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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Die Rolle der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) im Rahmen der Konditionierung und Lagerung von Atommüll und der "Neuordnung der Atomwirtschaft" in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 11004104)

Menge des zu konditionierenden Atommülls, Methoden und Lagerkapazitäten, Rolle der GNS bei der von Bundesminister Dr. Töpfer verkündeten Neuordnung der Atomwirtschaft, Monopolstellung der GNS, Tätigkeit der GNS in Duisburg, radioaktive Belastung, Abfalltransporte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/545825.10.89

Die Rolle der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) im Rahmen der Konditionierung und Lagerung von Atommüll und der „Neuordnung der Atomwirtschaft" in der Bundesrepublik Deutschland

des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (mit Firmensitz in Essen und Werkgelände in Duisburg) spielt eine zentrale Rolle in der „Neuordnung der Atomwirtschaft", die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Töpfer, nach Aufdeckung des Atomskandals um die Firma Transnuklear im Frühjahr 1988 proklamiert wurde.

Die GNS sollte nach dieser „Neuordnung" allein für den Bereich der Konditionierung von schwach- und mittelaktivem Abfall in der Bundesrepublik Deutschland zuständig sein.

Der Bereich der Konditionierung und Lagerung von Atommüll sowie die tatsächliche Rolle der GNS innerhalb der Atomwirtschaft und ihre Tätigkeiten auf dem Werkgelände in Duisburg sind jedoch nicht transparent.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I. Die Konditionierung und Lagerung von schwach- und mittelaktivem Atommüll in der Bundesrepublik Deutschland

1. Wie groß sind die Mengen von schwach- und von mittelaktiven radioaktiven Abfällen, die in den einzelnen Atomkraftwerken und Kernforschungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland bis heute angefallen sind (bitte Auflistung nach Art des Abfalls und für jede einzelne Anlage)?

2. Wieviel Prozent des angefallenen Atommülls wird direkt in den jeweiligen Kraftwerken oder Forschungsanlagen konditioniert (bitte Auflistung für jede einzelne Anlage)?

3. Welche Firmen führen die Konditionierungsarbeiten unter wessen Aufsicht in den jeweiligen Anlagen und Werken durch?

4. Welche Methoden der Konditionierung werden angewandt? Sind der Bundesregierung Neuentwicklungen auf dem Gebiet der Konditionierung oder Volumenreduzierung bekannt und wie funktionieren diese?

5. Wohin wird welche Menge des schwach- und des mittelaktiven radioaktiven Abfalls der einzelnen Kraftwerke und Forschungsanlagen

  • zur Konditionierung,
  • zur Zwischenlagerung transportiert?

6. Welche Mengen von Atommüll und in welcher Beschaffenheit und Zusammensetzung lagern in den einzelnen Zwischenlagern in der Bundesrepublik Deutschland?

7. Mit welchem zusätzlichen Aufkommen von schwach- und mittelaktivem Atommüll rechnet die Bundesregierung aus den einzelnen Atomkraftwerken und Forschungsanlagen der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2000?

8. Trifft es zu, daß auch Atommüll aus ausländischen Staaten in die Bundesrepublik Deutschland zur Konditionierung und Lagerung transportiert wird?

Wenn ja, aus welchen Ländern, in welchen Mengen und was geschieht damit?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zusammenhang mit der zunehmenden Europäisierung der Atomwirtschaft und der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und England bzw. Frankreich vereinbarten Zusammenarbeit an eine verstärkte Lieferung von schwach- und mittelaktivem Atommüll oder Atomschrott aus diesen Ländern in die Bundesrepublik Deutschland gedacht ist?

Wenn ja, welche Mengen werden bis zum Jahre 2000 erwartet?

10. Im Entsorgungsbericht der Bundesregierung vom 13. Januar 1988 (Drucksache 11/1632) wird die Annahme geäußert, daß die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten bis zu der anvisierten Inbetriebnahme des „Endlagers" Gorleben ausreichten. Laut Pressemitteilung (Frankfurter Rundschau vom 2. September 1989) soll in Hanau ein neues Zwischenlager gebaut werden.

  • Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen beabsichtigten Neubau, nach dem laut Einschätzung der Bundesregierung kein Bedarf bestehen dürfte? Kann es sein, daß in diesem Entsorgungsbericht eine falsche Annahme getroffen wurde und die anfallenden Atommüllmengen höher sein werden als erwartet?
  • Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob noch weitere Lager geplant sind? Wenn ja, wo sollen diese gebaut werden?
  • Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, daß das „Endlager" Gorleben zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht? Wenn ja, welchen?

II. Die „Neuordnung der Atomwirtschaft" und die Rolle der GNS

1. Im November 1988 verkündete der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Töpfer, daß der „Umbauprozeß" der Atomwirtschaft beendet sei (Die Rheinpfalz vom 7. November 1988). Hiernach sollte die GNS das Monopol zur Konditionierung von schwach- und mittelaktivem Atommüll bekommen. Nach einer Meldung der VDI-Nachrichten vom 26. Mai 1989 konnte die GNS jedoch ihre Arbeit wegen Einwendungen des Kartellamtes und der zuständigen EG-Kommission noch nicht aufnehmen.

  • Wann ist mit einem Entscheid der EG-Kommission und des Kartellamtes zur GNS zu rechnen?
  • Welche Alternative zum Monopol der GNS im Bereich des Sektors der Konditionierung plant die Bundesregierung falls die EG-Kommission oder das Kartellamt das Monopol der GNS beanstanden?
  • Wieviel Prozent des Atommülls und welcher Art aus der Bundesrepublik Deutschland konditioniert die GNS denn nun zur Zeit tatsächlich?

2. Zu Recht nannte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Töpfer, als Ursache für den Skandal um die Verschiebung falsch deklarierter Atommüllfässer, die Verflechtung der Kernenergiewirtschaft über zahlreiche Beteiligungen (AP vom 18. März 1988). Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser Erkenntnis, daß sich die GNS seit dem 29. September 1988 im Eigentum deutscher Atomkraftwerksbetreiber mit ihren vielfältigen Quer- und Rückverbindungen befindet (STEAG 20 Prozent, DWK 19,5 Prozent, RWE 17 Prozent, HEW 5,5 Prozent, VEW 4 Prozent, Bayernwerk AG 17 Prozent, PreußenElektra 17 Prozent)?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse von einer Entflechtung der Atomwirtschaft im Bereich der Konditionierung keine Rede sein kann, sondern einer weiteren Verflechtung Vorschub geleistet wurde? Hält es die Bundesregierung, die die Monopolstellung der GNS mit besseren Sicherheits- und Kontrollmöglichkeiten auf diesem sensiblen Sektor begründet (Die Rheinpfalz vom 17. November 1988), nicht für dringend erforderlich, eine staatliche Beteiligung an einem solchen Monopolunternehmen anzustreben? Warum ist noch keine staatliche Beteiligung an dem Monopolunternehmen für die Konditionierung von Atommüll erfolgt?

4. Mitte Oktober 1989 wurde bekannt, daß in der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) Überlegungen angestellt werden, mit der GNS zu fusionieren. Trotz der Aufgabe ihres Hauptprojektes, der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf, ist die DWK noch Betreiberin der Wiederaufarbeitungsanlage im Kernforschungszentrum Karlsruhe (WAK), des Zwischenlagers in Gorleben, sowie Projektträgerin der geplanten Pilotkonditionierungsanlage (PKA) ebenfalls in Gorleben.

  • Wie wäre eine solche Fusion noch mit der angestrebten „Entflechtung der Atomwirtschaft" zu vereinbaren?
  • Welche öffentlichen Stellen würden dann mit welchen Mitteln und Befugnissen die Tätigkeit dieser dann für Wiederaufarbeitung, Konditionierung, Lagerung und Transport zuständigen Super-Firma kontrollieren?
  • Welche Auswirkungen hätte die Auflösung der DWK für die laufenden Verhandlungen deutscher Stromerzeuger mit Wiederaufarbeitungsanlagen-Betreibern in Frankreich und England?

5. Ein Teil der „Neuordnung der Atomwirtschaft" war der Plan einer lückenlosen Kontrolle der Atomabfälle von der Entstehung bis zum Endlager (Handelsblatt vom 15. März 1988). Hierzu sollte ein lückenloses, computergestütztes Abfallverfolgungs- und Produktkontrollsystem für alle schwach- und mittelaktiven Abfälle und wiederverwertbaren Reststoffe eingeführt werden.

