Zur Einflußnahme der Industrie auf Entscheidungen des Bundesgesundheitsamtes (II) Mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung zur rückhaltlosen Information des Parlaments und der Öffentlichkeit?
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 7. Juni 1988 sowie am 19. Juli 1989 berichtete der Sender Freies Berlin in seinem Magazin „Kontraste" über Verflechtungen des Instituts für Wasser-, Boden-, Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes (BGA) mit seinem gleichnamigen Förderverein, dem Verein für Wasser-, Boden-, Lufthygiene e. V. und einzelnen dessen Mitgliedern, die den Verdacht nahelegten, daß die Industrie über diesen Verein Einfluß auf Entscheidungen des BGA im Hinblick auf die Bewertung von Asbest genommen hat. Zur Aufklärung der bestehenden Verflechtungen stellte die Fraktion „DIE GRÜNEN" am 13. Juni 1988 die Kleine Anfrage „Einflußnahme der Industrie auf Entscheidungen des Bundesgesundheitsamtes BGA", Drucksache 11/2476. Am 16. Juni 1988 wurde der Bundesrechnungshof mit Beschluß des Gesundheitsausschusses gebeten, die gegen das Institut erhobenen Vorwürfe zu untersuchen.
Am 13. März 1989 legte der Bundesrechnungshof (BRH) einen ersten Zwischenbericht, am 9. Mai 1989 eine weitere Fassung über seine Prüfungen vor, der die Vorwürfe in keiner Weise entkräften kann: Forschungsvorhaben des BGA werden z. T. nicht über den Haushalt des BGA sondern über den Verein abgewikkelt. Es hat kaum ein Forschungsvorhaben des Instituts zu Asbest gegeben, bei dem nicht langfristig Gelder oder Zuwendungen der Asbestindustrie geflossen sind und „Geschenke des Vereins an das Institut lassen versuchte Einflußnahme der Schenker auf die Arbeiten der Forscher vermuten".
Die Bundesregierung hat — wie anhand der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der GRÜNEN vom Juni 1988 (Drucksache 11/2638) sowie der unzutreffenden Beantwortung von Fragen der GRÜNEN in den Fragestunden des Deutschen Bundestages am 22. Juni 1988 und am 10. Mai 1989 zu zeigen ist — beharrlich versucht, jedweden Zweifel an der Industrieunabhängigkeit des Instituts durch unvollständige und z. T. falsche Darstellung zurückzuweisen. Dies geschah mit großer Entschiedenheit. So wurde die Kleine Anfrage der GRÜNEN mit folgender Schlußbemerkung beantwortet: „Die Bundesregierung (...) legt Wert auf die Feststellung, daß nach sorgfältiger Prüfung und allen vorliegenden Erkenntnissen keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflußnahme des Vereins auf die Arbeit des Institutes für Wasser-, Boden-, Lufthygiene gegeben sind", und es wurde angemerkt: „Die Arbeit des Vereins hat in der Vergangenheit zu keinerlei Beanstandungen geführt, auch nicht in der Öffentlichkeit."
Vor dem Hintergrund, daß nach Feststellungen des Bundesrechnungshofs weder das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit noch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — ihnen obliegt die Dienstbzw. Fachaufsicht über das Institut — in der Vergangenheit Geschäftsprüfungen beim BGA durchgeführt oder Berichte über die Beziehungen zwischen dem Verein und dem Institut angefordert haben sowie auch nicht dafür Sorge getragen haben, daß der Präsident des BGA die Beziehungen zwischen Institut und Verein prüft, kann die entschiedene Zurückweisung und der Hinweis auf eine „sorgfältige Prüfung" nur als verantwortungslose Leichtfertigkeit bzw. als gezielter Versuch der Vertuschung verstanden werden. „Die sorgfältige Prüfung" fand nicht statt, die entschiedene Zurückweisung der Vorwürfe gründete sich ausschließlich auf eine, vom Präsidenten des BGA kurzfristig erbetene, Stellungnahme des Instituts zu den von „kontraste" erhobenen Vorwürfen.
