu überprüfen, ob sie dieses Ziel erreicht hat?

9

Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang eingetretene Wirkungen auf die Arbeitslosenstatistik bekannt?

10

Trifft es zu, daß der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit im Dezember 1987 alle Dienststellen der Bundesanstalt angewiesen hat, bei Inkrafttreten der achten Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes alle Arbeitsuchenden oder arbeitslosen Nichtleistungsempfänger/innen schriftlich zu befragen, ob sie noch an weiteren Vermittlungsbemühungen interessiert sind? Wie war das Ergebnis dieser Befragungen? Hat es eine derartige Aktion schon einmal gegeben?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den bei dieser Befragungsaktion für die Arbeitsämter angefallenen Arbeitsaufwand ebenso wie die zusätzlichen Arbeitsbelastungen, die bei den Arbeitsämtern durch jährlich mehrere Millionen Meldungen von arbeitslosen Nichtleistungsempfängern/innen entstehen, die alle drei Monate ihren Vermittlungswunsch erneuern müssen?

12

Trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit es abgelehnt hat, an einer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beabsichtigten Untersuchung der Wirkungen der seit 1988 geltenden Drei-Monats-Meldepflicht von erwerbslosen Nichtleistungsempfängern/innen mitzuwirken?

13

Im § 15 Abs. 3 AFG heißt es: „Die Bundesanstalt soll arbeitslosen Arbeitsuchenden, die ihr Vermittlungsgesuch erneuern, eine Arbeitsberatung anbieten". Wie oft ist in dem vergangenen Jahr diesen Arbeitsuchenden im Durchschnitt eine Arbeitsberatung angeboten worden? In welcher Häufigkeit haben diese Arbeitsberatungen stattgefunden?

14

Im § 15 Abs. 3 AFG heißt es weiter „ ... im übrigen soll sie (die Bundesansalt für Arbeit) Arbeitnehmer, die arbeitslos gemeldet sind, in Abständen von nicht länger als drei Monaten zu einer Arbeitsberatung einladen". Wie häufig werden arbeitslos Gemeldete in der Praxis zu einer Arbeitsberatung eingeladen?

15

Trifft es zu, daß Bundesarbeitsminister Dr. Blüm dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit mit einer „förmlichen Anweisung zur Anwendung des Arbeitsförderungsgesetzes gedroht" hat, falls die Statistik nicht umgehend um Arbeitslose „bereinigt" wird, die sich länger als drei Monate nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben (Handelsblatt vom 6. März 1989)?

16

Wie hat die Bundesanstalt für Arbeit auf die Drohung mit der Rechtsaufsicht reagiert?

17

Im Handelsblatt vom 6. März 1989 wird erwähnt, daß sich Ende September letzten Jahres 67 000 arbeitslose „Nichtleistungsempfänger/innen" länger als drei Monate nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben sollen. Welche Charakteristika (u. a. Geschlecht, Dauer der Arbeitslosigkeit) weist diese Gruppe auf?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Schätzung, der zufolge bereits etwa 60 000 Arbeitslose ohne Leistungsanspruch als Folge der achten AFG-Novelle aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden sind (Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 9. Februar 1989)?

19

Kann die Bundesregierung die Annahme bestätigen oder widerlegen, daß in diesem Jahr als Folge der achten AFG-Novelle mehr als 100 000 Erwerbslose nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen werden?

20

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß im Vergleich zum Jahre 1985 Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes bewirken werden, daß in diesem Jahr bis zu 200 000 Erwerbslose nicht mehr als gemeldete Arbeitslose erfaßt werden (Dabei muß auch berücksichtigt werden, daß inzwischen 63 000 ältere Erwerbslose ab 58 Jahre durch die seit 1986 geltende Regelung des § 105c AFG nicht mehr als arbeitslos ausgewiesen werden. Diese älteren Erwerbslosen müssen der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, obwohl sie Arbeitslosenunterstützung beziehen)?

21

Trifft es zu, daß gegenwärtig etwa 40 000 vorübergehend kranke Erwerbslose nicht als arbeitslos ausgewiesen werden? Beabsichtigt die Bundesregierung diese seit 1980 geltende Regelung zu revidieren oder in Analogie vorübergehend arbeitsunfähige Beschäftigte nicht mehr in der Beschäftigtenstatistik auszuweisen?

22

In Großbritannien ist die Arbeitslosenstatistik in den letzten zehn Jahren so häufig geändert worden, daß etwa 800 000 Arbeitslose nicht mehr in der Statistik auftauchen sollen (Vgl. Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt vom 17. Februar 1989 — „Britische Statistik unterschlägt Arbeitslose"). Betrachtet die Bundesregierung dies als Ansporn, um ihre Anstrengungen zur „Bereinigung" der bundesrepublikanischen Arbeitslosenstatistik fortzusetzen?

23

Nach Einschätzungen von Fachkräften in den Arbeitsämtern sind 3,5 Prozent aller gemeldeten Arbeitslosen nicht ernst an einer Arbeitsaufnahme interessiert. Dabei spielen offenbar schlechte Vermittlungschancen und relativ hohes Lebensalter eine bedeutsame Rolle (Vgl. Materialien aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2, 1988, Echte oder unechte Arbeitslosigkeit?). Wie beurteilt die Bundesregierung diese Befunde?

24

Die „Stille Reserve" des Arbeitsmarktes in der Bundesrepublik Deutschland umfaßte 1982 etwa 950 000 Personen. In diesem Jahr liegt die verdeckte Arbeitslosigkeit der „Stillen Reserve" bei 1,4 Millionen Personen (Vgl. Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft 4, 1988). Wie interpretiert die Bundesregierung den Anstieg der „Stillen Reserve" seit 1982?

25

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß in der Bundesrepublik Deutschland mindestens drei Millionen Arbeitsplätze fehlen?

26

Laut Pressemeldungen wurde gefordert, in der Arbeitslosenstatistik sollten einige hunderttausend Personen weniger erfaßt werden, die aus den verschiedensten Gründen gar keine Arbeit suchen würden. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Forderung?

27

Bei der Höhe der Zuweisungen an Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit — beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsstruktur, des Strukturhilfefonds für die Bundesländer oder des EG-Regionalfonds — ist die gemeldete Arbeitslosigkeit ein wesentliches Zuweisungskriterium. Mit welchen Mittelkürzungen hätten Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit wie das Ruhrgebiet zu rechnen, wenn, wie vorgeschlagen wurde, die Arbeitslosenzahl bundesweit auf 1,5 Millionen „bereinigt" würde?

Bonn, den 31. März 1989

Frau Beck-Oberdorf Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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