  • Existiert ein solches System? Wenn ja, wer führt es?
  • Welcher staatlichen Kontrolle oder Einflußmöglichkeit unterliegt es?
  • Wem ist diese Datei einsichtig? Besteht auch Zugang für die Fraktionen des Deutschen Bundestages? Wenn nein, warum nicht?

6. Die GNS war vor der „Neuordung der Atomwirtschaft" auch im Bereich des Transportes von Atommüll tätig.

  • Trifft es zu, daß die GNS auch heute noch im Auftrag der Deutschen Bundesbahn, bzw. deren Firmentochter Schenker, GmbH Frankfurt, oder deren Firma Nuklear-Cargo-Service GmbH als Speditionsunternehmen Transporte durchführt?
  • Trifft es ferner zu, daß die GNS Transporte von radioaktiven Stoffen im Ausland durchführt wie ihr Handelsregisterauszug dies beschreibt? Wenn ja, in welchen Ländern ist die GNS tätig?

7. Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Deutsche Bundesbahn oder ihre Firmentochter Schenker bzw. die Nuklear-Cargo-Service GmbH Aufträge zum Transport 'von Atommüll an Firmen erteilt, die mehrheitlich im Eigentum der Atomkraftwerksbetreiber stehen, die ja auch die Mehrheit an der GNS halten?

8. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Töpfer, wurde in einer Meldung in dpa vom 18. März 1988 zur „Neuordnung der Atomwirtschaft" folgendermaßen zitiert: „Wer konditioniert und zwischenlagert, transportiert nicht. Das ist der entscheidende Punkt."

  • Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Beteiligung der GNS, die für Konditionierung zuständig ist, an Atomtransporten bzw. eine Beteiligung ihrer Eigentümer an Atomtransporten diesem „entscheidenden Punkt" entscheidend wiedersprechen würde?
  • Wie will die Bundesregierung im Falle einer Beteiligung der GNS oder deren Eigentümern an den Atomtransporten diese Beteiligung in Zukunft ausschließen?

9. Welche Kontinuitäten erkennt die Bundesregierung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, des Ausgabenbereichés und der Beschäftigten zwischen der aufgelösten Skandalfirma Transnuklear und der GNS?

III. Die Tätigkeiten der GNS in Duisburg

1. Das Werkgelände der GNS befindet sich in Duisburg in nur 200 m Entfernung von einem Wohngebiet. Welche Art kontaminierter Abfallstoffe werden auf diesem Gelände der GNS bearbeitet, welche Mengen pro Monat und woher stammen sie?

2. Mit welcher Menge von zu bearbeitendem Atommüll und Atomschrott wird auf dem Gelände der GNS in Duisburg in den nächsten 6 Jahren zu rechnen sein?

3. Wie hoch wird der Anteil von ausländischem Atommüll in den nächsten 6 Jahren sein, der auf dem Gelände der GNS in Duisburg bearbeitet werden soll?

4. Aus welchen Ländern wird dieser Atommüll stammen?

5. In wie vielen Hallen wird die Entsorgung der kontaminierten Abfallstoffe durch die GNS durchgeführt? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Hallen auf dem Gelände in Duisburg von der GNS gekauft oder angemietet wurden? Ist ihr bekannt, ob weitere Hallen von der GNS gekauft oder angemietet werden sollen? Ist ihr bekannt, ob weitere Hallen von der GNS gekauft oder angemietet werden sollen?

6. Wie groß war 1988 und in der ersten Hälfte 1989 der Durchsatz von Altöl und Atomschrott auf dem Gelände der GNS in Duisburg?

7. Wurde von der GNS bereits wieder Altöl abgegeben? Falls ja, zu welchem Zweck und wohin?

8. Wieviel Schrott, der nicht radioaktiv im Sinne von § 2 Abs. 2 Atomgesetz war, wurde von der GNS wieder abgegeben? Wohin wurde er abgegeben?

9. Wieviel Restradioaktivität (aufgeschlüsselt nach Nukliden) war in dem von der GNS abgegebenen Schrott maximal enthalten?