Des weiteren wurde die Kleine Anfrage der GRÜNEN in wesentlichen Punkten unzutreffend bzw. unvollständig, und damit irreführend beantwortet. Während der BRH als Ursache der Fehlinformation des Parlaments und der Öffentlichkeit die unsachgemäße Information des BMJFFG durch das BGA angibt, liegt nach Auffassung der GRÜNEN die unzutreffende und unvollständige Beantwortung auch in der Verantwortung des BMJFFG: So antwortete die Bundesregierung auf die Frage der GRÜNEN, ob der Verein auch Personalmittel zur Verfügung stelle, „Nein", obwohl das BGA dem BMJFFG in dem Entwurf der Stellungnahme zur Antwort mitgeteilt hatte: „Der Verein hat für zusätzliche Arbeiten (...) Mittel in Form von Werkverträgen zur Verfügung gestellt." Das BMJFFG hat dem Parlament und der Öffentlichkeit also ganz bewußt Wissen vorenthalten. Auch die Art und Weise der Richtigstellung der Antwort (Drucksache 11/5094) ist kennzeichnend für den Unwillen der Bundesregierung zu einer rückhaltlosen Information des Parlaments. Nachdem der BRH bereits im März 1989 auf die Unrichtigkeit der Antworten hinwies, den wahren Sachverhalt beschrieb und die Bundesregierung ausdrücklich um eine Stellungnahme bat, ob sie eine Korrektur der Antwort beabsichtige, hüllte sich die Bundesregierung lange in Schweigen — auch gegenüber dem BRH. Erst am 18. August 1989 wurden die unzutreffenden bzw. unvollständigen Antworten durch einen „Nachtrag zur Antwort" (Drucksache 11/5094) ergänzt, wobei das Wort „Berichtigung" geflissentlich vermieden wurde. Die Bundesregierung spricht von „Erläuterungen und Ergänzungen". Ein Hinweis auf Ursachen und Gründe, die diesen „Nachtrag" erforderlich machten, wird nicht gegeben. Ein Bezug zum Bericht des BRH wird nicht hergestellt.
Als leichtfertig und verantwortungslos angesichts der nicht wahrgenommenen Dienstaufsicht bzw. als irreführend kann auch die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der GRÜNEN in der Fragestunde am 22. Juni 1988 bewertet werden, wie im BGA über die Annahme von Forschungsaufträgen entschieden würde und was getan werde, um Interessenverquik- kungen bei der Durchführung von Drittmittelforschung zu vermeiden. Er schilderte ein umfassendes Genehmigungsverfahren: „Frau Kollegin, das ist in diesem Zusammenhang auch in meinen Augen die entscheidende Frage. Ich möchte Ihnen sagen, daß die Bundesregierung wie auch das Amt großen Wert darauf legen, daß Einflußnahmen der Auftraggeber auf die Arbeitsergebnisse ausgeschlossen werden. Ich habe mich nochmals erkundigt, wie das Verfahren im einzelnen abläuft: Es ist so, daß Aufträge Dritter überhaupt nur dann durchgeführt werden, wenn ein übergeordnetes wissenschaftliches Interesse des Bundesgesundheitsamtes an den zu erwartenden Forschungsergebnissen besteht. Es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob entsprechende Untersuchungen nicht Sache der Länderbehörden oder Kommunen sind, ob diese zu deren Durchführung in der Lage sind. Nur wenn dies zu verneinen ist und ein übergeordnetes wissenschaftliches Interesse besteht, wird das Vorhaben einer weiteren Prüfung unterzogen. Der Antrag auf Durchführung durchläuft dann das dafür vorgesehene Genehmigungsverfahren, also Fachgebietsleiter, Abteilungsleiter, Institutsleiter bis zum Präsidenten. Mir ist versichert worden, daß schon im Verdachtsfall einer Interessenkollision oder erstrebten Einflußnahme auf die Forschungsergebnisse der Antrag abgelehnt wird. "
Maßnahmen, die geeignet sein könnten, die Abwicklung von Drittmittelforschung derart transparent zu machen, wurden allerdings erst im Jahr 1989 eingeleitet, wie aus der Stellungnahme des BMJFFG vom 1. September 1989 zum Bericht des BRH hervorgeht sowie aus dem Bericht des BRH (Seite 2). Das geschilderte umfassende Genehmigungsverfahren wird u. a. auch dadurch widerlegt, daß das BGA keine vollständige Kenntnis der vom Verein finanzierten, im Institut durchgeführten Arbeiten besaß. In der „Zusammenstellung des BGA über die Forschungsvorhaben und Aufträge Dritter seit 1974" - sie wurde zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der GRÜNEN erstellt, fehlen mindestens zwei vom Verein finanzierte Forschungsvorhaben, die „Spezielle Umweltforschung" (deren Inhalt bis heute nicht aufgeklärt werden konnte) und die Studie zur Abwitterung von Asbestzement.
