Probearbeiten im Rahmen eines nicht oder gering bezahlten Praktikums
der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost, Dr. Herbert Schui und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Immer mehr – vor allem akademische – Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sehen sich mit der Situation konfrontiert, mit dem Ziel des Berufseinstiegs nicht oder nur gering bezahlte so genannte Praktika durchführen zu müssen. Sie müssen „auf Probe arbeiten“ und sich „testen“ lassen, wenn sie den Job haben wollen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass ein solches Praktikum anschließend zu einem erneuten Praktikum führt.
Verschiedene Berichte (Arbeitsrecht im Betrieb 4/2006, Süddeutsche Zeitung vom 29. Oktober 2005, taz vom 22. Juni 2005, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 1. November 2005, Deutschlandfunk am 31. August 2005) weisen auf die Zunahme von unentgeltlichen oder gering bezahlten sog. Probearbeiten hin, die unter dem Titel „Praktikum“ laufen. Demnach werden insbesondere akademische Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger nicht mehr als sog. Trainee oder befristet eingestellt, sondern vermehrt als geringfügig verdienende Praktikantinnen und Praktikanten. Dies läuft dem Sinn eines Praktikums zuwider. Sowohl bei einem Praktikum im Rahmen eines Hochschulstudiums als auch nach § 19 des Berufsbildungsgesetzes steht der Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten im Vordergrund. Praktika dienen also der Ausbildung und dem Lernen, nicht aber dazu, Arbeitsleistungen zu verrichten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass Anspruch auf vollen Lohn gemäß der Beschäftigung besteht, wenn der Arbeitsanteil überwiegt (Urteil Bundesarbeitsgericht vom 13. März 2003, 6 AZR 564/01 BAG). Obwohl die Rechtsprechung klar stellt, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis und nicht um ein Praktikum handelt, wenn die Erbringung von Arbeitsleistungen im Verhältnis zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen überwiegt, stehen den Presseberichten zufolge Arbeitsleistungen im Vordergrund der sich ausbreitenden so genannten Praktika für akademische Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Hinzu kommt, dass sich Absolventinnen und Absolventen, die ein unbezahltes sog. Praktikum machen, von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) finanzieren.
Aber auch Studierende, die im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum absolvieren müssen oder wollen, führen zunehmend unbezahlte Praktika durch, bei denen sie nicht einmal eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Im Zusammenhang mit so genannten Praktika von (akademischen) Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern oder Studierenden besteht die Gefahr, dass „Praktikantinnen und Praktikanten“ als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage Arbeitsuchende und Studierende ein unbezahltes bzw. gering bezahltes „Praktikum“ kaum verweigern können, wenn sie im selben Betrieb später eine Festanstellung bekommen möchten, leiten sich hieraus einige grundsätzliche Fragen ab. Hinzu kommt als Schwierigkeit, dass während eines schlecht oder unbezahlten sog. Praktikums der Arbeitgeber nicht oder nur gering in die Sozialversicherung einzahlt, was zu einer weiteren Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungen und auch der Steuern führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen ein gering oder nicht bezahltes sog. Praktikum von (akademischen) Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern vereinbart wird, bei dem die Arbeitsleistung und nicht der Ausbildungszweck im Vordergrund steht?
b) Gibt es Branchen, in denen dies besonders üblich ist, und wenn ja, welche?
c) Wie hat sich die Zahl dieser sog. Praktika in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang so genannte Praktika für akademische Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, bei denen die Arbeitsleistung und nicht der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, betriebliche Planstellen für reguläre Beschäftigungsverhältnisse vernichten?
Wenn nicht, plant die Bundesregierung diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
3. Wenn die Bundesregierung Kenntnis über die Vernichtung von Planstellen zugunsten von sog. Praktika hat, bei denen Praktikantinnen und Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden, wie bewertet sie diese Entwicklung?
