Rattendezimierung mit Blutgerinnungshemmern
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien wie Cumarin ist im Hinblick auf den Tierschutz umstritten. Zwar ist diese Substanzklasse im Rahmen der Beurteilungsskala zur tierschutzgerechten Wirkung chemischer Stoffe (Hapke, Tierärztl. Wschr. 93, 213-215) mit „Tötung unter langsamer Abnahme der Lebensfunktion und sekundärer Bewußtseinstrübung" eingruppiert worden, so sprechen klinische Beobachtungen und pathologische Befunde (Atemnot, Taumeln, Hämorrhagien, Lungenödeme) doch eher für Schmerz- und Leidenszustände der bekämpften Nager.
Ich frage die Bundesregierung:
Fragen5
Sind der Bundesregierung die Befunde bekannt, daß der Einsatz von Blutgerinnungshemmern zur Rattendezimierung zu Schmerzen und Leiden bei den bekämpften Tieren führt?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Einsatz von Antikoagulanzien zur Rattendezimierung unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu unterbinden?
Welche Alternativen zum Einsatz von Antikoagulanzien bei der Rattendezimierung sind der Bundesregierung bekannt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesgesundheitsamtes, daß „zur Zeit keine geeigneteren Mittel zur Verfügung stehen"?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in die Wege geleitet, um in Anbetracht der tierschutzrechtlichen Problematik des Einsatzes von Blutgerinnungshemmern bessere Mittel oder Methoden der Rattenbekämpfung zu ermöglichen?