Das eklatanteste Beispiel objektiv falscher Information des Parlaments ist die Antwort vom Parlamentarischen Staatssekretär Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Garbe in der Fragestunde am 10. Mai 1989, ob die Bundesregierung der Auffassung der GRÜNEN zustimme, „daß der vorliegende Bericht des Bundesrechnungshofes, dessen Erhebungen sich weitgehend auf den Vorwurf der Einflußnahme der Industrie im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Bewertung von Asbest beschränken (...) Anlaß sein muß die Prüfungen des Bundesrechnungshofes auf die gesamten finanziellen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen dem Institut für Wasser-, Boden- Luft-Hygiene des Bundesgesundheitsamtes (BGA) und dem gleichnamigen Förderverein sowie auf die gesamte Drittmittelforschung des BGA auszudehnen — schon um die Glaubwürdigkeit dieser Behörde wiederherzustellen? " antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Pfeifer: „Die Prüfung des Bundesrechnungshofes bezog sich bereits auf die gesamten finanziellen Beziehungen und Verknüpfungen zwischen dem Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes und dem gleichnamigen Verein. Eine Ausdehnung auf die übrige Drittmittelforschung des Bundesgesundheitsamtes erscheint nicht notwendig, weil diese bisher schon über den Bundeshaushalt abgewickelt wurde und somit der Finanzkontrolle unterliegt. "
Diese Antwort ist eindeutig falsch, und der Parlamentarische Staatssekretär Pfeifer hätte es aus dem Zwischenbericht des BRH vom 13. März 1989 wissen müssen. Mit Schreiben vom 19. Juni 1989 wies der BRH das BMJFFG noch einmal ausdrücklich darauf hin: „Diese Ihre Aussage trifft nicht zu. In unserem Bericht ist bei der Darstellung des Prüfungsgegenstandes (S. 1 ff.) ausdrücklich nur auf die in den Fernsehsendungen erhobenen Vorwürfe hingewiesen worden. Diese betrafen im wesentlichen den Bereich Asbest sowie die Geschenke des Vereins. Wir haben mögliche Beziehungen in den Bereichen Holzschutzmittel, Formaldehyd, Abwasser von Kernkraftwerken usw. daher nicht geprüft. Sie hatten Ihre Antwort insoweit nicht mit uns abgestimmt. Wir regen an, Ihre Antwort noch entsprechend richtigzustellen."
Eine Richtigstellung in entsprechend öffentlicher Form wie die Verbreitung der Fehlinformation sowie eine Erklärung für die Gründe und Konsequenzen des Vorgangs ist bis heute nicht erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parlament
a) Kann die Bundesregierung den Eindruck entkräften, daß die entschiedene Zurückweisung aller Zweifel an der Industrieunabhängigkeit der Entscheidungen des BGA im Hinblick auf Asbest — insbesondere vor dem Hintergrund nicht ausgeübter Dienst- und Fachaufsicht der Ministerien — Zeichen von Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit sind?
b) Kann die Bundesregierung den Eindruck entkräften, daß die in Teilen unzutreffende und unvollständige Beantwortung von Fragen des um Aufklärung bemühten Parlaments sowie die unbefriedigende, verzögerte bzw. bis heute nicht erfolgte Richtigstellung dieser unsachgemäßen Informationen als aktiver Versuch der Vertuschung und Vermeidung einer umfassenden Aufklärung der Verflechtung zwischen dem Institut des BGA und seinem Förderverein verstanden werden muß?
