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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ermittlungen gegen Rüstungsfirmen (G-SIG: 11004190)

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Firmen Heckler u. Koch und Rheinmetall wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz, verbilligter Erwerb von Kleinwaffen bei der Firma Heckler Koch durch bundesdeutsche Botschafter

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

08.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/579523.11.89

Ermittlungen gegen Rüstungsfirmen

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Ermittlungen gegen Rüstungsfirmen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Trifft es zu, daß gegen Verantwortliche der Firma Heckler & Koch, Oberndorf, weiterhin wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das KWKG und das AWG ermittelt wird?

2

Seit wann laufen diese Ermittlungen, und wann hat die Bundesregierung ggf. Stellungnahmen hinsichtlich einer möglichen „Störung der auswärtigen Beziehungen" durch nicht genehmigte Waffen- bzw. Rüstungsexporte gegebenüber den Ermittlungsbehörden abgegeben?

3

Trifft es zu, daß Angehörige des Diplomatischen Korps bei der betreffenden Firma (Heckler & Koch) besondere Konditionen eingeräumt bekommen — daß z. B. bundesdeutsche Botschafter bei Heckler & Koch verbilligt Kleinwaffen erwerben können?

4

Sieht die Bundesregierung die nach dem § 6 Abs. 3 KWKG „erforderliche Zuverlässigkeit" bei den Verantwortlichen der Firma Heckler & Koch trotz der bekanntgewordenen Geschäftspolitik des Unternehmens weiterhin gewährleistet?

5

Trifft es zu, daß die Staatsanwaltschaft Düsseldorf seit mehreren Monaten in zwei Fällen (und zwar einmal wegen Verstoßes gegen § 16 KWKG und zum anderen wegen Verabredung zu einem Verbrechen) gegen Verantwortliche der Firma Rheinmetall ermittelt?

6

Sieht die Bundesregierung angesichts der erfolgten Verurteilung führender Mitarbeiter der Firma Rheinmetall bei diesem Unternehmen weiterhin die „erforderliche Zuverlässigkeit" gemäß § 6 Abs. 3 KWKG gewährleistet?

Wenn ja, wieso?

Bonn, den 23. November 1989

Frau Vennegerts Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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