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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten

<span>Unrentabilität von Riester-Renten für Geringverdienende auf Grundlage statistisch zu hoch angesetzter Lebenserwartungsdaten in von der BaFin aufsichtsrechtlich angeordneten, von Privatversicherern erstellten Sterbetafeln</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1110326. 11. 2008

Auswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten

der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut der ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 11. November 2008 müssen bei Abschluss einer Riester-Rente in Form einer Versicherung sehr viele Versicherte zwischen 95 und 100 Jahre alt werden, um überhaupt den garantierten Zins von 2,25 Prozent zu erhalten. Ein Versicherter hingegen, der nur die vom Statistischen Bundesamt prognostizierte durchschnittliche Lebenserwartung von 82 Jahren erreicht, müsste nach einer Analyse von Axel Kleinlein, Versicherungsmathematiker und Experte für Altersvorsorge und Kapitalanlagen, damit rechnen, dass er nicht einmal die Beiträge herausbekommt, die er eingezahlt hat bzw. sogar mit einem Renditeverlust von bis zu 2 Prozent rechnen.

Der Grund für diesen Verlust liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bremen darin, dass die Versicherungen in der von ihnen selbst entwickelten und verwendeten Sterbetafel DAV 2004 R eine Lebenserwartung der Versicherten unterstellen, die mit 91 Jahren fast 10 Jahre höher liegt, als die Prognose des Statistischen Bundesamtes. Je höher aber die unterstellte Lebenserwartung der Versicherten ist, umso niedriger fällt die Rente und die Rendite aus, da dann das eingezahlte und angelegte Geld für einen längeren Zeitraum reichen muss (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen vom 20. Juli 2008).

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sieht sich in diesem Vorgehen durch das BaFin-Rundschreiben 9/2004 (VA) vom 29. Oktober 2004 legitimiert, in dem die Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R gemäß § 81 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz angeordnet wird, um die Risikoverluste der Versicherer zu minimieren (vgl. Pressemitteilung des GDV vom 11. November 2008). Außerdem würden laut GDV die Versicherer die Altersgrenzen zum Schutz der Versicherten so hoch ansetzen.

Allerdings werden diese unterstellten Lebenserwartungen von der Masse der Personen mit einer Riester-Rente auf Versicherungsbasis nicht erreicht. So kommt eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) zu dem Ergebnis, dass Geringverdienende, für die gerade die Riester-Rente geschaffen wurde, bis zu fünf Jahre früher sterben als Besserverdienende und pensionierte Beamte des höheren Dienstes (vgl. WSI-Mitteilungen 5/2008, S. 274 ff.). Im Endeffekt geht so aber die übermäßige Heraufsetzung der Lebenserwartung in den Sterbetafeln der Versicherer insbesondere zu Lasten von Geringverdienenden, für die nach Auffassung der Bundesregierung gerade die Riester-Rente besonders sinnvoll und nützlich sei, da sie eine geringere Lebenserwartung haben. Das heißt, diejenigen, die die Riester-Rente auf Grund der bereits wirksamen und künftigen Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung am dringendsten benötigen, werden besonders benachteiligt.

Laut der Verbraucherzentrale Bremen werden zudem die so genannten Sterblichkeitsgewinne, d. h. die Kapitalanlagen, die nach dem Tod der Versicherten nicht mehr benötigt werden, von den Versicherern bei den so genannten Risikogewinnen eingestellt. Hielt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bisher eine 10-prozentige Beteiligung der Versicherer an diesen Risikogewinnen für angemessen, können seit Mai 2008 die Versicherer bis zu 25 Prozent der Risikogewinne für sich einbehalten. Die Einigung und Festlegung auf diese Quote erfolgte in einem Arbeitskreis, der sich nach Informationen der Verbraucherzentrale Bremen aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der BaFin sowie des GDV zusammensetzte. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bremen stellt dies aber eine unangemessene Risikoverschiebung und eine aufsichtsrechtlich gedeckte systematische Übervorteilung der Versicherer zu Lasten der Versicherten dar (vgl. Pressemitteilungen der Verbraucherzentrale Bremen vom 8. Juli bzw. 20. Juli 2008).

Hinzu kommt noch, dass die Versicherungen bis zu 20 Prozent der Versichertenbeiträge für Provisionen und Verwaltungskosten einbehalten und nur auf den Rest einen Zins von 2,25 Prozent garantieren. Auch dadurch wird der Ertrag der Versicherten noch einmal geschmälert.

