Sanierung von ehemaligem Industriegelände
der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Eifel bei Hallschlag (Landkreis Daun) befindet sich das Gelände einer Giftgas- und Munitionsfabrik aus dem Ersten Weltkrieg, die nach einer Explosion im Jahre 1920 bis etwa 1928 mit damaligen Mitteln angeblich entsorgt wurde.
Das in Vergessenheit geratene Gelände wurde 1988 wiederentdeckt und soll nach Funden von Granaten, Sprengstoff sowie erheblichen Produktionsrückständen nunmehr demnächst gemäß dem Stand heutiger Erkenntnisse entsorgt werden.
Die Kostenträgerschaft dieser Maßnahme scheint auch nach mehreren parlamentarischen Anfragen an die rheinland-pfälzische Landesregierung ungeklärt zu sein.
Bei Behördenterminen nahmen auch Angehörige der Bundeswehr (Kampfmittelräumdienst Münster) teil.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist es zutreffend, daß im Werk für das Kaiserreich Sprengmittel produziert wurden und nach Beendigung des Krieges aufgrund behördlicher Anweisungen Kampfmittel (Sprengstoff- und Giftgasgranaten) zur Delaborierung auf das Gelände der Privatfirma „Espagit" verbracht wurden?
a) Welche Behörden (alliierte und/oder deutsche) erteilten diese Aufträge?
b) Wurden die zu delaborierenden Sprengmittel (Beutebestände und deutsche Munition) zwischen 1918 und 1920 und ab der Explosion von 1920 bis 1928 an die entsorgenden Firma/Firmen veräußert, bzw. in wessen Eigentum befanden sie sich?
c) Wer hatte Eigentum an jenen 1988 gefundenen Kampfmitteln vor ihrer Bergung?
Nach Konkurs der Firmeneigentümer der Espagit Mitte der zwanziger Jahre sollte die Gemeinde Hallschlag für die Gefahrenbeseitigung und Entsorgung auf dem Gelände haftbar gemacht werden.
Aus welchen Grünen erfolgte damals eine Übernahme von Kosten in Höhe von mehreren tausend Reichsmark durch die Reichsregierung, und ging das Reich damit Verpflichtungen ein oder schloß man welche aus?
Anerkennt oder erwägt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, eine Verpflichtung zur Kostenübernahme der Sanierung der Altlast, oder sind die derzeitigen Grundstückseigentümer für z. B. vom Grundstück ausgehende Gefahren aus Rückständen chemischer Stoffe und Produktionsrückständen in Anspruch zu nehmen?
Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat im Juni 1989 publiziert, daß mit Forschungsmitteln von 50 Millionen DM an zwei oder drei Standorten in der Bundesrepublik Deutschland Industrie-Altlastflächen (vergiftete Grundstücke in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) saniert werden sollen.
Ist der Standort Hallschlag in Erwägung gezogen bzw. welche Industriestandorte sind in Auswahl?