Aktivitäten der „Resistencia Nacional Mocambicana" (RENAMO) in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Aktivitäten der „Resistencia Nacional Mocambicana" (RENAMO) in der Bundesrepublik Deutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Im März 1985 hat die Bundesregierung die „Resistencia Nacional Mocambicana" (RENAMO) wie folgt eingestuft: „Nach Erkenntnissen der Bundesregierung richten sich die Aktivitäten der RENAMO in erster Linie gegen die Zivilbevölkerung, gegen die sie in besonders brutaler Weise vorgeht. Es gibt überzeugende Hinweise dafür, daß die RENAMO durch ihre Politik der verbrannten Erde für die gegenwärtig schwere Versorgungskrise in weiten Teilen des Landes maßgeblich Verantwortung trägt." Hat sich die Einstellung der Bundesregierung mittlerweile geändert?
Die Vorbereitung von Gewaltakten verstößt gegen Völkerrecht und deutsches Recht. Der WDR-Sendung „Thema Heute" vom 6. Dezember 1988 zufolge - hält sich Herr Arturo Jareira da Fonseca, der zweite Mann der RENAMO und zuständig für Auslandskontakte, in der Bundesrepublik Deutschland auf, um Waffen und sonstige Unterstützung für die RENAMO zu organisieren. Am 20. März 1989 veranstaltete die RENAMO eine Pressekonferenz in Bonn, an der u. a. Herr Fonseca teilnahm. Mittlerweile sollen die Justizbehörden in Heidelberg gegen Fonseca ermitteln; dieser ist seitdem verschwunden.
a) Kann die Bundesregierung diese Information bestätigen?
b) Was gedenkt die Bundesregierung gegen die Aktivitäten Herrn Fonsecas und anderer Vertreter der RENAMO in der Bundesrepublik Deutschland zu unternehmen?
Der gleichen Sendung zufolge hat die RENAMO im Oktober 1988 in Heidelberg ein Gipfeltreffen abgehalten, an dem die gesamte Führung der RENAMO teilgenommen hat.
a) Ist der Bundesregierung dies bekannt?
b) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der RENAMO derartige Zusammenkünfte in der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen?
Laut ZDF-Sendung vom 8. Dezember 1988 mit dem Titel „Wer ließ Dulce S. ermorden?" sind der RENAMO durch Herrn R., einem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, Gelder in Höhe von 10 Millionen DM für Waffenkäufe zur Verfügung gestellt worden.
a) Hat es diese oder irgendeine andere Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der RENAMO gegeben?
b) Trifft es zu, daß die RENAMO Mittel des Bundesnachrichtendienstes erhalten hat? Wenn ja, wie hoch waren die Zuwendungen?
c) Wer ist innerhalb des Bundesnachrichtendienstes befugt, solche Entscheidungen zu treffen?
d) Welche personellen Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen?
e) Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine Unterstützung der RENAMO durch den Bundesnachrichtendienst oder andere staatliche Stellen, private Unternehmen oder Privatpersonen zu verhindern?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung gegen den RENAMO-Führer Alfonso Dhlakama ein Einreiseverbot erlassen hat? Seit wann gilt dieses Einreiseverbot? Auf wessen Veranlassung und mit welcher Begründung wurde es erlassen? Falls das Einreiseverbot bereits 1988 galt: Wie ist es möglich, daß Alfonso Dhlakama am 27. August 1988 an einem RENAMO-Treffen im Heidelberger Riga-Hotel teilgenommen hat?
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt (z. B. Drucksache 11/481 vom 15. Juni 1987, Frage 12), daß sie keine Kontakte zur RENAMO unterhalte und aufnehmen werde. Nach Aussagen des mosambikanischen Journalisten Elias Cossa (Mozambican News Agency Feature, April 1988, Seite 2) hat der damalige Staatssekretär Köhler dagegen ausgeführt, daß RENAMO-Vertreter auf informeller Basis wiederholt von Vertretern der Bundesregierung empfangen wurden. Trifft dies zu? Zu welchem Zweck und mit welchen Regierungsvertretern haben Kontakte stattgefunden?
Sind Aktivitäten der RENAMO in der Bundesrepublik Deutschland Gegenstand des Interesses und der Beobachtung des Verfassungsschutzes?