Rentenrechtliche Anerkennung für die Pflege von Impfgeschädigten in der DDR
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Cornelia Hirsch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Kersten Naumann, Bodo Ramelow, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eltern, die in der DDR ein impfgeschädigtes Kind gepflegt haben, wurden über das Gesetz zur „Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen“ entschädigt.
Konnte keine Berufstätigkeit ausgeübt werden, bestand demzufolge „Anspruch auf Zahlung eines Pflegegeldes in der Höhe des Betrages, der einer Pflegekraft zu zahlen wäre, sowie auf Entschädigung für die durch die Übernahme der Pflege entstehende Minderung des Rentenanspruchs“ (2. Durchführungsbestimmung vom 27. Februar 1975, Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil I, Nr. 21).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Für wie viele – heute noch lebende – Mütter oder Väter kam zu DDR-Zeiten die Regelung zum Rentenanspruch bei Pflege von impfgeschädigten Kindern zur Anwendung?
Wie viele Mütter oder Väter haben Anwartschaften erworben, die erst nach 1990 zum Tragen gekommen wären?
Wie wird seit 1997 – nach Auslaufen der Übergangsbestimmungen der Rentenüberleitung – mit den erworbenen Anwartschaften für die Pflege von impfgeschädigten Kindern verfahren?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass im Falle eines Impfschadens der Staat besonders in der Pflicht steht – und das nicht nur in Bezug auf die soziale Absicherung der oder des Geschädigten sondern auch der betreuenden Eltern?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, um für diese (vermutlich kleine) Gruppe von vorwiegend Frauen, die zum Teil über Jahrzehnte Pflegearbeit geleistet haben bzw. leisten, eine gerechte Rentenberechnung herbeizuführen?