Zukunft der Zollspeditionen im einheitlichen EG-Binnenmarkt
des Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei Vollendung des EG-Binnenmarktes müssen die Unternehmen und Beschäftigten, die an den EG-Grenzen als Zollspediteure Dienstleistungen für Exporteure und Importeure erbringen, damit rechnen, daß ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 1992 nachgefragt, danach aber nicht mehr benötigt wird. Demnach ist mit der Stillegung von Betriebsteilen bzw. ganzen Betrieben und entsprechenden Arbeitsplatzverlusten zu rechnen. Die Zahl der Beschäftigten dieser Branche beträgt in der Bundesrepublik Deutschland etwa 16000.
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Hat sich die Bundesregierung bereits mit dieser Problematik befaßt, und wie beurteilt sie die Auswirkungen der Neuregelung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs auf diese Branche?
Hat die Bundesregierung bereits Abhilfe- oder Übergangsmaßnahmen erörtert oder beschlossen, und welcher Art sollen diese sein?
Wie steht die Bundesregierung zu der Anregung, die Beratungsrechte der Zollspeditionen auszuweiten und ihnen insofern neue Tätigkeitsfelder zu erschließen?
Wie ist der Stand der EG-einheitlichen Gestaltung der Betätigungsbedingungen für diese Branche bzw. wie sehen entsprechende Planungen aus?