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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zur Frage der Zulässigkeit der Abschiebung von Menschen mit AIDS oder HIV (G-SIG: 11004200)

Anzahl, Begründung, Möglichkeiten einer Behandlung von AIDS-Patienten in den Ländern, in die AIDS-Patienten abgeschoben wurden, Abschiebung auch in tropische Länder

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/590128.11.89

Zur Frage der Zulässigkeit der Abschiebung von Menschen mit AIDS oder HIV Die Probleme der medizinischen Versorgung von AIDS-Kranken

der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Probleme der medizinischen Versorgung von AIDS-Kranken wurden in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/5900, Abschiebung von Menschen mit HIV oder AIDS in den Libanon, exemplarisch dargelegt.

DIE GRÜNEN lehnen eine Abschiebung von HIV-Infizierten und AIDS-Kranken in ihre Heimatländer ab. In fast allen außereuropäischen Ländern ist das Gesundheitssystem nicht ausreichend für die Betreuung von AIDS-Patienten bzw. Patientinnen ausgestattet. Es fehlt an Medikamenten und Fachwissen beim medizinischen Personal.

DIE GRÜNEN lehnen prinzipiell die Möglichkeit des Ausländergesetzes ab, Menschen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder begrenzter inländischer Ressourcen im Sozial- und Gesundheitswesen auszuweisen bzw. abzuschieben. DIE GRÜNEN sehen darin einen Verstoß gegen die Menschenrechte und halten diese Praxis für unsolidarisch gegenüber den viel ärmeren Heimatländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welche Länder wurden in der Vergangenheit bereits AIDS-Kranke oder HIV-Infizierte abgeschoben?

2

Wie viele und mit welcher Begründung (Schutz der öffentlichen Gesundheit, Schutz nationaler Ressourcen, Schutz vor Kriminalität)? Wie viele dieser Abgeschobenen waren aufgrund oder im Zusammenhang mit ihrer Drogenabhängigkeit straffällig geworden (Beschaffungskriminalität, Delikte im Rausch)?

3

Welche Informationen über die Möglichkeiten zur fachgerechten Behandlung von AIDS-Patienten bzw. Patientinnen hatten das Auswärtige Amt oder andere Dienststellen der Bundesregierung bezogen auf die Länder, in die AIDS-Patienten bzw. Patientinnen abgeschoben werden?

a) Sind in diesen Ländern z. B. Pentamidin, AZT oder andere bei der AIDS-Therapie eingesetzte Präparate verfügbar?

b) Besitzt das medizinsiche Personal ausreichende Kenntnisse, um bei Einsatz dieser Medikamente mit den schweren Nebenwirkungen fachgerecht umzugehen und die Therapie daraufhin anzupassen?

c) Hat das medizinische Personal ausreichende Kenntnisse über das vielgestaltige Krankheitsbild von AIDS, die Behandlungsmöglichkeiten der verschiedenen opportunistischen Infektionen etc.?

d) Ist die medizinische Versorgung für AIDS-Patienten bzw. Patientinnen flächendeckend gegeben?

4

Kann das Auswärtige Amt in diesen Ländern aufgrund seiner Erkenntnisse eine Verfolgung und Ermordung der AIDS-Patienten bzw. Patientinnen für alle diese Länder generell ausschließen (Verfolgung durch Staat oder politische bzw. religiöse Organisationen)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Abschiebung von HIV-AK-Positiven in tropische Länder angesichts der Tatsache, daß Inländern zuweilen vor einem Aufenthalt in den Tropen eine Überprüfung des HIV- oder Immunstatus von Medizinern empfohlen wird? Haben ausländische Staatsangehörige diesbezüglich ein Bleiches Recht auf Erhalt ihrer Gesundheit und ihres Lebens wie Bürger/innen der Bundesrepublik Deutschland?

Bonn, den 28. November 1989

Frau Schmidt (Hamburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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