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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zur Frage der Zulässigkeit der Abschiebung von Menschen mit HIV oder AIDS in den Libanon (G-SIG: 11004199)

Anzahl, Zulässigkeit, Versorgungsmöglichkeiten für AIDS-Erkrankte im Libanon

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/590028.11.89

Zur Frage der Zulässigkeit der Abschiebung von Menschen mit HIV oder AIDS in den Libanon

der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Libanon tobt seit Jahren ein Bürgerkrieg. Eine Abschiebung von Menschen in den Libanon kommt nach Ansicht der GRÜNEN schon deshalb grundsätzlich nicht in Frage, weil dadurch das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet wird. Gegenüber diesem Menschenrecht müßte auch jedes etwaige Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer Abschiebung eines Menschen in den Libanon zurücktreten.

Nach Informationen von AIDS-Hilfe-Organisationen gibt es Überlegungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, selbst gegen an AIDS-Erkrankte HIV-Infizierte aus dem Libanon aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Nach übereinstimmenden Auskünften der Botschaft des Libanon in Bonn, des Auswärtigen Amtes und von medico international „ist eine Spezialbehandlung und -betreuung von AIDS-Patienten im Libanon derzeit nicht möglich." (Auskunft des Auswärtigen Amtes).

The Terrence Higgins Trust berichtet aufgrund von Informationen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Internationalen Roten Kreuzes, daß sich die Gesundheitsfürsorge im Libanon gegenwärtig auf die Behandlung kriegsbedingter Verletzungen beschränke. Behandlung von Krankheiten ist nur in Beirut möglich. Das Rote Kreuz versorgt im Christlichen Teil von Beirut die Hospitäler. Es hat keine Spezialkenntnisse bei der Behandlung HIV-bedingter Erkrankungen. Eine Behandlung eines mohammedanischen AIDS-Kranken durch Muslim-Organisationen scheint unwahrscheinlich zu sein, da AIDS von diesen Organisationen als Strafe Gottes betrachtet wird. Medico international berichtet, daß die neueste Ausgabe des MIMS Middle East AZT und Pentamedin, zwei AIDS-Präparate, nicht aufweist.

Mit einer Organisierung der entsprechenden Medikamente für in den Libanon abgeschobene AIDS-Kranke kann deren angemessene medizinische Versorgung in ihrer Heimat aber regelmäßig nicht sichergestellt werden. Die Behandlung einer HIV-Infektion im fortgeschrittenen Stadium ist daher unvergleichbar mit anderen chronischen Krankheitsbildern, bei denen eine andauernde medizinische Behandlung indiziert ist, z. B. bei der Insulingabe für Diabetiker. Bei AIDS geht es um die Prophylaxe noch nicht eingetretener Komplikationen einerseits und die Behandlung einer Vielzahl verschiedener auftretender Krankheitssymptome andererseits. Da die hierbei einsetzbaren Therapeutika (AZT, Pentamidin etc.) erwiesenermaßen nicht unerhebliche Nebenwirkungen hervorrufen, ist eine ständige fachärztliche Kontrolle erforderlich. Diese ist nach unseren Informationen im Libanon nicht möglich, und daher bedeutet eine Abschiebung von AIDS-Kranken in den Libanon die Inkaufnahme einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes, eine Erhöhung ihrer Leiden und einen verfrühten Tod. Nach Ansicht der GRÜNEN stellt diese Abschiebepraxis faktisch ein Todesurteil für die Kranken dar.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Bundesländer schieben gegenwärtig AIDS-Kranke oder HIV-Infizierte in den Libanon ab?

Wie viele AIDS-Patienten oder HIV-Infizierte wurden bereits in den Libanon abgeschoben?

2

Hält die Bundesregierung diese Praxis im Hinblick auf das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit angesichts der fehlenden medizinischen Versorgungsmöglichkeiten für AIDS-Kranke für zulässig?

3

Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine Abschiebung von AIDS-Kranken in den Libanon zu verhindern?

Ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder dahingehend einzuwirken, daß auf eine Abschiebung von AIDS-Kranken oder HIV-Infizierten in den Libanon verzichtet wird?

Falls nicht, wie begründet sie ihre Haltung?

4

Falls die Bundesregierung eine Abschiebung von AIDS-Kranken nicht in jedem Fall ausschließen will, unter welchen Bedingungen hält sie diese für zulässig, und welche Rolle spielt hierbei das Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit der AIDS-Kranken?

5

Falls die Bundesregierung eine Abschiebung von AIDS-Kranken in den Libanon nicht in jedem Fall ausschließt, welche neuen Informationen hat die Bundesregierung über medizinische Versorgungsmöglichkeiten für AIDS-Erkrankte im Libanon?

In welchen Krankenhäusern im Libanon gibt es medizinisches Personal mit dem notwendigen Spezialwissen zu AIDS?

Seit wann, und über welche Organisationen sind z. B. AZT oder Pentamedin für die medizinische Behandlung verfügbar?

Bonn, den 28. November 1989

Frau Schmidt (Hamburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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