Die Bedeutung der sexuellen Orientierung der Erziehungspersonen bei der Einrichtung von Pflegestellen
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Schwule Väter und lesbische Mütter (111) homosexualität und Heterosexualität sind gleichwertige Formen sexueller Orientierung. Aus diesem Grunde setzen sich die GRÜNEN auch für ein uneingeschränktes Adoptions-, Pflege- und orgerecht für Schwule und Lesben ein [vgl. Kleine Anfrage „Schwule Väter und lesbische Mütter (I)" — Drucksache 11/5138].
Die Eignung schwuler Väter als Erziehungspersonen wurde im letzten Jahr in Berlin (West) heftig im Zusammenhang mit Pflegekindschaftsverhältnissen bei HIV-infizierten Kindern, meist von erkrankten i.v.-drogen-Gebraucher/innen bzw. Ex-Drogen-Gebraucher/innen, diskutiert.
In seinem Beschluß vom 14. Dezember 1988 hielt das Berliner Landgericht es für „unverantwortlich" , ein Kind „im noch schulpflichtigen Alter von einem homosexuellen Paar erziehen zu lassen" („taz" vom 17. Februar 1988).
In der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 23. Dezember 1987 „Illegale Wegnahme eines Pflegekindes und die Berliner Linie in Sachen AIDS" stellt die Senatorin für Jugend und Familie zur Eignung von Schwulen als Pflegepersonen fest:
- Der Vermittlung von Pflegekindern zu gleichgeschlechtlichen Paaren stehen weder Gesetze noch die Pflegekindervorschriften entgegen. Unabhängig von der AIDS-Problematik sind vereinzelt, nach eingehender Prüfung der Bezirke und im Rahmen ihres Ermessens Minderjährige zu gleichgeschlechtlichen Paaren vermittelt worden. Anhaltspunkte über spezifische negative Betreuungs- und Erziehungsverläufe liegen dem Senat nicht vor. Die Betreuung eines AIDS-gefährdeten oder -kranken Kindes gehört nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zu den schwierigsten sozialpädagogischen Aufgaben im Spektrum der Fremdbetreuung. Erfahrungen zeigen, daß gerade Menschen, die vom konventionellen Familienbild abweichen (z. B. Alleinerziehende, nicht verheiratete Paare, Menschen in Wohngemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare und ältere Menschen), bereit und in der Lage sind, diese immungeschwächten Kinder, die eine ungewisse Lebenserwartung haben, zu betreuen. Die Erfahrungen mit diesen Pflegefamilien sind bisher insgesamt gut.
Der Senat nimmt die im Beschluß des Landgerichts zum Ausdruck gebrachten Bedenken unabhängig von seinen eigenen Erkenntnissen zum Anlaß, zur Frage der Betreuung von Minderjährigen durch gleichgeschlechtliche Paare ein sozialwissenschaftliches Gutachten einzuholen" (Der Senat für Jugend und Familie, 29. Februar 1988).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Erteilung der Pflegeerlaubnis an Schwule oder Lesben bzw. an lesbische oder schwule Lebensgemeinschaften?
b) Hält die Bundesregierung Lesben oder Schwule bzw. lesbische oder schwule Lebensgemeinschaften in gleicher Weise als Pflegepersonen für geeignet wie Heterosexuelle bzw. Ehepaare?
Falls nicht, auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt die Bundesregierung ihre Ansicht?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung diffamierenden Stellungnahmen entgegentreten, die die Erteilung der Pflegeerlaubnis an schwule oder lesbische Lebensgemeinschaften bzw. Schwule oder Lesben als unverantwortlich bezeichnen?
Sind der Bundesregierung weitere Gerichtsurteile bekannt, in der die homosexuelle Orientierung der potentiellen Pflegeeltern als Argument gegen die Erteilung der Pflegeerlaubnis angeführt wird, da sie belastend für das Kind sei o. ä.?
Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Rechtsänderung (etwa eine Antidiskriminierungsvorschrift im BGB oder JWG) vorzuschlagen, um eine Ungleichbehandlung von Lesben oder Schwulen bei der Einrichtung von Pflegekindschaftsverhältnissen auszuschließen oder zu beseitigen?
Wenn nicht, wie begründet sie ihre Haltung?
Die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat im Mai 1988 erklärt, daß sie nichts davon halte, „eine generelle Eignung oder Nichteignung Homosexueller oder Heterosexueller zur Betreuung von Pflegekindern festzustellen. Denn nicht die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe stellt das entscheidende Kriterium für die Vergabe einer Pflegeerlaubnis dar" .
a) Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine besondere Überprüfung der Eignung von Lesben und Schwulen bzw. lesbischen oder schwulen Lebensgemeinschaften durch besondere psychologische Gutachten u. dgl. für die Eignung als Pflegeeltern diskriminierend ist?
