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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Übernahme von Sachkosten der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums durch den Bundeshaushalt (G-SIG: 11003715)

Übernahme der Mietkosten für die Betriebskrankenkasse des BMVg, Bezahlung weiterer Sachkosten aus dem Bundeshaushalt

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

16.05.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/443526.04.89

Übernahme von Sachkosten der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums durch den Bundeshaushalt

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Bundeshaushalt 1989 ist unter Kapitel 12 03 Titel 518 01-712 angegeben, daß Haushaltsmittel für die Miete des Dienstgebäudes der Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums verwendet werden.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Nach welchen gesetzlichen Vorschriften findet die Übernahme der Mietkosten für die Betriebskrankenkasse des Bundesverkehrsministeriums ihre Rechtfertigung?

2

Seit wann und in welcher Höhe werden die Mietkosten aus dem Bundeshaushalt bestritten?

3

Wer hat das Gebäude angemietet?

4

Werden noch weitere Sachkosten aus dem Bundeshaushalt bezahlt?

Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

5

Werden bei der Bundespostbetriebskrankenkasse und bei der Bundesbahnbetriebskrankenkasse auch Sachkosten aus dem Bundeshaushalt übernommen?

6

Wenn ja, in welcher Höhe, seit wann und unter welchem Kapitel des Bundeshaushaltes?

Bonn, den 26. April 1989

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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