Ortsumgehung von Immenstadt (Allgäu)
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahren wird eine Entlastung der Innenstadt von Immenstadt im Allgäu geplant. Für die Ortsumgehung wurden im wesentlichen zwei Trassenverläufe diskutiert, für die sich die Kurzbezeichnung „Westtrasse" und „Osttrasse" eingebürgert hat.
Der Bundesminister für Verkehr hat nun im Jahre 1988 für die Ortsumgehung Immenstadts im Zuge der B 308 die sogenannte Westtrasse linienfestgestellt, ohne daß für diese Trasse ein Raumordnungsverfahren vorlag oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Welche rechtlichen Verfahren und welche tatsächlichen Erkenntnisse lagen dieser Entscheidung für die Linienfeststellung der Westtrasse zugrunde?
Welche Untersuchungen zur Qualität und Bedeutung der von den o. g. Trassen jeweils berührten Biotope lagen vor, und inwieweit wurden diese bei der Entscheidung berücksichtigt?
Welche Landschaftsschutzgebiete werden von diesen Trassen jeweils betroffen oder gestört? Welche Angaben zur Länge von Trassen und Anbindungen in Biotopen und Landschaftsschutzgebieten lagen der Entscheidung zugrunde, und inwieweit wurde die Störung derartiger Landschaftsschutzgebiete und Biotope berücksichtigt?
Der Forschungsbericht Nr. 87 105 04 104 im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums des Innern geht auch auf die Ortsumgehung von Immenstadt ein. Dort wird die Entlastungswirkung einer Ortsumgehung sehr hoch angesetzt. Es wird eine Reduzierung des Verkehrs um 50 Prozent angenommen. Ein anderes aktuelles und einschlägiges Gutachten zur selben Frage, vorgelegt von Schächterle-Holdschuer, beziffert die mögliche Entlastungswirkung durch die Westtrasse aber auf lediglich 28 Prozent und stellt zudem fest, daß der Durchgangsverkehr nur 22 Prozent des Verkehrs in Immenstadt ausmacht. Die zu erwartende Neubelastung von Wohngebieten durch die Umgehung wurde bei diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt.
Welche Zahlen zum Verkehrsaufkommen, welche Einschätzung der Entlastungswirkung lagen der Bewe rtung im Bundesverkehrswegeplan und welche lagen der Entscheidung der Bundesregierung zur Linienfeststellung zugrunde?
Welche ermittelten bzw. geschätzten Werte und Aussagen lagen bei diesen Entscheidungen hinsichtlich der Entlastung bisher vom Lärm Betroffener und hinsichtlich einer neuen bzw. intensivierten Lärmbelastung durch die Ortsumgehung vor?
Welche Ermittlungen, Annahmen oder Aussagen lagen hinsichtlich der gasförmigen Immissionen CO, NO. sowie O 3 vor?