c) Kann die Bundesregierung die Gründe ausführlich darlegen, die zu der dargestellten unsachgemäßen Information des Parlaments führten?
d) Beabsichtigt die Bundesregierung hieraus Konsequenzen zu ziehen? Wenn ja, welche?
e) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine rückhaltlose Aufklärung aller Vorwürfe gegenüber dem BGA sowie der im Bericht des Bundesrechnungshofes aufgezeigten skandalösen Zustände zu erreichen, damit die Glaubwürdigkeit des BGA wiederhergestellt werden kann?
f) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Verflechtungen zwischen BGA und dem Förderverein bzw. der Industrie auch politisch zu verantworten sind, da sie sich z. T. nur konsequent aus einer unzureichenden personellen und apparativen Ausstattung sowie unzureichendem finanziellen Handlungsspielraum im Fall von kurzfristig notwendigen, nicht vorhersehbaren Studien ableiten bzw. hierdurch begünstigt werden?
g) Teilt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung der GRÜNEN, daß die Fachbehörden von der Politik nur allzuoft in der Weise mißbraucht werden, daß die Wissenschaftler angehalten werden, politische Entscheidungen wissenschaftlich zu legitimieren, da die Politik es scheut, kenntlich zu machen, in welcher Weise sie von wissenschaftlich hergeleiteten Empfehlungen abweicht zugunsten ökonomischer Erwägungen?
h) Ist es nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe des BGA und des UBA in ihren Stellungnahmen und Entscheidungen Abwägungen zwischen Ökonomie und Ökologie einzubeziehen, oder haben sich diese Fachbehörden auf Aspekte und Erfordernisse des Gesundheits- und Umweltschutzes zu beschränken?
Noch offene Fragen, Unklarheiten, Widersprüche
1. Beantwortung der Kleinen Anfrage der GRÜNEN
a) Wie hat das Bundesgesundheitsamt die Frage nach Übernahme von Reisekosten durch den Verein in seiner Stellungnahme an das BMJFFG wörtlich beantwortet?
b) Warum hat die Bundesregierung in ihrem Nachtrag zur Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN (Drucksache 11/5094) nicht erläutert, in welcher Weise die zuvor gegebenen Antworten unzutreffend und unvollständig sind, und aus welchem Grunde die unsachgemäße Information des Parlaments und der Öffentlichkeit erfolgte? Warum wurde nicht auf den Bericht des Bundesrechnungshofes hingewiesen?
c) In ihrem Nachtrag zu der ersten unzutreffenden und unvollständigen Antwort hat die Bundesregierung nicht klargestellt, daß der Verein nicht nur die verwaltungsmäßige Abwicklung von Reisen übernahm sondern z. T. auch Kostenträger war. Aus der Aufstellung der Reisekosten in der Antwort sowie im Nachtrag geht nicht eindeutig hervor, ob die Aufstellung die finanzierten oder die verwaltungstechnisch über den Verein abgewickelten Reisen betrifft. Wir fragen darum nochmals: In welchem Umfang und für welche Reisen hat der Verein Mittel bereitgestellt, welche Reisen wurden über die Verwahrkonten des Vereins finanziert, welche Reisen wurden von Verwahrkonten für „versuchsgebundene Spenden" finanziert, obwohl sie nicht in Zusammenhang mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben standen, und was war der Zweck dieser Reisen?
d) Der Bundesrechnungshof weist ausdrücklich darauf hin, daß eine Zusammenstellung des BGA zu den Reisekosten, die von Verwahrkonten für EG-Studien finanziert wurde, getätigte Reisen nach Sydney, Stockholm und Zürich nicht enthält. In ihrer Stellungnahme zum BRH-Bericht teilt die Bundesregierung mit, es sei ihr noch nicht gelungen, diese Reisen aufzuklären und „Aufschluß könnten die erwarteten Unterlagen des Vereins bzw. die eingeleiteten Vorermittlungen geben". Welche Versuche hat die Bundesregierung im einzelnen unternommen, den Verein zur Offenlegung seiner Unterlagen zu bewegen, mit welcher Begründung wurde dies vom Verein bisher abgelehnt oder verzögert, wann ist mit einer Offenlegung zu rechnen und wann werden die Vorermittlungen voraussichtlich abgeschlossen sein?