10. Trifft es zu, daß aus dem abgegebenen Schrott der GNS Haushaltsgegenstände (Pfannen, Töpfe etc.) fabriziert werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung einer Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgegenständen in bezug auf ihre radioaktive Bestrahlung? Wann ist mit einer solchen Kennzeichnungspflicht zu rechnen?

11. Wohin werden die bei der Konditionierung in Duisburg entstehenden Abwässer geleitet, und wie hoch ist deren Kontaminierung? Ist eine ständige Meßvorrichtung zur Feststellung der Kontaminierung des Abwassers installiert und in Betrieb?

12. Findet eine ständige Messung der Abluft aus den Hallen der GNS statt? Wenn nein, warum nicht?

13. Wie hoch waren die Spitzenwerte der Messungen der Radioaktivität der Abluft, des Abwassers und im Außenbereich der Werkhallen der Anlage der GNS in Duisburg?

14. Lagern in den Hallen der GNS in Duisburg noch aufgeblähte, konditionierte Fässer mit radioaktivem Inhalt (sog. Blähfässer)? Falls ja, wie viele und mit welchem Volumen?

15. Wie viele Castorbehälter sind bereits von der GNS in Duisburg gewartet und geöffnet worden?

16. Wie groß ist die derzeitige Lagermenge an kontaminierten Abfallstoffen auf dem Gelände der GNS in Duisburg und wie setzt sie sich zusammen?

17. Wie viele Transporte mit kontaminierten Abfallstoffen werden durchschnittlich pro Monat per Bahn und per LKW zum Gelände der GNS hin und wieder von ihr weg geführt?

18. Wohin werden die Tansporte mit kontaminierten Abfallstoffen von der GNS weggeführt? Welcher Aufsicht unterliegen diese Transporte und welche Firmen sind daran beteiligt?

19. Trifft es zu, wie in einer Meldung der Neuen Ruhrzeitung vom 10. Januar 1988 zu lesen war, daß die GNS eine Genehmigung zum Transport von Plutonium beantragt hat, und wie ist über diesen Antrag entschieden worden?

20. Welche über die Genehmigung U 101/85 in der Fassung des Nachtrages vom 25. Juni 1987 hinausgehenden Genehmigungen in bezug auf ihre Tätigkeit in Duisburg sind der Firma GNS erteilt worden, oder sind von ihr beantragt?

21. Ein Teil der Tansporte zur GNS werden mit der Deutschen Bundesbahn durchgeführt. Die Bediensteten der Deutschen Bundesbahn sind daher besonderen Gefährdungen ausgesetzt.

  • Welche Schutzmaßnahmen werden für die mit dem Atomtransport zur GNS betrauten Eisenbahner ergriffen?
  • Trifft es zu, daß die Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) an der Transportbehälteroberfläche von radioaktivem Material eine Strahlenbelastung von 200 Millirem pro Stunde und in einem Meter Abstand 10 Millirem zuläßt, während die Strahlenschutzverordnung eine maximale Belastung der Bevölkerung von 30 Millirem pro Person und Jahr erlaubt? Trifft es denn auch zu, daß ein Ballenarbeiter, wenn er sich direkt am Abfallkontainer aufhält, innerhalb von 9 Minuten sich der zulässigen Jahresdosis nach der Strahlenschutzverordnung aussetzt und bei einem Abstand von 1 Meter innerhalb von 3 Stunden (siehe TAZ vom 7. August 1989)?
  • Teilt die Bundesregierung infolgedessen die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn hochgradig krebsverdächtige Arbeitsplätze anbietet?
  • Was will die Bundesregierung unternehmen, um diesen Mißstand zu beseitigen?

22. Wie sieht der Schutz der Zivilbevölkerung in Duisburg vor einem Unfall bei den Atomtransporten oder bei der Konditionierung aus? Gibt es konkrete Pläne zur Evakuierung der Bevölkerung und wie soll diese stattfinden?

23. Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es unverantwortlich ist, eine solche Anlage der GNS, in deren Nähe Familien mit Kindern wohnen, zu genehmigen?

