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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Informationssammlungen über Aus- und Übersiedler/innen sowie DDR-Besucher/innen (G-SIG: 11004183)

Auflösung der vom Verfassungsschutz geführten Datei ADOS, Einstellung der regelmäßigen Befragung aller Aus- und Übersiedler durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Weiterführung dieser Befragung in anderer Form, Gestaltung der Aufnahmeformulare, Erhebung und Übermittlung personenbezogener Angaben über DDR-Bürger anläßlich eines Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/574221.11.89

Informationssammlungen über Aus- und Übersiedlerinnen sowie DDR-Besucher/innen

des Abgeordneten Such und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wann wird die angekündigte Auflösung der vom Verfassungsschutz geführten Datei „Arbeitsdokumentation Ost" ADOS vollzogen?

2

Ist eine bloße Löschung oder eine physische Vernichtung der dort gespeicherten Daten geplant?

3

In welche anderen Datensammlungen sollen der Inhalt oder Teile dieser Datei ggf. zuvor übernommen werden?

4

Erfaßt die angekündigte Auflösung auch die ADOS zugrunde liegende Sammlung von Befragungsbögen der Aus- und Übersiedlerinnen?

Oder was soll hiermit geschehen?

5

Aus welchen Gründen und bis wann wird die regelmäßige Befragung aller Aus- und Übersiedler/innen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gestoppt?

6

Welche anderen Dienststellen führen diese Befragung ggf. fort?

Unter welchen Voraussetzungen erhält das BfV weiterhin deren gewonnene Erkenntnisse?

7

Ist geplant, die Aus- und Übersiedlerinnen nun namentlich oder nach anderen Kriterien zu erfassen, um den schnellen Zugriff auf die gesammelten Befragungsbögen zu gewährleisten?

8

Hat die Bundesregierung sich bei der Entscheidung, ADOS aufzulösen, den kürzlich einhellig im Innenausschuß des Deutschen Bundestages geäußerten Einwand zu eigen gemacht, § 3 Abs. 1 des Verfassungsschutzgesetzes sei keine ausreichende Rechtsgrundlage?

9

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Kritik hinsichtlich der anderen, z. Z. auf diese Generalklausel oder den sog. Übergangsbonus gestützte Dateien des BfV?

10

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Erhebung von Angaben über zurückliegende Wohnanschriften und Arbeitgeber sowie deren anschließende Zusammenführung und Aufbewahrung nicht erforderlich ist zur Beurteilung der Frage, ob eine Aufnahme erfolgt oder ausnahmsweise einer der abschließend geregelten Zurückweisungstatbestände erfüllt ist?

11

Sind in den auszufüllenden Aufnahmeformularen weiter die Hinweise enthalten, daß

a) mit der Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben versichert werde,

b) für den Fall unrichtiger Angaben angedroht wird, die Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland rückgängig zu machen und ggf. die gewährten finanziellen Aufwendungen zurückzufordern,

c) mit der Unterschrift das Einverständnis zur Weiterleitung der Aufnahmeakte an Behörden gegeben werde, bei denen Leistungen und Vergünstigungen beantragt werden, nicht aber an den Verfassungsschutz?

12

Oder wie sind die Formulare diesbezüglich sonst gestaltet?

13

Teilt die Bundesregierung hiernach die Auffassung des Hamburger Datenschutzbeauftragten, daß die Aus- und Übersiedler/innen trotz des gestempelten Hinweises auf die Freiwilligkeit der Angaben durch die Formular-Gestaltung „getäuscht", „unter Druck gesetzt" und zu den fraglichen Angaben „praktisch gezwungen" werden?

Oder wie bewertet sie den offensichtlichen Widerspruch zwischen all diesen Hinweisen ansonsten?

14

Welche personenbezogenen Angaben werden über DDR-Bürger und -Bürgerinnen erfaßt, wenn diese anläßlich eines Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland das sog. Begrüßungsgeld beantragen und erhalten?

15

Wo werden diese Angaben zusammengeführt, gesammelt und von dort aus den Kommunalbehörden wieder zugänglich gemacht, um einen mehrfachen Bezug des Begrüßungsgeldes zu verhindern?

16

Welchen anderen Behörden werden einzelne oder alle hiernach erlangten Angaben auf Anfrage oder regelmäßig zu welchen Zwecken übermittelt?

In welchem Umfang ist dies ggf. je geschehen?

Welche weiteren Behörden sind zu solchen Ersuchen berechtigt?

17

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Erhebung und ggf. die Übermittlung dieser Informationen?

Bonn, den 21. November 1989

Such Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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