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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Berufliche Ausbildung ausländischer Jugendlicher (G-SIG: 11003919)

Ausgrenzung ausländischer Jugendlicher von Ausbildungsplatzangeboten durch die Arbeitsplatzverwaltungen, insbesondere in Berlin, Förderung der Berufsausbildung für ausländische Jugendliche, Gefahr der verstärkten Ausgrenzung ausländischer Jugendlicher aus den Drittstaaten im Zuge der Öffnung des europäischen Binnenmarktes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

26.09.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/515808.09.89

Berufliche Ausbildung ausländischer Jugendlicher

der Abgeordneten Frau Hillerich, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang August wurde bekannt, daß in Berliner Arbeitsämtern Ausbildungsplatzangebote auf Wunsch von Betrieben mit ausländischen Jugendlichen ausgrenzenden Vermerken „für den internen Gebrauch" versehen werden (vgl. FR vom 9. August 1989). Nach Ansicht der Berliner Ausländerbeauftragten handelt es sich hierbei um eine nicht nur in Berlin gängige Praxis.

In der Mitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBW) vom 21. August 1989 ist im Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl ausländischer Jugendlicher, die eine Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland absolvieren, die Rede von einer „Zunahme um 10 000 Ausbildungsplätze" — nicht etwa Ausbildungsverhältnisse —, womit „auch ausländischen Jugendlichen jetzt und in den kommenden Jahren deutlich bessere Ausbildungschancen ... geboten würden". Diese Ausdrucksweise suggeriert, daß es nach wie vor Ausbildungsplätze gibt, die ausländischen Jugendlichen von vornherein verwehrt sind.

Sowohl die in Berlin bekanntgewordene Ausgrenzungspraxis gegenüber ausländischen Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, als auch die vom BMBW als „deutlicher Schritt nach vorn" bewertete Zunahme der Ausbildungsplätze für ausländische Jugendliche läßt die Entwicklung oder gar Verfestigung zu einem geteilten Ausbildungsplatzmarkt vermuten, in dem es zwar eine steigende Zahl von Ausbildungsplätzen für ausländische Jugendliche gibt, ihnen aber der Zugang zu allen möglichen Ausbildungsplätzen verwehrt bleibt.

In den vergangenen Jahren ist in über 20 Modellversuchen und im Rahmen des Benachteiligtenprogramms die Berufsausbildung ausländischer Jugendlicher mit begleitenden Hilfen für Ausbilder/innen wie für die Auszubildenden gefördert worden. Grundsatz dieser Förderung war und sollte weiterhin sein, daß ausländische Jugendliche in allen Berufen und Bereichen unseres Ausbildungs- und Beschäftigungssystems eine qualifizierte Berufsausbildung erwerben und eine stabile Integration in Beschäftigung erreichen können. Hierfür sind spezifische Hilfen zum Ausgleich sprachlicher Defizite der Jugendlichen, vor allem aber gezielte Maßnahmen zum Abbau von Vorurteilen (auf seiten der deutschen Ausbilder und Ausbilderinnen, bei den Jugendlichen und ihren Eltern) zur Organisation interkultureller Verständigung nötig. Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der je eigenen Fähigkeit zur Verarbeitung kultureller Unterschiede.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie beurteilt die Bundesregierung, daß auf den Computerlisten der Berufsberatungsstellen in Berliner Arbeitsämtern 20 Prozent der Ausbildungsplätze mit einem ausländerausgrenzenden Vermerk versehen sind (oder waren)?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung, daß die Berliner Arbeitsverwaltung diese Vermerke auf Wunsch von ausbildungsbereiten Betrieben eintragen läßt (oder ließ)?

3

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um derartige diskriminierende Praktiken zu beenden, und welche dementsprechenden Bemühungen wird die Bundesregierung unternehmen (oder hat sie schon unternommen)?

4

Sind der Bundesregierung ähnliche oder gleiche Praktiken in Arbeitsämtern im Bundesgebiet bekannt?

5

Bemüht die Bundesregierung sich um Aufklärung darüber, inwieweit in Arbeitsämtern im Bundesgebiet in gleicher oder ähnlicher Weise ausländische Jugendliche von Ausbildungsplatzangeboten ausgegrenzt werden?

6

In welcher Weise wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß weder in Berlin noch in den Arbeitsverwaltungen im Bundesgebiet ausländische Jugendliche von Ausbildungsplätzen ausgegrenzt werden?

7

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um ausbildungsbereite Betriebe ggf. von Ausländerausgrenzung abzuhalten?

8

Welchem Grundsatz folgt die Bundesregierung bei der Förderung der Berufsausbildung für ausländische Jugendliche — ,möglichst viele Ausbildungsplätze für ausländische Jugendliche' oder ,ausländische Jugendliche müssen Zugang zu allen Ausbildungsplätzen haben'?

9

Welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um ausländischen Jugendlichen Zugang zu allen Ausbildungsplätzen zu ermöglichen?

10

In welcher Weise wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß es im Zuge der Öffnung des europäischen Binnenmarktes nicht zur verstärkten Ausgrenzung von ausländischen Jugendlichen aus den „Drittstaaten" kommt?

Bonn, den 8. September 1989

Frau Hillerich Frau Trenz Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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