24. Gibt es in den Bezirken um die GNS in Duisburg gesonderte Studien für die Krebsrate und besondere Auffälligkeiten hinsichtlich von Fehl- oder Mißgeburten in der Bevölkerung? Wenn nein, warum wird sie nicht erstellt und wann ist mit einer solchen Studie zu rechnen?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung das Anliegen der Duisburger Bürger/innen, der „Bürgerinitiative gegen radioaktive Verseuchung" aus Duisburg und des BUND Duisburg, den Betrieb der Anlage der GNS zu stoppen? Wie will die Bundesregierung erreichen, daß die Dusiburger Bürger/innen stärker ihre Vorstellungen über das, was in ihrer unmittelbaren Nähe geschieht, vertreten und durchsetzen können?

26. Plant die Bundesregierung der Bevölkerung und den Vertretern öffentlicher Belange, wie z. B. den Naturschutzverbänden, eine größere Beteiligungsmöglichkeit vor der Genehmigung und Ausweitung einer solchen Anlage wie der GNS einzuräumen? Wie sehen dazu die konkreten Pläne der Bundesregierung aus, und wann ist mit ihrer Verwirklichung zu rechnen?

Fragen47

1

Wie groß sind die Mengen von schwach- und von mittelaktiven radioaktiven Abfällen, die in den einzelnen Atomkraftwerken und Kernforschungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland bis heute angefallen sind (bitte Auflistung nach Art des Abfalls und für jede einzelne Anlage)?

2

Wieviel Prozent des angefallenen Atommülls wird direkt in den jeweiligen Kraftwerken oder Forschungsanlagen konditioniert (bitte Auflistung für jede einzelne Anlage)?

3

Welche Firmen führen die Konditionierungsarbeiten unter wessen Aufsicht in den jeweiligen Anlagen und Werken durch?

4

Welche Methoden der Konditionierung werden angewandt? Sind der Bundesregierung Neuentwicklungen auf dem Gebiet der Konditionierung oder Volumenreduzierung bekannt und wie funktionieren diese?

5

Wohin wird welche Menge des schwach- und des mittelaktiven radioaktiven Abfalls der einzelnen Kraftwerke und Forschungsanlagen

zur Konditionierung,

zur Zwischenlagerung transportiert?

6

Welche Mengen von Atommüll und in welcher Beschaffenheit und Zusammensetzung lagern in den einzelnen Zwischenlagern in der Bundesrepublik Deutschland?

7

Mit welchem zusätzlichen Aufkommen von schwach- und mittelaktivem Atommüll rechnet die Bundesregierung aus den einzelnen Atomkraftwerken und Forschungsanlagen der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2000?

8

Trifft es zu, daß auch Atommüll aus ausländischen Staaten in die Bundesrepublik Deutschland zur Konditionierung und Lagerung transportiert wird?

Wenn ja, aus welchen Ländern, in welchen Mengen und was geschieht damit?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Zusammenhang mit der zunehmenden Europäisierung der Atomwirtschaft und der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und England bzw. Frankreich vereinbarten Zusammenarbeit an eine verstärkte Lieferung von schwach- und mittelaktivem Atommüll oder Atomschrott aus diesen Ländern in die Bundesrepublik Deutschland gedacht ist?

Wenn ja, welche Mengen werden bis zum Jahre 2000 erwartet?

10

Im Entsorgungsbericht der Bundesregierung vom 13. Januar 1988 (Drucksache 11/1632) wird die Annahme geäußert, daß die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten bis zu der anvisierten Inbetriebnahme des „Endlagers" Gorleben ausreichten. Laut Pressemitteilung (Frankfurter Rundschau vom 2. September 1989) soll in Hanau ein neues Zwischenlager gebaut werden.

Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen beabsichtigten Neubau, nach dem laut Einschätzung der Bundesregierung kein Bedarf bestehen dürfte? Kann es sein, daß in diesem Entsorgungsbericht eine falsche Annahme getroffen wurde und die anfallenden Atommüllmengen höher sein werden als erwartet?

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob noch weitere Lager geplant sind? Wenn ja, wo sollen diese gebaut werden?

Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, daß das „Endlager" Gorleben zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht? Wenn ja, welchen?

1

Wann ist mit einem Entscheid der EG-Kommission und des Kartellamtes zur GNS zu rechnen?

