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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zwangsumsiedlung von Kurden im Irak (G-SIG: 11003705)

Verhinderung der geplanten Zwangsumsiedlung der kurdischen Bevölkerung im Nordirak durch die irakische Regierung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.05.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/439520.04.89

Zwangsumsiedlung von Kurden im Irak

des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Beendigung des Golfkrieges und nach dem Verzicht des Einsatzes von Giftgasen gegen die kurdische Bevölkerung durch die kurdische Regierung auch dank der weltweiten Proteste ergriff die irakische Regierung nunmehr erneut Maßnahmen gegen die irakischen Kurden.

Nach Berichten von „medico international" und 'der „Gesellschaft für bedrohte Völker" plant die irakische Regierung die Zwangsumsiedlung von ca. 100 000 bis 250 000 Kurden aus dem Norden in die arabischen Gebiete um Basra und an die irakisch-jordanische Grenze. Bereits am '29. März 1989 erhielten die betroffenen Kurden ein entsprechendes Dekret seitens der irakischen Regierung.

Nach den vorliegenden Berichten erfolgen die Umsiedlungsmaßnahmen gegen den entschiedenen Willen der kurdisch-irakischen Bevölkerung, so daß von Zwangsumsiedlungen gesprochen werden kann, die im übrigen auch in der Vergangenheit schon praktiziert wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die bevorstehenden Zwangsumsiedlungen der kurdischen Bevölkerung im Nordirak durch die irakische Regierung?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die von der irakischen Regierung beabsichtigten Maßnahmen der Zwangsumsiedlungen von Kurden, und welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um die geplanten Umsiedlungen zu verhindern?

Bonn, den 20. April 1989

Meneses Vogl Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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