Spritzmitteleinsatz der Deutschen Bundesbahn
der Abgeordneten Frau Garbe, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundesbahn bringt auf ihren Strecken pro Jahr und Kilometer Gleis über 1 bis ca. 10 kg Herbizide zur Anwendung. Im Jahre 1987 kamen auf dem Gesamtstreckennetz von 56 200 km insgesamt 180 t Herbizide zur Ausbringung (Drucksache 11/2030, Frage 86). Der Spritzmitteleinsatz liegt damit noch erheblich über den für landwirtschaftliche Zwecke ausgebrachten Mengen.
Neuentwickelte Totalherbizide bedürfen für landwirtschaftliche Zwecke lediglich einer Ausbringungsmenge von 4 bis 8 g/ha. Angesichts der hohen Aufwandmengen gibt es bereits seit vielen Jahren immer wieder Grundwasserverunreinigungen durch die auf den Gleisen ausgebrachten Aufwuchsbekämpfungsmittel, sei es durch bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch unsachgemäße Ausbringung. So ist z. B. in Hannover-Hainholz trotz Sanierungsmaßnahmen sieben Jahre nach Schadensfeststellung in den acht Sanierungsbrunnen immer noch bis zu 0,086 mg Picloram/l nachweisbar, das 860fache des EG-Trinkwasserrichtwerts.
Entsprechende größere Vegetations- und Grundwasserschäden wurden auch in Dortmund-Kley, Tübingen-Wildermuth, Frankenthal, Pforzheim, Radolfzell u. a. gefunden. In den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Deutschen Bundesbahn wurde dabei deutlich, daß in den Jahren zuvor teilweise unverständlich hohe Wirkstoffmengen eingesetzt wurden, Wasserschutzgebietsauflagen nicht eingehalten wurden, auch an Böschungen Herbizide gespritzt wurden, so daß das ablaufende Wasser angrenzende Gehölze belastete u. a. Unzulänglichkeiten auftraten, so daß jeweils hohe Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Gleise der Deutschen Bundesbahn festgestellt wurden.
Seit 1984 hat sich darüber hinaus herausgestellt, daß offensichtlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wenigstens 40 der z. Z. 279 zugelassenen Pflanzenwirkstoffe Grundwasservorkommen in Konzentrationen belasten, die über dem Grenzwert der ab 1. Oktober 1989 in Kraft tretenden Trinkwasserverordnung von 0,1 µg/l liegen. Es ist daher davon auszugehen, daß ein Großteil der ausgebrachten Herbizide nicht leicht abbaubar, sondern persistent ist und damit langfristig zu ökologischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Dies trifft insbesondere auch auf die in großem Umfang von der Deutschen Bundesbahn eingesetzten Phenoxyessigsäuren zu (Pressemitteilung des Bundesministers für Forschung und Technologie 5. Juli 1988).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Seit wann spritzt die Deutsche Bundesbahn die Gleisanlagen mit Pestiziden?
Welche Wirkstoffe wurden seitdem jährlich in welchen Mengen (kg/ha je Herbizid) ausgebracht?
Welche Behörde ist für die Genehmigung des Herbizideinsatzes durch die Deutsche Bundesbahn zuständig?
Welche Schadensfälle wurden bislang durch sachgemäßen Einsatz der Herbizide im Bereich der Gleisanlagen der Deutschen Bundesbahn festgestellt, welche Wirkstoffe waren daran beteiligt, und wie hoch waren die aufzubringenden Entschädigungen und Sanierungskosten?
Welche Schadensfälle wurden bislang durch unsachgemäße Ausbringung von Herbiziden im Bereich der Deutschen Bundesbahn festgestellt, welche Wirkstoffe waren daran beteiligt, und wie hoch waren die Entschädigungen bzw. Sanierungskosten?
In wie vielen weiteren Fällen sind Klagen gegen die Deutsche Bundesbahn anhängig, und welche Wirkstoffe (Art und Menge) werden für aufgetretene Schäden verantwortlich gemacht?
Wie stellt die Deutsche Bundesbahn sicher, daß die Spritzbrühe von Bahndämmen und Böschungen nicht in angrenzende Gärten und Gräben gespült oder ausgewaschen wird?
Welchen Spritzmittel-Konzentrationen sind bei Ortsdurchfahrten die Anwohner/innen maximal ausgesetzt?
Liegen der Bundesregierung Daten vor, daß Waldschäden entlang von Bundesbahntrassen besonders ausgeprägt sind, und hat die Bundesregierung Veranlassung, davon auszugehen, daß hierfür Herbizide ursächlich verantwortlich sein könnten, wie dies inzwischen in Fachzeitschriften als weitere Ursache von Waldschäden beschrieben wird?
Ist sichergestellt, daß die Deutsche Bundesbahn keine Pestizide in Wasserschutzgebieten, Wassereinzugsgebieten und im Bereich von Hausbrunnen einsetzt oder wird lediglich die Wasserschutzzone I von Spritzungen ausgenommen?
Welche Wirkstoffe werden in welchen Aufwandmengen von der Deutschen Bundesbahn in den letzten fünf Jahren in den Wasserschutzzonen II, III, in Wassereinzugsgebieten, in sonstigen gefährdeten Gebieten und in Naturschutzgebieten eingesetzt?
Wie wird die Einhaltung der Bienenschutz-Verordnung bei den Spritzungen im Bereich der Deutschen Bundesbahn überwacht?
Sind zur Versickerung neigende und Wildbienen gefährdende Mittel von den Spritzungen im Bereich der Deutschen Bundesbahn ausgenommen?