Umweltpolitische Vorsorgemaßnahmen der Stadt Mannheim gescheitert?
der Abgeordneten Dr. Knabe, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Ausgang des Revisionsverfahrens in Sachen Zementmühle der Firma Piederstorfer im Rheinauer Hafen von Mannheim zu ziehen?
Wie schätzt die Bundesregierung den Versuch der Stadt Mannheim ein, ihrer Vorsorgeverpflichtung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz über einen Bebauungsplan nachzukommen?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Festsetzen von Belastungsgebieten auf gesetzlicher Grundlage hinsichtlich der Vorsorgeaspekte (§ 47 BImSchG)?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Festsetzen von Belastungsgebieten ohne gesetzliche Grundlage wie in Baden-Württemberg?
Wie gedenkt die Bundesregierung das Defizit der Konkretisierung der „Vorsorge" im Bundes-Immissionsschutzgesetz, speziell im § 47, auszufüllen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die weder in der TA Luft noch im Bundes-Immissionsschutzgesetz konkretisierte „Gefahr des Zusammenwirkens verschiedener Luftverunreinigungen" in einem Belastungsgebiet?
Wie gedenkt die Bundesregierung dieses Defizit durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszufüllen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, der „Gefahr des Zusammenwirkens verschiedener Luftverunreinigungen" in gesetzlich ausgewiesenen Belastungsgebieten und solchen ohne gesetzliche Basis (Baden-Württemberg) z. B. durch eine Sommer-Smog-Verordnung oder durch eine Summationsverordnung, die das Zusammenwirken verschiedener Umweltnoxen berücksichtigt, zu begegnen?