Monitoring-System für die Überwachung von Lebensmitteln
des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die derzeitige Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln auf Schadstoffe weist gravierende Schwachstellen auf. Insbesondere erlauben die Untersuchungsergebnisse keinen Überblick über die tatsächliche Belastungssituation, da
- die Proben nicht nach statistischen Gesichtspunkten gezogen werden und keinen repräsentativen Querschnitt der auf dem Markt befindlichen Ware darstellen,
- die Ergebnisse u. a. aufgrund unterschiedlicher Analyseverfahren nicht oder nur bedingt miteinander vergleichbar sind.
Seit Jahren wird von der Fachwelt, u. a. auch von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die Einrichtung eines bundesweiten Monitoring-Systems für Lebensmittel gefordert, das die Früherkennung von Trends in der Kontamination von Lebensmitteln und die Früherkennung von Gefahren ermöglicht.
Im Juni dieses Jahres ließ das Bundesgesundheitsamt verlautbaren, die Untersuchung von Lebensmitteln auf radioaktive Substanzen sei in das vom BGA in Zusammenarbeit mit den Bundesländern geplante Überwachungsprogramm aufgenommen worden. Dieses Programm solle noch in diesem Jahr aufgebaut werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welchem Vorbereitungsstadium befindet sich die Einführung des angekündigten Monitoring-Systems für Lebensmittel?
Wann soll die Untersuchungstätigkeit im Rahmen dieses Programms aufgenommen werden?
Soll das Monitoring-System in die amtliche Lebensmittelüberwachung integriert werden? Falls dies nicht oder nur teilweise der Fall ist, welches sind die Träger dieser Laboratorien?
Falls das Monitoring-System Teil der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird, ist ein personeller und technischer Ausbau der betreffenden Stellen geplant? Wenn ja, in welchem Umfang?
Ist es Bestandteil des geplanten Monitoring-Programms, daß die beteiligten Laboratorien regelmäßig an Ringversuchen teilnehmen, in denen die notwendige Fähigkeit zur Spurenanalytik nachgewiesen werden kann?
Welche Lebensmittel und welche Problemstoffe, insbesondere welche Radionuklide sollen durch das Programm erfaßt werden?
Wo sollen die gewonnenen Daten gesammelt und ausgewertet werden?
In welchen Zeitabständen und in welcher Form sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden? Welche Stellen werden zur Veröffentlichung der Ergebnisse bzw. Teilergebnisse befugt?
Ist eine zeitliche Begrenzung für das Monitoring-System vorgesehen?
Welches Bundesministerium ist für die Genehmigung und für die Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Monitoring-Programm zuständig?
Bereits vor einigen Jahren hat das BGA erstmals Finanzmittel für die Durchführung eines bundesweiten Monitoring-Programms beantragt. Aus welchen Gründen wurde den Anträgen des BGA bislang nicht in vollem Umfang stattgegeben?
In welcher Höhe setzt die Bundesregierung die Kosten für ein Monitoring-Programm an, und ist sie bereit, diesen Betrag zu bewilligen?
Trifft es zu, daß die Finanzierung wegen der Entschädigungszahlungen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl nicht gesichert ist?
Wie stehen die einzelnen Landesregierungen zur Einführung eines Monitoring-Systems?