Auskünfte zur toxikologischen Bewertung
des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auskünfte, die von Herstellern oder sonstigen Anbietern von gefährlichen Arbeitsstoffen aufgrund der Gefahrstoffverordnung und des Chemikaliengesetzes in den DIN-Sicherheitsdatenblättern gegeben werden, reichen Arbeitsmedizinern häufig nicht aus, um eine verbindliche toxikologische Bewertung der jeweiligen Stoffe zu erstellen.
Anbieter lehnen weitere Auskünfte häufig unter Hinweis auf verschiedene Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab, wonach Auskünfte, die über den Inhalt des DIN-Sicherheitsblattes hinausgehen, nur in „begründeten Einzelfällen" zu geben sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Gründe haben den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu derartigen Stellungnahmen veranlaßt, und welche Auswirkungen verspricht sich die Bundesregierung von der so vorgegebenen restriktiven Vorgehensweise?
Welches sind „begründete Einzelfälle", in denen der Hersteller zur Herausgabe weiterer Daten verpflichtet ist?
Woran soll ein Anwender, dem der Anbieter die Zusammensetzung vorenthalten hat, entscheiden, ob hier ein Stoff mit besonderem Risiko vorliegt?
Welche Gefahren für die Umwelt und für die Gesundheit am Arbeitsplatz können nach Auffassung der Bundesregierung dadurch entstehen, daß die Anwender in vielen Fällen auch die potentiell toxischen Substanzen die genaue Zusammensetzung nicht kennen und auch auf Nachfrage nicht in Erfahrung bringen?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Haltung zu ändern und in einer neuen Stellungnahme darauf hinzuweisen, daß alle von Anwendern aus Gründen des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestellten Fragen zu gefährlichen Arbeitsstoffen beantwortet werden sollen?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Informationen der Anwender im Umgang mit gefährlichen Gütern zu verbessern?