e) Wie begründet die Bundesregierung das Verschweigen der ihr zum Zeitpunkt der Beantwortung bekannten Tatsache, daß der Verein Werkverträge abgeschlossen hat, die im Rahmen der BGA-Forschungsarbeit ausgeführt wurden bzw. aus welchem Grunde sieht die Bundesregierung diese Beschäftigung von „Honorarkräften" auf Kosten des Vereins nicht als Gewährung von Personalmitteln für das Institut?
2. Untersuchungen zum Asbest
a) Sind die Untersuchungen zur Abwitterung von Asbestzement Forschungsvorhaben des BGA, welche vom Verein unterstützt wurden? Wenn ja, wie erklärt sich die Tatsache, daß diese Untersuchungen nicht in der „Zusammenstellung des BGA über Forschungsvorhaben und Aufträge Dritter von 1974 " sowie in der Vorhabenliste Forschung 1988 enthalten sind?
b) Das Bundesgesundheitsamt hat öffentliche Vorwürfe der Abhängigkeit von finanziellen Zuwendungen der Asbest-Industrie im Zusammenhang mit diesem Forschungsvorhaben ausweislich von Presseberichten (Tageszeitung vom 21. Juli 1989, Volksblatt vom 22. Juli 1989) mit der Begründung zurückgewiesen, daß es sich nicht um ein Forschungsvorhaben des BGA handele, sondern um vom Verein finanzierte „private" Forschung eines Mitarbeiters. Im Widerspruch hierzu, sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen durch den Mitarbeiter des Instituts öffentlich als Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes dargestellt worden. In einem vom Institut erstellten Beitrag für ein Pressegespräch am 12. Februar 1986 zum Thema „Abschätzung des Gefährdungspotentials durch Asbestfasern in der Außenluft" heißt es: „Die weite Verbreitung von Asbestzement-Material im Hochbau hat das WaBoLu veranlaßt, in den letzten Jahren Untersuchungen an verwitterten Dachflächen durchzuführen. Auf Grund von theoretischen Überlegungen war bereits 1983 erwartet worden, daß die aus der Abwitterung von Asbestzement-Produkten in der Umwelt entstehende Faserkonzentration unterhalb des Richtwertes liegt. Diese Erwartung hat sich bei den jetzigen Messungen bestätigt: Danach führt die Emission von Asbestfasern selbst aus stark verwitterten Dachflächen nicht zur Überschreitung des Richtwertes in der Umgebung oder innerhalb solcher Gebäude. Lediglich wenige Zentimeter über verwitterten Dachflächen wurde der Richtwert in einigen Fällen überschritten. Aus Messungen ergibt sich, daß die Bewohner von Häusern, die mit Asbestzement-Platten gedeckt sind, auch nach Verwitterung der Oberfläche keinem merklich erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind."
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie des Fraunhofer Institutes fir Umweltchemie und Ökotoxikologie vom September 1986 im Gegensatz zu den genannten Untersuchungen des BGA zu dem Ergebnis kommt, daß bei der Abwitterung von Asbestzement im Nahbereich Asbestkonzentrationen von über 1 000 Fasern pro Kubikmeter — also noch über dem Richtwert des BGA — auftreten können?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich die Asbestzement-Industrie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit darauf beruft, nach Aussage des Bundesgesundheitsamtes gehe von der Verwitterung von Asbest-Zement kein Gesundheitsrisiko aus (u. a. Schreiben des Verbandes der Faserzement-Industrie e. V. an die Umweltminister und Senatoren des Bundes und der Länder vom 15. April 1988), und hat das BGA bzw. die Bundesregierung der Asbestindustrie untersagt, sich auf das BGA zu beziehen, sofern die Studien über die Abwitterung von Asbestzement kein ausgewiesenes Forschungsvorhaben des BGA waren?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Feststellungen des BRH zur Asbestforschung des BGA ihre Entscheidung, Asbest noch jahrelang im Tiefbau zuzulassen?