Falls nicht, wie kann eine Ungleichbehandlung, nämlich die Anforderung von Gutachten bei Lesben und Schwulen, die sonst nicht eingeholt werden, keine Diskriminierung darstellen?
In den Niederlanden und Dänemark werden seit langem (in den Niederlanden seit 10 Jahren) bei Lesben und Schwulen bzw. lesbischen und schwulen Lebensgemeinschaften Pflegestellen eingerichtet. Dies gilt dort als allgemein akzeptiert und unkompliziert. In Massachusetts, Washington D.C. und Kalifornien ist es sogar verboten, Väter bzw. Mütter, Pflegepersonen oder Adoptivväter bzw. -mütter zu diskriminieren, nur weil sie homosexuell sind.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den positiven Erfahrungen mit schwulen bzw. lesbischen Pflegeeltern in diesen Ländern?
Bei der Auswahl schwuler Pflegeväter oder lesbischer Pflegemütter sollten nach Ansicht von Prof. Dr. Dipl.-Psych. Helmut Kentler folgende Kriterien, nicht anders als sie im allgemeinen bei heterosexuellen Bewerber/innen üblich sind, angewandt werden:
1. Lebt der homosexuelle Bewerber in einer dauerhaften, stabilen Beziehung?
2. Ist der homosexuelle Freund mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden, ist er bereit, bei der Erziehung mitzuwirken? (Wird diese Frage bejaht, so ist die Gefahr gering, daß das aufgenommene Kind oder der Jugendliche die bestehende Freundschaftsbeziehung allzusehr belastet und schließlich so empfindlich stört, daß die Freundschaft womöglich zerbricht.)
3. Leben die beiden Freunde offen homosexuell, das heißt, kennen zumindest ihre näheren Beziehungspersonen in der Privat- und in der Berufssphäre ihre sexuelle Orientierung? (Kann diese Frage bejaht werden, darf mit großer Sicherheit davon ausgegangen werden, daß es sich um Ichstarke Persönlichkeiten handelt.)
4. Finden die beiden Freunde zumindest im engeren Bekanntenkreis Anerkennung und Sympathie? (Die Bejahung dieser Frage beinhaltet, daß die beiden Pflegeeltern Menschen kennen, mit denen sie sowohl ihre Probleme wie die Probleme, die sie mit ihrem Pflegekind haben, besprechen können.)
5. Auch die Einrichtung einer Pflegestelle bei alleinlebenden Homosexuellen kann sehr sinnvoll sein, denn es gibt Kinder und Jugendliche, die vorübergehend die Konzentration auf einen einzigen Partner brauchen." Schwule oder Lesben haben aufgrund ihrer Sozialisation und ihrer gesellschaftlichen Situation oft auch mehr Verständnis für verhaltensauffällige, normalabweichende Kinder und Jugendliche. Älteren Kindern z. B., die womöglich bereits durch Sozialisationseinflüsse geschädigt sind, ist manchmal die Eingliederung in die festgefügten und komplizierten Strukturen von Familien zu belastend (vgl. Helmut Kentler, Leihväter, Kinder brauchen Väter. Reinbek/Hamburg 1989).
a) Hält die Bundesregierung diese Auswahlkritierien ebenfalls für ausreichend?
Falls nicht, welche allgemeinen Kriterien sollten nach Ansicht der Bundesregierung zur Beurteilung der jeweiligen Einzelfälle herangezogen werden.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die von Prof. Kentler angeführten Kriterien?
Angstfreie Identitätsfindung und Beziehungsgestaltung scheinen immer noch schwierig, wenn es um Homosexualität geht. Unsicherheit und Hilflosigkeit herrschen vor, wenn es gilt, homosexuelle Mitarbeiter zu akzeptieren oder mit homosexuellen Jugendlichen umzugehen" . (Siebenter Jugendbericht der Bundesregierung, Drucksache 10/6730, S. 44)
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß sich ähnliche Probleme bei den Jugendämtern im Zusammenhang mit der Entscheidung bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach §§ 28 bis 31 JWG an schwule oder lesbische Pflegeeltern stellen können?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über ähnliche Unsicherheiten von Jugendämtern in dieser Frage?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Problem?
d) Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um die Diskriminierung von Schwulen und Lesben bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis auszuschließen bzw. zu verringern?