2

Welche Alternative zum Monopol der GNS im Bereich des Sektors der Konditionierung plant die Bundesregierung falls die EG-Kommission oder das Kartellamt das Monopol der GNS beanstanden?

3

Wieviel Prozent des Atommülls und welcher Art aus der Bundesrepublik Deutschland konditioniert die GNS denn nun zur Zeit tatsächlich?

2

Zu Recht nannte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Töpfer, als Ursache für den Skandal um die Verschiebung falsch deklarierter Atommüllfässer, die Verflechtung der Kernenergiewirtschaft über zahlreiche Beteiligungen (AP vom 18. März 1988). Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser Erkenntnis, daß sich die GNS seit dem 29. September 1988 im Eigentum deutscher Atomkraftwerksbetreiber mit ihren vielfältigen Quer- und Rückverbindungen befindet (STEAG 20 Prozent, DWK 19,5 Prozent, RWE 17 Prozent, HEW 5,5 Prozent, VEW 4 Prozent, Bayernwerk AG 17 Prozent, PreußenElektra 17 Prozent)?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse von einer Entflechtung der Atomwirtschaft im Bereich der Konditionierung keine Rede sein kann, sondern einer weiteren Verflechtung Vorschub geleistet wurde? Hält es die Bundesregierung, die die Monopolstellung der GNS mit besseren Sicherheits- und Kontrollmöglichkeiten auf diesem sensiblen Sektor begründet (Die Rheinpfalz vom 17. November 1988), nicht für dringend erforderlich, eine staatliche Beteiligung an einem solchen Monopolunternehmen anzustreben? Warum ist noch keine staatliche Beteiligung an dem Monopolunternehmen für die Konditionierung von Atommüll erfolgt?

4

Mitte Oktober 1989 wurde bekannt, daß in der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) Überlegungen angestellt werden, mit der GNS zu fusionieren. Trotz der Aufgabe ihres Hauptprojektes, der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf, ist die DWK noch Betreiberin der Wiederaufarbeitungsanlage im Kernforschungszentrum Karlsruhe (WAK), des Zwischenlagers in Gorleben, sowie Projektträgerin der geplanten Pilotkonditionierungsanlage (PKA) ebenfalls in Gorleben.

Wie wäre eine solche Fusion noch mit der angestrebten „Entflechtung der Atomwirtschaft" zu vereinbaren?

Welche öffentlichen Stellen würden dann mit welchen Mitteln und Befugnissen die Tätigkeit dieser dann für Wiederaufarbeitung, Konditionierung, Lagerung und Transport zuständigen Super-Firma kontrollieren?

Welche Auswirkungen hätte die Auflösung der DWK für die laufenden Verhandlungen deutscher Stromerzeuger mit Wiederaufarbeitungsanlagen-Betreibern in Frankreich und England?

5

Ein Teil der „Neuordnung der Atomwirtschaft" war der Plan einer lückenlosen Kontrolle der Atomabfälle von der Entstehung bis zum Endlager (Handelsblatt vom 15. März 1988). Hierzu sollte ein lückenloses, computergestütztes Abfallverfolgungs- und Produktkontrollsystem für alle schwach- und mittelaktiven Abfälle und wiederverwertbaren Reststoffe eingeführt werden.

Existiert ein solches System? Wenn ja, wer führt es?

Welcher staatlichen Kontrolle oder Einflußmöglichkeit unterliegt es?

Wem ist diese Datei einsichtig? Besteht auch Zugang für die Fraktionen des Deutschen Bundestages? Wenn nein, warum nicht?

6

Die GNS war vor der „Neuordung der Atomwirtschaft" auch im Bereich des Transportes von Atommüll tätig.

Trifft es zu, daß die GNS auch heute noch im Auftrag der Deutschen Bundesbahn, bzw. deren Firmentochter Schenker, GmbH Frankfurt, oder deren Firma Nuklear-Cargo-Service GmbH als Speditionsunternehmen Transporte durchführt?