f) Welche Sanierungskosten mußten bisher vom Bund, den Ländern und Gemeinden aufgebracht werden, um asbestverseuchte Gebäude zu sanieren, und welche Sanierungskosten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar?
g) Ist die Bundesregierung bereit, eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen, Vermerke, Protokolle, Schriftwechsel aus den mit der Asbestbewertung befaßten Ministerien, dem BGA sowie dem UBA offenzulegen?
Umfang der Prüfungen des Bundesrechnungshofes, Notwendigkeit weiterer Prüfungen
a) Kann die Bundesregierung ausführlich darlegen, aufgrund welcher Umstände, es — trotz einer Beschreibung des Prüf- umfangs im BRH — Zwischenbericht vom 13. März 1989 — zu der falschen Aussage kam, die Prüfungen des BRH hätten sich bereits auf die gesamten Verflechtungen zwischen Institut und Verein bezogen?
b) Kann die Bundesregierung erklären, warum sie es nicht für erforderlich hielt, diese Falschaussage unverzüglich zu korrigieren, nachdem sie vom BRH auf ihre falsche Information des Parlaments aufmerksam gemacht worden war?
c) Wir fragen die Bundesregierung noch einmal: Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Ergebnisse des BRH zu den Verflechtungen zwischen Industrie und BGA im Bereich der Asbestforschung Anlaß sein müssen, die Prüfungen (des BRH) auf die gesamten Beziehungen zwischen Institut und Verein auszudehnen, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auch die gesamte Drittmittelforschung einer kritischen Analyse zu unterziehen?
d) Die Bundesregierung hat in der Fragestunde am 10. Mai 1989 die Frage, ob insbesondere die Bewertungen und Forschungsvorhaben des BGA zu Holzschutzmitteln und Formaldehyd Gegenstand weiterer Prüfungen sein sollten, verneint, da keine Mittel der Industrie verwendet wurden. Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Mittel der betroffenen Industrie auf dem Umweg über andere ,unverdächtige" Institutionen, Verbände o. ä. dem Verein und abschließend dem Institut oder Institutsangehörigen zur Verfügung gestellt wurden, so wie dies im Bereich der Asbestforschung geschah, indem der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) für die Studie „Asbest im Trinkwasser" als Auftragnehmer auftrat, die Mittel aber — laut Stellungnahme der Bundesregierung vom 1. September 1989 — im wesentlichen von der Asbestindustrie stammten?
e) Hält die Bundesregierung an der Position, die Untersuchungen seien nicht weiter auszudehnen, auch angesichts der Tatsache fest, daß die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen die Hersteller von Holzschutzmitteln, Anfang Dezember Räume des Bundesgesundheitsamtes sowie die Wohnung eines ehemaligen Institutsmitarbeiters durchsuchte, da der Verdacht einer möglichen Einflußnahme der Holzschutzmittelindustrie auf das BGA besteht?
f) Wer sind die Träger/Mitglieder des Instituts für Bautechnik, Berlin, in dessen Auftrag das BGA zu Holzschutzmitteln und Formaldehyd forschte?
g) Bei drei Forschungsvorhaben zu Formaldehyd war die System GmbH Projektträger. Was sind die Arbeitsbereiche dieser Firma, und warum wurde sie als Projektträger zwischengeschaltet?
h) Der Bundesrechnungshof bat die Bundesregierung um Mitteilung, ob die Forschungen im, vom Verein gespendeten, Versuchshaus des Instituts „in bezug auf die Produkte etwaiger Spender nachteilige Ergebnisse hatten und ggf. welche". Diese Auskunft wurde von der Bundesregierung weder in ihrer Stellungnahme vom 12. April 1989 zum Zwischenbericht des BRH vom 13. März 1989 noch in der Stellungnahme vom 1. September 1989 gegeben. Wir fragen darum: Welche Untersuchungen wurden im Versuchshaus im einzelnen ausgeführt, bestehen produktoder stoffbezogene Zusammenhänge zwischen den einzelnen Spendern und durchgeführten Untersuchungen bzw. Forschungsvorhaben?
