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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zur Entwicklung der Rentenfinanzen (G-SIG: 11004103)

Mehreinnahmen der Rentenversicherung durch Anstieg der Beschäftigtenzahl, infolgedessen Beitragserhöhung ab 1997 statt 1994, Entlastung der Alterssicherung und des Arbeitsmarktes durch Zunahme der Aus- und Übersiedler, Aussetzung der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes, Vorlage einer Strukturreform

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

09.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/545725.10.89

zur Entwicklung der Rentenfinanzen

der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Rentenreformgesetz mit seinen Sparmaßnahmen ist im wesentlichen mit der demographischen Entwicklung begründet worden. Gegen diese Begründung sind prinzipielle Bedenken geltend zu machen: Maßgeblich für die Rentenfinanzierung ist das Zahlenverhältnis zwischen Beitragszahlern/innen und Rentenempfängern/innen, das nur zum Teil durch demographische Faktoren bestimmt wird. Ausschlaggebend ist vielmehr u. a. die Beschäftigungsentwicklung einschließlich der innereuropäischen Wanderungsbewegungen und die Frauenerwerbsquote. Wie fragwürdig zudem die Annahmen sind, die der Rentenreform zugrunde liegen, zeigen die aktuellen Zahlen der Erwerbstätigen und die Zuwanderung von Aus- und Umsiedlern/innen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Trifft es zu, daß durch den Anstieg der Beschäftigtenzahl die Rentenversicherung im laufenden Jahr fast 4 Milliarden DM mehr einnehmen wird als veranschlagt?

2

Ist es richtig, daß aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung die Durchführung der Rentenreform erst ab 1997 und nicht schon ab 1994 zu einer Beitragssatzerhöhung führen würde?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Statistischen Bundesamtes, daß die rasch wachsende Zahl von Aus- und Übersiedlern/innen die künftigen Probleme der Alterssicherung und des Arbeitsmarkts mildern wird?

4

Kann die Bundesregierung die Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft bestätigen, denen zufolge die Rentenversicherung allein durch die Aussiedler/innen in den Jahren 2001 bis 2005 um einen Betrag zwischen 19 und 33 Mrd. DM jährlich entlastet wird?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß wesentliche Eckdaten, auf denen das Rentenreformgesetz basiert, sich bereits vor seiner Verabschiedung als fehlerhaft herausgestellt haben?

6

Hält die Bundesregierung es in Anbetracht dieser Entwicklungen nicht für angebracht, die geplante Verabschiedung der Rentenreform mit ihren Rentenkürzungen auszusetzen und statt dessen über eine tatsächliche Strukturreform, die sich die sofortige Beseitigung der Altersarmut, eine eigenständige Alterssicherung für Frauen und die Harmonisierung der verschiedenen Alterssicherungssysteme zum Ziel nachzudenken?

Bonn, den 25. Oktober 1989

Frau Beck-Oberdorf Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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