Trifft es ferner zu, daß die GNS Transporte von radioaktiven Stoffen im Ausland durchführt wie ihr Handelsregisterauszug dies beschreibt? Wenn ja, in welchen Ländern ist die GNS tätig?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Deutsche Bundesbahn oder ihre Firmentochter Schenker bzw. die Nuklear-Cargo-Service GmbH Aufträge zum Transport 'von Atommüll an Firmen erteilt, die mehrheitlich im Eigentum der Atomkraftwerksbetreiber stehen, die ja auch die Mehrheit an der GNS halten?

8

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Töpfer, wurde in einer Meldung in dpa vom 18. März 1988 zur „Neuordnung der Atomwirtschaft" folgendermaßen zitiert: „Wer konditioniert und zwischenlagert, transportiert nicht. Das ist der entscheidende Punkt."

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Beteiligung der GNS, die für Konditionierung zuständig ist, an Atomtransporten bzw. eine Beteiligung ihrer Eigentümer an Atomtransporten diesem „entscheidenden Punkt" entscheidend wiedersprechen würde?

Wie will die Bundesregierung im Falle einer Beteiligung der GNS oder deren Eigentümern an den Atomtransporten diese Beteiligung in Zukunft ausschließen?

9

Welche Kontinuitäten erkennt die Bundesregierung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, des Ausgabenbereichés und der Beschäftigten zwischen der aufgelösten Skandalfirma Transnuklear und der GNS?

1

Das Werkgelände der GNS befindet sich in Duisburg in nur 200 m Entfernung von einem Wohngebiet. Welche Art kontaminierter Abfallstoffe werden auf diesem Gelände der GNS bearbeitet, welche Mengen pro Monat und woher stammen sie?

2

Mit welcher Menge von zu bearbeitendem Atommüll und Atomschrott wird auf dem Gelände der GNS in Duisburg in den nächsten 6 Jahren zu rechnen sein?

3

Wie hoch wird der Anteil von ausländischem Atommüll in den nächsten 6 Jahren sein, der auf dem Gelände der GNS in Duisburg bearbeitet werden soll?

4

Aus welchen Ländern wird dieser Atommüll stammen?

5

In wie vielen Hallen wird die Entsorgung der kontaminierten Abfallstoffe durch die GNS durchgeführt? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Hallen auf dem Gelände in Duisburg von der GNS gekauft oder angemietet wurden? Ist ihr bekannt, ob weitere Hallen von der GNS gekauft oder angemietet werden sollen? Ist ihr bekannt, ob weitere Hallen von der GNS gekauft oder angemietet werden sollen?

6

Wie groß war 1988 und in der ersten Hälfte 1989 der Durchsatz von Altöl und Atomschrott auf dem Gelände der GNS in Duisburg?

7

Wurde von der GNS bereits wieder Altöl abgegeben?

Falls ja, zu welchem Zweck und wohin?

8

Wieviel Schrott, der nicht radioaktiv im Sinne von § 2 Abs. 2 Atomgesetz war, wurde von der GNS wieder abgegeben?

Wohin wurde er abgegeben?

9

Wieviel Restradioaktivität (aufgeschlüsselt nach Nukliden) war in dem von der GNS abgegebenen Schrott maximal enthalten?

10

Trifft es zu, daß aus dem abgegebenen Schrott der GNS Haushaltsgegenstände (Pfannen, Töpfe etc.) fabriziert werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung einer Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgegenständen in bezug auf ihre radioaktive Bestrahlung? Wann ist mit einer solchen Kennzeichnungspflicht zu rechnen?

11

Wohin werden die bei der Konditionierung in Duisburg entstehenden Abwässer geleitet, und wie hoch ist deren Kontaminierung? Ist eine ständige Meßvorrichtung zur Feststellung der Kontaminierung des Abwassers installiert und in Betrieb?

12

Findet eine ständige Messung der Abluft aus den Hallen der GNS statt?

Wenn nein, warum nicht?

13

Wie hoch waren die Spitzenwerte der Messungen der Radioaktivität der Abluft, des Abwassers und im Außenbereich der Werkhallen der Anlage der GNS in Duisburg?

14

Lagern in den Hallen der GNS in Duisburg noch aufgeblähte, konditionierte Fässer mit radioaktivem Inhalt (sog. Blähfässer)?

Falls ja, wie viele und mit welchem Volumen?