i) Wurden im Versuchshaus lediglich Forschungsvorhaben durchgeführt oder auch Routinemessungen? Wenn ja, welche, und in wessen Auftrag?
j) Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es auch im Hinblick auf die Finanzierung des Versuchshauses durch den Verein bzw. den einzelnen Spendern zu „Umwegfinanzierungen" kam, wie im Falle des Transfers von Geldern der Asbestindustrie über den DVGW? Welche Prüfungen hat die Bundesregierung veranlaßt, um derartige Verflechtungen ggf. aufzudecken?
k) Im Juni 1989 berichtete der BRH von zwei weiteren Konten, die bisher überhaupt nicht in der Diskussion gewesen seien und der Abwicklung sogenannter personenbezogener Spenden dienen sollen. Auf welche Forschungsvorhaben bzw. Untersuchungen beziehen sich diese Spenden, und über welchen Zeitraum und in welcher Höhe wurden sie vom Verein gewährt?
l) Wurden diese „personenbezogenen Spenden" für Nebentätigkeiten von Institutsmitarbeitern gewährt oder für Arbeiten im Rahmen von Forschungsvorhaben des BGA? Lagen im erstgenannten Fall Nebentätigkeitsgenehmigungen vor?
m) Sofern diese Gelder für Arbeiten im Rahmen der Forschungsarbeit des BGA gegeben wurden: Waren die durchgeführten Arbeiten nicht aus dem Haushaltsetat des BGA finanzierbar? Aus welchem Grunde nicht?
n) Kann die Bundesregierung ausschließen, daß weitere Verwahrkonten für „personenbezogene Spenden" oder „versuchsgebundene Spenden" beim Verein vorhanden sind?
o) War die Verwaltungsleitung des BGA von diesen „personenbezogenen Spenden" informiert?
p) Kann die Bundesregierung heute mit Gewißheit sagen, daß der Verein nur die vom Bundesrechnungshof aufgeführten Werkverträge im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Abwitterung von Asbestzement abgeschlossen hat (BRH-Bericht, S. 16, 17)? Wenn nein, welche weiteren Werkverträge wurden für welchen Zweck abgeschlossen, oder welche Hinweise auf weitere Werkverträge sind derzeit vorhanden? Werden innerhalb des BGA weitere Werkverträge ausgeführt, die von Dritten außer dem Verein finanziert werden?
Die Rolle des Vereins bei der Aufklärung bestehender Verflechtungen
Der BRH stellte in seinem Zwischenbericht fest, daß für die Prüfung des Fördervereins durch den Bundesrechnungshof eine Rechtsgrundlage fehle. Darum habe er bei seinen Prüferhebungen nur einzelne Unterlagen des Vereins einsehen können, die zudem teilweise mit einem Verwertungsverbot versehen waren. Von seiten des BRH wurde weiterhin in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 21. Juni 1989 darauf hingewiesen, daß die Abfassung des Berichtes auch deshalb so lange gedauert habe, weil der BRH vom Verein nur wenig Unterstützung erfahren habe. Die Hinweise auf noch offene Fragen im BRH-Bericht beziehen sich überwiegend auf fehlende Auskünfte des Vereins.
a) Kann die Bundesregierung detailliert aufführen, zu welchem Zeitpunkt, auf welche Weise und mit welcher Antwort des Vereins sie oder das BGA sich bemüht haben, den Verein zu einer umfassenden Offenlegung aller Unterlagen des Vereins zu bewegen?
b) Ist es zutreffend, so wie vom Vizepräsidenten des BGA in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 21. Juni 1989 angeführt, daß es von seiten des Vereins „keine Auskunftsverweigerung" gegeben hat, und gilt diese Aussage nur in bezug auf das BGA oder auch im Hinblick auf den BRH?
