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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Atomkraftwerk Fessenheim/Elsaß (G-SIG: 11004044)

Ergebnisse des von einer internationalen Expertengruppe im September 1989 der Öffentlichkeit vorgestellten Sicherheitsgutachtens zum KKW Fessenheim, erhebliche Sicherheitsmängel am Reaktorblock I des Kernkraftwerks, Gefährdung der unmittelbar betroffenen südbadischen Bevölkerung, mangelhafte Auslegung der Fessenheimer Anlage gegen Flugzeugabstürze

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

07.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/536710.10.89

Atomkraftwerk Fessenheim/Elsaß

der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im vergangenen Sommer fand die 10-Jahres-Inspektion des Reaktorblocks I im grenznahen französischen Atomkraftwerk Fessenheim statt. Eine unabhängige internationale Expertengruppe wurde in diesem Zusammenhang mit der Erstellung eines Sicherheitsgutachtens beauftragt. Die Ergebnisse sind im September 1989 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Hat sich die Bundesregierung bereits über die Ergebnisse dieser Untersuchungen kundig gemacht und wie beurteilt sie diese?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer eigenen „Sicherheitsphilosophie" und gemessen am Maßstab des Schutzbedürfnisses z. B. der von der Gefährdung durch Fessenheim unmittelbar betroffenen südbadischen Bevölkerung insbesondere die Tatsache, daß

a) die Wissenschaftlerkommission „bedauert, daß eine bestimmte Anzahl von Verbesserungen nicht vor der Wiederinbetriebnahme des Reaktors vorgenommen wurde" (Zitat aus dem Abschlußbericht),

b) das französische Kommissionsmitglied R. Sen es ablehnte, „grünes Licht" für das Anfahren des geprüften Reaktors zu geben und seine Bedenken gegen die Wiederinbetriebnahme damit umschrieb, diese müsse „unter kräftigem gelben Warnblinken erfolgen" (Sitzung der Fessenheim-Kommission in Colmar am 18. September 1989),

c) nach Ansicht des deutschen Kommissionsmitglieds die Wiederinbetriebnahme „nicht zu verantworten" ist, weil das Containment des Blocks I in Fessenheim „erhebliche Defizite" aufweise, so daß

— „bei auslegungsüberschreitenden Unfällen in der Regel mit einem frühen Containmentversagen wenige Stunden nach Unfallbeginn mit extrem hohen Radioaktivitätsfreisetzungen zu rechnen" sei, wobei

— „die zur Verfügung stehende Zeitspanne (...) nach menschlichem Ermessen keinerlei wirksame Katastrophenschutzmaßnahmen" zulasse, woraus gefolgert werden müsse, daß

— „angesichts der Unterdimensionierung des Containments einerseits und den möglichen Unfallfolgen andererseits (...) ein Weiterbetrieb in diesem Zustand ein hohes Risiko für die Umgebung der Anlage und die dort lebende Bevölkerung" bedeute?

(Zitate: Zusammenfassender Bericht des Öko-Instituts Darmstadt, September 1989)

3

Warum hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bis heute ein an ihn gerichtetes Schreiben der Abgeordneten Frau Teubner vom 8. Dezember 1988 nicht beantwortet, in dem besonders die Problematik der mangelhaften (genauer: nicht gegebenen) Auslegung der Fessenheimer Anlage gegen Flugzeugabstürze angesprochen wird, einer angesichts des nur drei Kilometer entfernten Bundeswehrflugplatzes Bremgarten besonders beunruhigenden Tatsache?

Wir bringen die seinerzeit gestellten Fragen hiermit erneut ein:

a) Die Badische Zeitung berichtete in ihrer Osterausgabe 1988, daß „zur Zeit" im Bonner Umweltministerium an einem Sicherheitsvergleich zwischen den Atomkraftwerken Fessenheim und Neckarwestheim gearbeitet werde.

Frage: Was ist das Ergebnis dieser Arbeiten?

b) Hat der Bundesumweltminister als — nach Auskunft des Regierungspräsidiums Freiburg — zuständiger Minister nach dem Erscheinen des Berichts einer Untersuchungskommission des französischen Parlaments, der feststellte, Fessenheim verfüge im Vergleich zu anderen französischen Reaktoren über geringere Sicherheitsgarantien, die deutschfranzösische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen zusammengerufen, und wie beurteilt diese Kommission jenen Bericht?

c) Welche Schlußfolgerungen hat die deutsch-französische Kommission aus dem „Mirage"-Absturz Ende März 1988 bei Ohu gezogen?

Bonn, den 10. Oktober 1989

Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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