Genehmigungsverfahren für Bitburg-Veranstaltung am 5. Mai 1985
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 5. Mai 1985 führte Bundeskanzler Dr. Kohl in Anwesenheit des damaligen Präsidenten der USA und hoher Offiziere eine öffentliche Veranstaltung auf dem Ehrenfriedhof Bitburg-Kolmeshöhe durch. Einer Gruppe privater Veranstalter/innen wurde dagegen die Genehmigung für die Aufführung von Bertolt Brechts Gedicht „Legende vom toten Soldaten" am selben Ort verweigert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wer hat die Veranstaltung vom 5. Mai 1985 bei welcher Behörde als „Versammlung unter freiem Himmel" angemeldet?
Wurde eine Sondernutzungserlaubnis beantragt? Wenn ja, bei welcher Behörde?
Welche sonstigen rechtlichen Regelungen wurden für die Vorbereitung und Durchführung der damaligen Veranstaltung getroffen?
Wurde das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, in dessen Geschäftsbereich Angelegenheiten des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft fallen, an der Vorbereitung und Durchführung der damaligen Veranstaltung beteiligt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Regelungen für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung wurden direkt vom Bundeskanzleramt getroffen?
Waren andere Ministerien an der Vorbereitung und Durchführung der genannten Veranstaltung beteiligt?
Wenn ja, mit welchen Aufgabenstellungen?
Existiert über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens beim Bundeskanzleramt oder bei einer anderen Behörde ein entsprechender Aktenvorgang?
Wenn ja, kann die Bundesregierung ihn den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses zur Einsicht und Auswertung zur Verfügung stellen?
Wurde die Stadt Bitburg an der Vorbereitung und Durchführung der damaligen Veranstaltung beteiligt?