Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärtze im Praktikum (AiP) II
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärtze im Praktikum (AiP) II
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Nachdem die Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Thema AiP im März dieses Jahres (Drucksache 11/4286) geantwortet hatte, es könne keine Rede sein von einer alarmierenden Arbeitsmarktsituation für AiP, möchten wir sie nun um eine Stellungnahme zu den neueren Entwicklungen bitten: Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit waren Ende März 1989 bereits 1 807 Ärztinnen und Ärzte auf der Suche nach einer AiP-Stelle, also 8,2 Prozent mehr als drei Monate zuvor. Demgegenüber hat sich die Zahl der offenen Stellen um 35,1 Prozent, nämlich von 744 auf 483 verringert. In den kommenden 14 Tagen werden weitere 5 500 Absolventen/innen des Medizinstudiums auf den Arbeitsmarkt für AiP drängen. Sieht die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklung weiterhin keinen Handlungsbedarf, und wie bewertet sie die jüngste Entwicklung in diesem Bereich?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie ihre politische Garantie für den Erhalt eines berufsqualifizierenden Abschlusses für Medizinstudenten/innen angesichts dieser Zahlen einhält?
Wenn ja: Welche Anstrengungen unternimmt sie (z. B. statistische Untersuchungen), um diese Auffassung zu belegen und mit harten Zahlen zu untermauern?
Kann die Bundesregierung, ggf. durch Nachfrage in den einzelnen Bundesländern darüber Auskunft geben, wie viele AiP-Plätze derzeit insgesamt zur Verfügung stehen?
Die Bundesregierung hat die AiP-Regelung insbesondere zur Verbesserung der praktisch-ärztlichen Tätigkeit eingeführt. Verfügt die Bundesregierung über gesicherte Erkenntnisse darüber, daß dieses Ziel in der Realität des AiP-Alltages auch erreicht werden kann?
Welche Anstrengungen, z. B. begleitende Untersuchungen, unternimmt die Bundesregierung zur Überprüfung dieser Frage, d. h. zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Neuerung im allgemeinen, insbesondere aber im Hinblick auf die AiP-Stellen in den Versorgungsämtern, Gesundheitsämtern, Landesuntersuchungsämtem, in Sanitätszentren der Bundeswehr und in hochspezialisierten Abteilungen von Universitätskliniken?