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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umweltpolitische Vorsorgemaßnahmen der Stadt Mannheim gescheitert? (G-SIG: 11003833)

Konsequenzen aus dem Revisionsverfahren in Sachen Zementmühle der Firma Piederstorfer, Änderung des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.07.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/491703.07.89

Umweltpolitische Vorsorgemaßnahmen der Stadt Mannheim gescheitert?

der Abgeordneten Dr. Knabe, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Ausgang des Revisionsverfahrens in Sachen Zementmühle der Firma Piederstorfer im Rheinauer Hafen von Mannheim zu ziehen?

2

Wie schätzt die Bundesregierung den Versuch der Stadt Mannheim ein, ihrer Vorsorgeverpflichtung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz über einen Bebauungsplan nachzukommen?

3

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Festsetzen von Belastungsgebieten auf gesetzlicher Grundlage hinsichtlich der Vorsorgeaspekte (§ 47 BImSchG)?

4

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Festsetzen von Belastungsgebieten ohne gesetzliche Grundlage wie in Baden-Württemberg?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung das Defizit der Konkretisierung der „Vorsorge" im Bundes-Immissionsschutzgesetz, speziell im § 47, auszufüllen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die weder in der TA Luft noch im Bundes-Immissionsschutzgesetz konkretisierte „Gefahr des Zusammenwirkens verschiedener Luftverunreinigungen" in einem Belastungsgebiet?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung dieses Defizit durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszufüllen?

8

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, der „Gefahr des Zusammenwirkens verschiedener Luftverunreinigungen" in gesetzlich ausgewiesenen Belastungsgebieten und solchen ohne gesetzliche Basis (Baden-Württemberg) z. B. durch eine Sommer-Smog-Verordnung oder durch eine Summationsverordnung, die das Zusammenwirken verschiedener Umweltnoxen berücksichtigt, zu begegnen?

Bonn, den 3. Juli 1989

Dr. Knabe Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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