Diskussion über Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes
des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Treffen Presseberichte zu, nach denen der Bundesminister des Innern im Bereich des Asylrechts die „Verfassungslage wie eine Zwangsjacke" betrachtet?
Falls ja, teilt die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern vertretene Auffassung, daß die aus dem Grundgesetz resultierende Verpflichtung zum Schutze des Grundrechts auf Asyl (Artikel 16 Abs. 2 Satz 2) „wie eine Zwangsjacke" wirke?
Sieht die Bundesregierung das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch geschützt, wenn der für diesen Schutz zuständige Bundesminister des Innern Teile aus dem nicht veränderbaren Grundrechtskatalog des Grundgesetzes als „Zwangsjacke" bezeichnet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Bundesminister des Innern einen Amtseid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geleistet hat, und nunmehr das nach dem Grundgesetz besonders zu schützende Grundrecht auf Asyl als „Zwangsjacke" bezeichnet? Sieht die Bundesregierung darin eine Amtseidverletzung?