Kontaminierungsfälle mit Plutonium im Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK)
der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny, Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) hat im März 1989 eine Plutoniumdokumentation veröffentlicht. Aus dem Bericht (KfK Nr. 4516) geht hervor, daß im Zeitraum von 1965 bis 1988 insgesamt 2 062 Beschäftigte im KfK mit Plutonium kontaminiert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Ursachen haben dazu geführt, daß die Zahl der Kontaminationsfälle mit Plutonium im KfK sich im Zeitraum 1975 bis 1988 mit 488 gegenüber dem Zeitraum 1965 bis 1974 mit 223 mehr als verdoppelt haben?
Bei welchen Arbeiten ereigneten sich die Inkorporationen mit Plutonium 239 im Zeitraum von 1975 bis 1988 bei insgesamt 586 Mitarbeitern?
Wurden bei den 886 Mitarbeitern in den unter Frage 2 angeführten Fällen noch andere Plutoniumisotope inkorporiert?
Falls ja, welche Isotope traten noch auf, und welche biologische Halbwertzeit haben die inhalierten Plutoniumisotope bei Erwachsenen a) in der Lunge, b) in den Knochen?
Wie viele Beschäftigte wurden von 1965 bis 1988 mit Plutonium (PU) kontaminiert, die nicht Mitarbeiter des KfK waren?
Sind der Bundesregierung regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen anläßlich der 1 031 Fälle von inhaliertem PU-239 bei Mitarbeitern des KfK bekannt?
Falls ja, —wer nimmt diese Untersuchungen vor, —in welchen Zeitzyklen, —wie lauten die Ergebnisse, —werden die Untersuchungen nach dem Ausscheiden aus dem KfK fortgesetzt?
Kann aus der Tatsache, daß das KfK die wissenschaftliche Institution in der Bundesrepublik Deutschland ist, die nach eigenen Aussagen die größte Erfahrung in der Handhabung von Plutonium besitzt, geschlossen werden, daß trotz aller Arbeitsschutzmaßnahmen eine Lungenkontamination im offenen Umgang mit PU nicht vermieden werden kann?
Welche Maßnahmen müssen nach Meinung der Bundesregierung sofort ergriffen werden, um eine Inkorporation bzw. eine Inhalation von PU bei Mitarbeitern von Atomanlagen und speziell des KfK auszuschließen?
Warum konnte durch regelmäßige Kontrollen und Schutzmaßnahmen nicht verhindert werden, daß bei 15 Mitarbeiter/innen eine Plutoniumkontaminierung eintrat, die über dem Jahresgrenzwert der Strahlenschutzverordnung liegt?
Gehörte einer der drei Mitarbeiter des KfK, die zwischen Dezember 1988 und März 1989 im Alter zwischen 38 und 50 Jahren verstarben, zu diesem in Frage 8 angesprochenen Personenkreis?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung in der Plutoniumdokumentation des KfK, ein nationales Plutoniumregister der PU-kontaminierten Personen einzurichten?