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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Chemie im Fruchtsaft II (G-SIG: 11003871)

Zulassung von DMDC als Konservierungsmittel in Fruchtsäften, Intervention der Getränkemittelindustrie

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

16.08.1989

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/501931.07.89

Chemie im Fruchtsaft II

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. Oktober 1988 hat die Fraktion DIE GRÜNEN mit ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 11/3169) auf den Einsatz von Dimethydicarbonat (DMDC) in Fruchsaftgetränken hingewiesen. Es wurden u. a. die gesundheitlich ungeklärten Fragen möglicher toxischer Zerfallsprodukte und die nach unserer Auffassung rechtlich unzulässige Praxis in der Getränkeindustrie problematisiert.

Mittlerweile haben die Wirtschaftsverbände alle Anstrengungen unternommen, die bedenkliche Verwendung von DMDC rechtlich durchzusetzen. Wir fragen daher die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, daß es sich bei DMDC um einen zulassungsbedürftigen Konservierungsstoff handelt?

2

Ist die Bundesregierung informiert, daß das Land Nordrhein-Westfalen zunächst DMDC für die Konservierung zugelassen hat, nachdem die Bundesregierung aufgrund unserer Kleinen Anfrage jedoch interveniert und die Zulassung von DMDC zurückgenommen hat und nach Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Erfrischungsgetränke-Industrie nun die Zulassung von DMDC wieder aussprechen möchte?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Meinungswandel innerhalb eines knappen halben Jahres, und welche Empfehlungen gibt sie im Interesse des Verbraucherschutzes den lebensmittelrechtlichen Vollzug?

4

Will die Bundesregierung der Erfrischungsgetränke-Industrie nun entgegenkommen und die Chemikalie — ohne die Entscheidung auf EG-Ebene abzuwarten — in einem Alleingang sanktionieren (Änderungsverordnung zur Zusatzstoff-Zulassungsverordnung)?

5

Stimmt die Bundesregierung unserer Auffassung zu, daß hier ein Präzendenzfall geschaffen werden könnte derart, daß auch andere Hersteller zukünftig ihre neuen Produkte erst auf den Markt bringen, in die Lebensmittel mischen und danach, wenn diese Praxis auffällt, die notwendigen Zulassungsanträge stellen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Frage 2 geschilderte Praxis vor dem Hintergrund der notwendigen Rechtssicherheit, die der sensible Bereich der Lebensmittelqualität im Vollzug benötigt?

7

Können andere Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen ebenfalls mit derartigen durch nach unserer Auffassung nicht rechtmäßigen Vollzug geschaffenen Sonderrechten rechnen?

8

Schließt die Bundesregierung sich der Rechtsauffassung der Fraktion DIE GRÜNEN an, daß zumindest bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung der geplanten Rechtsverordnung der Einsatz von DMDC illegal ist (formeller Verstoß gegen § 11 Abs. 1 LMBG) und damit lebensmittelrechtlich zu untersagen wäre?

Bonn, den 31. Juli 1989

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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