Wie die Bundesregierung selbst stets bestätigt, sind die Mehrheit der Riester-Sparer Menschen mit geringem Einkommen. Umso schlimmer wäre es, wenn einmal bestätigt, dass die staatlich geförderte Riester-Rente nichts anderes als ein milliardenschweres Subventionsprogramm für Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften darstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Lohnt sich eine Riester-Rente für Menschen mit geringem Erwerbseinkommen, die die Mehrheit der Riester-Sparer stellen und die nach einer Untersuchung der WSI (vgl. WSI-Mitteilungen 5/2008, S. 274 ff.) bis zu fünf Jahre früher sterben als Besserverdienende bzw. pensionierte Beamten des höheren Dienstes, angesichts der Tatsache, dass die Versicherungen in der von ihnen selbst entwickelten Sterbetafel DAV 2004 R eine Lebenserwartung unterstellen, die fast zehn Jahre höher ist, als die vom Statistischen Bundesamt prognostizierten 82 Jahre?

2

Von welcher durchschnittlichen Lebenserwartung geht die Deutsche Rentenversicherung Bund aus, und wie begründen sich die Differenzen zur DAV 2004 R der Versicherungswirtschaft?

3

Wie begründen sich nach Auffassung der Bundesregierung die hohen Differenzen zwischen den von der Versicherung verwendeten Sterbetafel DAV 2004 R, wodurch eine garantierte Rendite erst mit dem Erreichen des in der Sterbetafel unterstellten Lebensalter von ca. 91 Jahren erreicht wird, und anderen Sterbetafeln, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie statistischen Prognosen?

4

Welche Gründe gab es, dass die BaFin die von den Versicherern selbst entwickelte Sterbetafel DAV 2004 R aufsichtsrechtlich angeordnet hat?

5

Erfolgte das BaFin-Rundschreiben 9/2004 (VA) vom 29. Oktober 2004, in welchem die Verwendung der von den Versicherern selbst entwickelten Sterbetafel DAV 2004 R aufsichtsrechtlich angeordnet wurde, um die Risikoverluste der Versicherer zu minimieren, mit Billigung des damaligen Bundesministers der Finanzen?

6

Erfolgte die aufsichtsrechtliche Anordnung der Verwendung der Sterbetafel DAV 2004 R durch das Rundschreiben 9/2004 (VA) unter Hinzuziehung von Sachverstand aus anderen Quellen, z. B. dem GDV, BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e. V.), Bankenverband oder der gesetzlichen Rentenversicherung?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass große Puffer bei den kalkulierten Lebenserwartungen einerseits die Risiken der Versicherer tendenziell senken, sie gleichzeitig aber andererseits auch die Chancen der Versicherer auf Risikogewinne tendenziell erhöhen?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Argument der Versicherer, dass die Überschussbeteiligungen bei der Renditeberechnung zu berücksichtigen seien, wenn einzig und allein die garantierte Rente die Leistung ist, auf die der Kunde einen gesetzlichen Anspruch hat und deshalb die Werte inklusive Überschussbeteiligung unverbindlich sind und erheblich niedriger ausfallen können oder gar vollständig wegfallen?

9

Was haben Bundesregierung und BaFin während der Verhandlungen in dem Arbeitskreis, der im April 2008 die Beteiligung der Versicherer an den Risikogewinnen neu festlegte, dazu bewogen, künftig eine Beteiligung von 25 Prozent anstatt von 10 Prozent als angemessen anzusehen?

10

Wie setzte sich dieser Arbeitskreis, der im April 2008 die Beteiligung der Versicherer an den Risikogewinnen neu festlegte, zusammen?

11

Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, nach der wegen der staatlichen Förderung immer ein positives Sparergebnis für den Versicherten sichergestellt ist (vgl. Antwort zu Frage 1 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/10740, Antwort bitte begründen), angesichts der Tatsache, dass Menschen mit geringem Einkommen laut Aussage der Verbraucherzentrale Bremen häufig ein negatives Sparergebnis erreichen?

12

Beinhaltet ein positives Sparergebnis auch die Inflationsentwicklung während der Vertragslaufzeit?

13

Wird bei der Aussage, dass immer ein positives Sparergebnis für die Versicherten sichergestellt ist, die von ihm über seine Steuern mitfinanzierte staatliche Förderung mitberücksichtigt?

14

Bedeutet die Aussage der Bundesregierung, dass wegen der staatlichen Förderung immer ein positives Sparergebnis sichergestellt ist, dass sich ohne diese Förderung die Riester-Rente als Versicherung nicht rentieren würde?

15

Wird die Bundesregierung auch weiterhin an der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge festhalten, wenn sich bestätigt, dass gerade Menschen mit geringem Erwerbseinkommen, die die Mehrheit der Riester-Sparer stellen, weshalb die Bundesregierung ja gerade die Riester-Rente steuerlich fördert, überproportional wenig von einer Riester-Rente profitieren?

Berlin, den 25. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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