c) Wie läßt sich die angeführte Aussage des Vizepräsidenten des BGA mit der am gleichen Tag, am gleichen Ort von Staatssekretär Chory gegebenen Darstellung in Einklang bringen, derzufolge der Verein inzwischen auskunftsfreudiger, allerdings noch nicht auskunftsfreudig genug geworden sei?
d) Inwiefern wird — wie vom Vizepräsidenten des BGA am 21. Juni 1989 im Gesundheitsausschuß angeführt —, die Auskunftsfreudigkeit des Vereins dadurch erschwert, daß er einen neuen Geschäftsführer hat, wenn vom Vizepräsidenten gleichzeitig darauf hingewiesen wird, der neue Geschäftsführer habe dem Amt im Disziplinarverfahren alle Unterlagen zur Einsicht gegeben und das Amt habe sogar die Unterstützung des ehemaligen Geschäftsführers erhalten? Kann die Bundesregierung die Widersprüchlichkeit dieser Aussagen erläutern?
e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß die Äußerungen des Vizepräsidenten des BGA am 21. Juni 1989 im Gesundheitsausschuß (Protokoll: Welche Bemühungen der BRH angestellt habe, Einsicht in die Unterlagen nehmen zu können, wisse er nicht) in Verbindung mit seinen weiteren Äußerungen geeignet sind, die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des BRH um Einsicht in die Unterlagen zu diskreditieren bzw. darauf abzielen, den Ruf des Fördervereins zu retten?
f) Von seiten des BRH wurde am 21. Juni 1989 im Gesundheitsausschuß erklärt, der Verein sei durch die Androhung von gerichtlichen Maßnahmen auskunftsfreudiger geworden. Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Androhung?
g) Laut Stellungnahme des BMJFFG hat der Vorsitzende des Vereins gegenüber dem BGA am 2. August 1989 erklärt, er persönlich stehe der Bitte des BGA alle Unterlagen offenzulegen und der Einsichtnahme durch den BRH positiv gegenüber und wies gleichzeitig darauf hin, daß eine Verwertung der Informationen dort ihre Grenzen finden müsse, wo schutzwürdige Interessen der Spender zu berücksichtigen seien. Hat die Mitgliedsversammlung oder der Vorstand des Vereins nach Kenntnis der Bundesregierung diesem Vorschlag seines Vorsitzenden auf Offenlegung aller Unterlagen zwischenzeitlich entsprochen?
h) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Verein angeführten „schutzwürdigen Firmeninteressen" im einzelnen, von welchen Firmen werden sie ins Feld geführt?
i) Ist nach Auffassung der Bundesregierung diese gewünschte Berücksichtigung von Firmeninteressen mit der Gemeinnützigkeit des Fördervereins in Einklang zu bringen?
j) Seit wann ist der Förderverein als gemeinnützig anerkannt, wann wurden die Voraussetzungen über die Gemeinnützigkeit letztmalig überprüft?
k) Ist der Bundesregierung zwischenzeitlich bekannt, welche Unterlagen der Verein gegenüber dem Bundesrechnungshof mit einem Verwertungsverbot versah?
l) Mitglieder welcher Institutionen, Firmen, Verbände sind/ waren zu welchem Zeitraum in den sechs wissenschaftlichen Beiräten für die Institute des BGA, in den 35 Kornmissionen sowie in den fünf Ausschüssen vertreten, welche Aufgaben obliegen diesen Gremien, welche Themenbereich waren in den letzten fünf Jahren Gegenstand der Beratungen? Gibt es bei den Mitgliedern dieser Gremien personelle Verflechtungen mit dem Förderverein?
m) In der Fragestunde am 10. Mai 1989 hatten die GRÜNEN gefragt, ob die Art der Zusammenarbeit der Biologischen Bundesanstalt (BBA) mit ihrem Förderverein dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt sei. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Geldern teilte mit, die BBA sei am 23. Februar 1989 um Mitteilung gebeten worden, ob und ggf. in welchem Umfang der zugunsten der BBA tätige Förderverein für seine satzungsmäßigen Aufgaben Dienstangehörige der BBA und Einrichtungen der BBA in Anspruch nimmt; eine Antwort liege nicht vor. Hat sich die BBA zwischenzeitlich geäußert?