Kinder in der Werbung
der Abgeordneten Schmidt (Salzgitter), Frau Schoppe, Werner (Ulm), Eimer (Fürth), Frau Conrad, Zeitlmann, Rixe, Müller (Düsseldorf) Wittich, Dr. Böhme (Unna), Frau Wilms-Kegel, Frau Becker-Inglau, Dr. Emmerlich, Buschfort, Frau Dr. Götte, Frau Adler, Kossendey, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Friedrich, Jaunich, Haack (Extertal), Frau Saibold, Gilges, Frau Seuster, Egert, Frau Weyel, Frau Will-Feld, Frau Würfel, Amling, Frau Dr. Sonntag-Wolgast, Heyenn, Frau Kelly, Volmer, Such, Frau Schilling, Frau Hillerich, Frau Flinner, Frau Garbe, Frau Rust, Häfner, Meneses Vogl, Frau Dr. Vollmer, Frau Eid, Hüser, Frau Schmidt (Hamburg), Frau Nickels, Frau Beck-Oberdorf, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Vennegerts, Weiß (Kaiserslautern), Frau Unruh
Vorbemerkung
Nach wie vor werden Kinder in der Werbung dafür eingesetzt, das Käuferverhalten zu beeinflussen. Dabei nimmt die Einbindung von Kindern in die Werbung über die elektronischen Medien inzwischen offenbar einen größeren Raum ein als in der Pressewerbung.
Ziel der Werbung mit Kindern ist es nach den bekanntgewordenen Strategien, a) Produkte als „kinderleicht", „kinderverträglich", „familienfreundlich" und ähnlich positiv darzustellen, um die Konsum - Akzeptanz zu erhöhen, b) an die immer höher werdende Geldmenge heranzukommen, die Kinder und Jugendliche zur eigenen Verfügung haben (über Taschengeld allein rund 3 Mrd. DM jährlich).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, eine Darstellung über Art und Umfang der Werbung mit Kindern in elektronischen und Privat-Medien in der Entwicklung der Jahre seit 1978 zu geben?
Wie bewertet die Bundesregierung die daraus erkennbare Entwicklung?
Ist die Bundesregierung bereit, Forschungsaufträge zu erteilen, um ein noch klareres und differenzierteres Bild der Werbung mit Kindern zu bekommen?
Wird die Bundesregierung neue Forschungsaufträge über die Wirkungsabsichten und Wirkungserfolge der Werbung mit Kindern in Auftrag geben, um den aktuellen Stand in diesen Fragen zu erfahren?
Wird die Bundesregierung außerdem dafür sorgen, daß durch Forschung noch mehr der Einfluß der Werbearbeit auf die Psyche der werbenden Kinder aufgeklärt wird, obwohl schon jetzt anhand von Einzelfällen negative Auswirkungen bekanntgeworden sind?
Sieht die Bundesregierung die zur Zeit geltenden Vorschriften - zur Vermeidung von Mißbräuchen und Auswüchsen der Werbung mit Kindern (Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Jugendschutzgesetz, Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) als ausreichend an?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anspruch des Jugendschutzes im Bereich der Werbung mit Kindern im Spannungsfeld mit grundgesetzlichen Ansprüchen auf freie Berufsausübung (der Werbewirtschaft und ihrer Auftraggeber)?
Hält die Bundesregierung die Kontroll- und Überwachungsinstrumente und -aktivitäten über die Werbung mit Kindern für ausreichend? Wie viele Fälle von Verstößen sind auf diesem Wege in den vergangenen Jahren registriert worden?
Hält die Bundesregierung die Selbstbeschränkungsregeln der deutschen Werbewirtschaft für ein ausreichendes Instrument, um die Werbung mit Kindern von ihren Auswüchsen zu befreien?
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, sich noch nachdrücklicher für die Schaffung und Einhaltung von Selbstbeschränkungsregeln bei den elektronischen und Privat-Medien mit dem Ziel des Abbaus von Werbung mit Kindern einzusetzen?