15

Wie viele Castorbehälter sind bereits von der GNS in Duisburg gewartet und geöffnet worden?

16

Wie groß ist die derzeitige Lagermenge an kontaminierten Abfallstoffen auf dem Gelände der GNS in Duisburg und wie setzt sie sich zusammen?

17

Wie viele Transporte mit kontaminierten Abfallstoffen werden durchschnittlich pro Monat per Bahn und per LKW zum Gelände der GNS hin und wieder von ihr weg geführt?

18

Wohin werden die Tansporte mit kontaminierten Abfallstoffen von der GNS weggeführt? Welcher Aufsicht unterliegen diese Transporte und welche Firmen sind daran beteiligt?

19

Trifft es zu, wie in einer Meldung der Neuen Ruhrzeitung vom 10. Januar 1988 zu lesen war, daß die GNS eine Genehmigung zum Transport von Plutonium beantragt hat, und wie ist über diesen Antrag entschieden worden?

20

Welche über die Genehmigung U 101/85 in der Fassung des Nachtrages vom 25. Juni 1987 hinausgehenden Genehmigungen in bezug auf ihre Tätigkeit in Duisburg sind der Firma GNS erteilt worden, oder sind von ihr beantragt?

21

Ein Teil der Tansporte zur GNS werden mit der Deutschen Bundesbahn durchgeführt. Die Bediensteten der Deutschen Bundesbahn sind daher besonderen Gefährdungen ausgesetzt.

Welche Schutzmaßnahmen werden für die mit dem Atomtransport zur GNS betrauten Eisenbahner ergriffen?

Trifft es zu, daß die Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) an der Transportbehälteroberfläche von radioaktivem Material eine Strahlenbelastung von 200 Millirem pro Stunde und in einem Meter Abstand 10 Millirem zuläßt, während die Strahlenschutzverordnung eine maximale Belastung der Bevölkerung von 30 Millirem pro Person und Jahr erlaubt? Trifft es denn auch zu, daß ein Ballenarbeiter, wenn er sich direkt am Abfallkontainer aufhält, innerhalb von 9 Minuten sich der zulässigen Jahresdosis nach der Strahlenschutzverordnung aussetzt und bei einem Abstand von 1 Meter innerhalb von 3 Stunden (siehe TAZ vom 7. August 1989)?

Teilt die Bundesregierung infolgedessen die Auffassung, daß die Deutsche Bundesbahn hochgradig krebsverdächtige Arbeitsplätze anbietet?

Was will die Bundesregierung unternehmen, um diesen Mißstand zu beseitigen?

22

Wie sieht der Schutz der Zivilbevölkerung in Duisburg vor einem Unfall bei den Atomtransporten oder bei der Konditionierung aus? Gibt es konkrete Pläne zur Evakuierung der Bevölkerung und wie soll diese stattfinden?

23

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es unverantwortlich ist, eine solche Anlage der GNS, in deren Nähe Familien mit Kindern wohnen, zu genehmigen?

24

Gibt es in den Bezirken um die GNS in Duisburg gesonderte Studien für die Krebsrate und besondere Auffälligkeiten hinsichtlich von Fehl- oder Mißgeburten in der Bevölkerung?

Wenn nein, warum wird sie nicht erstellt und wann ist mit einer solchen Studie zu rechnen?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung das Anliegen der Duisburger Bürger/innen, der „Bürgerinitiative gegen radioaktive Verseuchung" aus Duisburg und des BUND Duisburg, den Betrieb der Anlage der GNS zu stoppen? Wie will die Bundesregierung erreichen, daß die Dusiburger Bürger/innen stärker ihre Vorstellungen über das, was in ihrer unmittelbaren Nähe geschieht, vertreten und durchsetzen können?

26

Plant die Bundesregierung der Bevölkerung und den Vertretern öffentlicher Belange, wie z. B. den Naturschutzverbänden, eine größere Beteiligungsmöglichkeit vor der Genehmigung und Ausweitung einer solchen Anlage wie der GNS einzuräumen? Wie sehen dazu die konkreten Pläne der Bundesregierung aus, und wann ist mit ihrer Verwirklichung zu rechnen?

Bonn, den 25. Oktober 1989

Dr. Daniels (Regensburg) Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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