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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Moralische Anforderungen an BND-Mitarbeiter der deutschen Botschaften vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung -Drucksache 11/4299- zu Rosa Listen (G-SIG: 11003749)

Hintergründe für die Verhaftung und Abberufung eines BND-Residenten an der deutschen Botschaft im Washington, eventuelle homosexuelle Orientierung, Beurteilung des Falls durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Kriterien für die erforderliche Moral von Geheimdienstlern an deutschen Auslandsvertretungen, Behandlung von Homosexuellen in der Bundeswehr und bei anderen Behörden in- und außerhalb des Sicherheitsbereichs

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

02.06.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/449508.05.89

Moralische Anforderungen an BND-Mitarbeiter der deutschen Botschaften vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung - Drucksache 11/4299 - zu Rosa Listen

der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die „Welt am Sonntag" vom 23. April 1989 berichtete über einen Fall der Abberufung eines mutmaßlich schwulen BND-Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Washington wie folgt:

  • Der deutsche Geheimdienstler war bereits im Oktober in einem Homosexuellen-Hotel von US-Polizisten festgenommen worden. Die Verhaftung erfolgte auf der Toilette im Rahmen einer großangelegten Razzia der Rauschgift-Fahndung. Der BND-Resident, der inzwischen in die Bundesrepublik zurückgekehrt ist, hatte seine Anwesenheit in dem Hotel damit begründet, er habe unter Diarrhöe gelitten und deshalb eine Toilette aufsuchen müssen. Der BND und der US-Geheimdienst hatten sich bemüht, die Verhaftung des BND-Residenten zu verschweigen, um einen Geheimdienst-Skandal zu verhindern. In der US-Presse tauchten jedoch erste Hinweise auf den Vorfall auf.
  • Aus der BND-Zentrale in Pullach verlautete, Präsident Hans-Georg Wieck sei über den Vorgang bestürzt. Dem Kanzleramt habe er erklärt, es sei sehr schwierig, mehr als 50 Posten des BND-Personals an deutschen Auslandsvertretungen mit Geheimdienstlern zu besetzen, die über die erforderliche Moral verfügten."

Des weiteren berichtet „dpa" am 23. April 1989:

  • ,Weiter meinte der Sprecher, daß die fachlichen und charakterlichen Qualifikationen der Mitarbeiter des BND den Anforderungen des öffentlichen Dienstes „im allgemeinen und den spezifischen Erfordernissen des BND im besonderen entsprechen". Es könne nicht die Rede davon sein, „daß es Schwierigkeiten bei der adäquaten Besetzung herausgehobener BND-Stellen gibt".
  • Wie dpa erfuhr, soll es sich entgegen der Darstellung der „Welt am Sonntag" nicht um ein Hotel aus dem Homosexuellen-Milieu gehandelt haben.'

Die Bundesregierung hat erst jüngst auf Anfrage der GRÜNEN zur Bedeutung der homosexuellen Orientierung für den Sicherheitsbereich wie folgt Stellung genommen:

  • „Informationen über die sexuelle Veranlagung von Personen sind bei den Nachrichtendiensten des Bundes im Rahmen des personellen Geheimschutzes nur insoweit von Bedeutung, als diese im Einzelfall ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Auch bei festgestellten homosexuellen Neigungen ist dies nicht ohne weiteres der Fall." (Drucksache 11/4299, S. 1)
  • „Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, kommt es bei der Beurteilung, ob aufgrund der homosexuellen Neigung einer Person ein Sicherheitsrisiko vorliegt, auf die durch diese Neigung bedingten — Gesamtumstände des Einzelfalles an. Alle auch für heterosexuelle Betroffene geltenden Gründe können eine Rolle dafür spielen, daß die Neigung einer offen homosexuell lebenden Person unter Berücksichtigung jener Umstände als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Wenn sich beispielsweise ein Betroffener stets öffentlich zu seiner Neigung und den damit zusammenhängenden Lebensumständen bekannt hat, wird insoweit eine Erpreßbarkeit regelmäßig verneint werden können." (ebd. S. 20)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchem Hotel wurde der Resident des BND an der bundesdeutschen Botschaft in Washington verhaftet?

2

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um ein „Homosexuellen-Hotel"?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine eventuelle homosexuelle Orientierung des BND-Residenten? Ist er offen schwul?

4

War der Verdacht oder die Tatsache der homosexuellen Orientierung des BND-Residenten die Ursache oder ein Grund für die Abberufung des Residenten?

5

Aus welchen Gründen wurde der Resident abberufen?

6

Versuchte der BND die Verhaftung des Residenten geheimzuhalten, um einen Geheimdienstskandal zu verhindern?

7

Was ist an dem Aufenthalt auf einer Toilette in einem „Homosexuellen-Hotel" skandalös?

8

Hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz genaue Kenntnisse von den Umständen dieses Falles? Ggf. warum nicht?

9

Wie beurteilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz diesen Fall?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des BND-Präsidenten, es sei schwierig, die BND-Posten an den bundesdeutschen Auslandsvertretungen mit Geheimdienstlern zu besetzen, die über die erforderliche Moral verfügten?

11

Worin besteht die erforderliche Moral von BND-Mitarbeitern in diesen Funktionen?

12

Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter über die erforderliche Moral verfügt?

13

Hält die Bundesregierung Homosexualität für unmoralisch?

14

Können auch Schwule und Lesben über die erforderliche Moral verfügen, um die Stelle eines BND-Residenten an einer Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen?

15

Befinden sich unter den BND-Residenten an Botschaften der Bundesrepublik Deutschland auch Lesben oder Schwule?

Falls nicht, worauf führt die Bundesregierung diese Tatsache zurück und wie beurteilt sie dies?

16

Haben Schwule in der Bundeswehr und Schwule und Lesben bei anderen Behörden in und außerhalb des Sicherheitsbereiches im Verantwortungsbereich des Bundes es immer „noch ungleich schwerer, befördert und Vorgesetzter werden zu können" (Plenarprotokoll 11/47, S. 3379)?

Falls nicht, was hat sich konkret seit 1984 in dieser Hinsicht verändert?

Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Diskriminierung (Ungleichbehandlung) von Lesben und Schwulen?

Bonn, den 8. Mai 1989

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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