Ergänzende Informationen zur monatlichen Asylstatistik für die Monate September und Oktober 2008
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Fragesteller haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium des Innern inzwischen ihrer Anregung gefolgt ist, in seinen monatlichen Pressemitteilungen zur Asylstatistik in verständlicher Form und an erster Stelle die Gesamtschutzquote aller anerkannten Flüchtlinge auszuweisen, um dem verbreiteten falschen Eindruck entgegenzuwirken, nur ca. ein Prozent aller Asylsuchenden würden als schutzbedürftig anerkannt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7592, Frage 8) – obwohl sie dies in ihrer Antwort am 27. Dezember 2007 noch mit den Worten abgelehnt hatte: „Es steht den Fragestellern frei, die nach ihrem eigenen Verständnis relevanten Zahlen zusammenzuaddieren“ (vgl. ebd.).
Tatsächlich wurden z. B. im August 2008 – dies wurde erstmalig in der Pressemitteilung vom 16. September 2008 klar ausgewiesen – insgesamt 38,9 Prozent der Asylsuchenden die Rechtstellung eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt und zusätzlich bei 2,8 Prozent ein subsidiärer Schutz gewährt.
Aktuelle statistische Angaben zu Widerrufsverfahren und Rücküberstellungen an andere EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin II-Verordnung sind angesichts der massiven Widerrufe der Asylanerkennungen von allem kurdischen Asylberechtigten und politisch Verfolgten und angesichts der hochproblematischen Asylbedingungen insbesondere in Griechenland von großer politischer Bedeutung. Widerrufsverfahren und Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin II-Verordnung werden allerdings weiterhin in der monatlichen Asylstatistik nicht gesondert ausgewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes (GG), nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/ GFK und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Asyl-Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate September und Oktober 2008 (bitte getrennt angeben), für den Zeitraum Januar bis Oktober 2008, und wie lauten die Vergleichswerte für 2007 (in Prozent, bitte zusätzlich auch nach den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?
In welchen Ländern der Europäischen Union wird bei der Berechnung der Anerkennungsquote die Zahl der Anerkennungen auf die Zahl der inhaltlichen Entscheidungen bezogen (d. h. unter Herausrechnung formeller Entscheidungen und von Verfahrenseinstellungen)?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im September und Oktober 2008 (bitte getrennt angeben) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008 eingeleitet, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte für 2007 (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis (Widerruf, kein Widerruf, Verfahrenseinstellung) gab es im Juni 2008 und im Zeitraum Januar bis Juni 2008, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte die Gesamtzahlen auch nach den zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländern differenzieren)?
In wie vielen Fällen ruhten im Oktober 2008 Widerrufsverfahren bzw. für welche Länder- und/oder Personengruppen galten im Oktober 2008 Ruhensregelungen?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin II-Verordnung wurden im September und im Oktober 2008 (bitte differenzieren) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008 eingeleitet, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Überstellung an einen anderen EU-Mitgliedstaat, Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland nach der Dublin II-Verordnung, Selbsteintritt nach Artikel 3 Abs. 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es im September und Oktober 2008 (bitte differenzieren) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008, wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007, und was bedeutet es, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bislang keine expliziten Angaben zur Zahl der Selbsteintritte gemacht hat, obwohl diese z. B. in Bezug auf Griechenland zumindest seit diesem Jahr erfasst wird?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin II-Verordnungen wurden im September und Oktober 2008 (bitte differenzieren) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008 vollzogen, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte auch nach Herkunftsländern und Überstellungsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im September und Oktober 2008 (bitte getrennt angeben) und im Zeitraum Januar bis Oktober 2008 nach § 14a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt, und wie lautet der jeweilige Vergleichswert für 2007 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger angeben)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zum letzten vergleichbaren Stand zur Zahl der Asylgesuche in den anderen Ländern der Europäischen Union (auch in Relation zur Bevölkerungsgröße) und zu den dortigen aktuellen Quoten der Anerkennung („Gesamtschutzquote“)?