Berufskraftfahrer
der Abgeordneten Daubertshäuser, Ibrügger, Adler, Antretter, Bamberg, Büchner (Speyer), Ewen, Faße, Haar, Hasenfratz, Jaunich, Kretkowski, Dr. Niese, Pauli, Purps, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die technischen, verkehrswirtschaftlichen und europapolitischen Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß die Ausbildungsordnung für Berufskraftfahrer angepaßt werden muß, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an eine qualifizierte Berufsausbildung zu entsprechen. Dies gilt beispielsweise für Gefahrguttransporte, Fahrzeugtechnik, Unfallverhütung, Umweltschutz und Kundenkontakt.
Insgesamt sind die Ausbildungsmöglichkeiten zu verbessern. Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Fahrer mit Führerscheinklasse II werden in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt
a) für die Güterbeförderung im Werkverkehr und im gewerblichen Güterverkehr (jeweils getrennt nach Nahverkehr und Fernverkehr),
b) für die Personenbeförderung im privaten Personenverkehr und im öffentlichen Personenverkehr?
Wie hat sich seit 1974 die Zahl der als Fahrer eingesetzten Personen entwickelt
a) mit einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Wege der Erstausbildung,
b) im Rahmen der Nachschulung in der Fachrichtung „Güterverkehr",
c) im Rahmen der Nachschulung ausgebildete Berufskraftfahrer in der Fachrichtung Personenverkehr?
d) Wie ist die Altersstruktur in den Fällen a) bis c)?
Wie erklärt die Bundesregierung die noch immer geringe Umsetzung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer?
Mit welcher Nachfrageentwicklung nach qualifiziertem Fahrpersonal in der Bundesrepublik Deutschland rechnet die Bundesregierung im Hinblick auf die Öffnung des europäischen Binnenmarktes?
Wie wird dieser Bedarf nach Auffassung der Bundesregierung gedeckt werden können?
Inwieweit werden die Ausbildungsinhalte der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung in der Praxis nicht oder nur unzureichend vermittelt?
Warum hält die Bundesregierung eine Trennung der Berufsausbildung in die Fachbereiche „Güterverkehr" und „Personenverkehr" für zweckmäßig?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die in den letzten 15 Jahren nach Art und Umfang veränderten Berufsanforderungen die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung dringend einer Anpassung bedarf?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer Verbesserung des Berufsbildes in den Bereichen
a) sozialer Arbeitsschutz (Arbeitsregelungen für Kraftfahrer),
b) Unfallverhütung insbesondere Gefahrenlehre, Fahrzeugbeherrschung, Fahrphysik,
c) Transport gefährlicher Güter auf der Straße,
d) neue Techniken in Nutzfahrzeugen,
e) Aufgabenstellung des internationalen Verkehrs,
f) Umweltschutz,
g) kaufmännische Grundkenntnisse,
h) Grundkenntnisse in Fremdsprachen,
i) unterschiedliche Zoll- und Steuervorschriften,
j) praktische Ausbildung?
Inwieweit hält die Bundesregierung insbesondere aufgrund der veränderten Berufsanforderungen eine Verlängerung der Ausbildungszeit für nötig, und was wird sie tun, um diese Notwendigkeiten in geltendes Recht umzusetzen?
In welchem Umfang stehen in den Berufsschulen hinreichend qualifizierte Lehrkräfte mit Berufserfahrung zur Verfügung, und auf welche Weise können kurzfristig gegebenenfalls notwendige Verbesserungen sichergestellt werden?
Wie lange sind die Berufskraftfahrer durchschnittlich in diesem Beruf tätig?
Wie viele Berufskraftfahrer sind aufgrund einer Umschulung durch die Arbeitsämter im Gewerbe tätig?
Wie viele Berufskraftfahrer sind arbeitslos gemeldet?
Gibt es Restriktionen bezüglich der Zulassung von Prüflingen zur Prüfung außerhalb der Kammerbezirke, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, hier für Abhilfe zu sorgen?
Ist die Bundesregierung im Zuge der Harmonisierung der europäischen Vorschriften bereit, dem Beispiel der niederländischen Regierung zu folgen und ab Stichtag Geburtsjahr 19 . . die Verbindlichkeit einer Berufskraftfahrerprüfung vorzuschreiben, wenn eine bestimmte Fahrzeuggröße berufsmäßig gefahren werden soll?