4. a) Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen ein unbezahltes Praktikum für Studierende vereinbart wird?
b) Gibt es Branchen, in denen dies besonders üblich ist, und wenn ja, welche?
c) Wie hat sich die Zahl von unbezahlten Praktika für Studierende in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil nicht oder gering bezahlter Praktika, sowohl für Studierende als auch für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, an der Gesamtbeschäftigtenzahl in Unternehmen ist, in denen tarifliche Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten gelten?
Wie hoch ist der Anteil in Unternehmen, in denen diesbezüglich nichts geregelt ist?
6. In wie vielen Fällen führt ein unbezahltes oder gering bezahltes Praktikum von (akademischen) Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern, dessen angeblicher Zweck die Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit ist, zu einem anschließenden Probearbeits- oder Arbeitsverhältnis?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die (zunehmenden) unbezahlten oder gering bezahlten Praktika für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger?
Sieht sie (gerade angesichts der Zunahme) einen gesetzlichen Präzisierungsbedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wenn gesetzlicher Präzisierungsbedarf gesehen wird, worin besteht dieser und welche Schritte plant die Bundesregierung?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die (zunehmenden) unbezahlten Praktika für Studierende?
Sieht sie (gerade angesichts der Zunahme) einen gesetzlichen Präzisierungsbedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wenn gesetzlicher Präzisierungsbedarf gesehen wird, worin besteht dieser und welche Schritte plant die Bundesregierung?
9. In wie vielen Fällen wird bei einem unbezahlten oder gering bezahlten Praktikum für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger (aufstockendes) Arbeitslosengeld II gezahlt?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe durch derartige unbezahlte Praktika für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger die sozialen Sicherungssysteme und die Steuersysteme durch entgangene Beiträge bzw. Steuern belastet werden?
Wenn nicht, plant die Bundesregierung diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
11. Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen von Organisationen der so genannten Praktikantinnen und Praktikanten (fairwork e. V., students at work), eine Mindestvergütung bzw. Entschädigung für Praktika (300 Euro für Studierende und 600 Euro für Absolventen) einzuführen, und die sog. Praktika für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger auf höchsten vier Monate zu begrenzen, und wie begründet sie ihre Haltung?
Fragen15
a) Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen ein gering oder nicht bezahltes sog. Praktikum von (akademischen) Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern vereinbart wird, bei dem die Arbeitsleistung und nicht der Ausbildungszweck im Vordergrund steht?
b) Gibt es Branchen, in denen dies besonders üblich ist, und wenn ja, welche?
c) Wie hat sich die Zahl dieser sog. Praktika in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang so genannte Praktika für akademische Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, bei denen die Arbeitsleistung und nicht der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, betriebliche Planstellen für reguläre Beschäftigungsverhältnisse vernichten?
Wenn nicht, plant die Bundesregierung diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung Kenntnis über die Vernichtung von Planstellen zugunsten von sog. Praktika hat, bei denen Praktikantinnen und Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden, wie bewertet sie diese Entwicklung?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen ein unbezahltes Praktikum für Studierende vereinbart wird?
b) Gibt es Branchen, in denen dies besonders üblich ist, und wenn ja, welche?
c) Wie hat sich die Zahl von unbezahlten Praktika für Studierende in den letzten Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil nicht oder gering bezahlter Praktika, sowohl für Studierende als auch für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, an der Gesamtbeschäftigtenzahl in Unternehmen ist, in denen tarifliche Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten gelten?
Wie hoch ist der Anteil in Unternehmen, in denen diesbezüglich nichts geregelt ist?
In wie vielen Fällen führt ein unbezahltes oder gering bezahltes Praktikum von (akademischen) Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern, dessen angeblicher Zweck die Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit ist, zu einem anschließenden Probearbeits- oder Arbeitsverhältnis?
Wie bewertet die Bundesregierung die (zunehmenden) unbezahlten oder gering bezahlten Praktika für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger?
Sieht sie (gerade angesichts der Zunahme) einen gesetzlichen Präzisierungsbedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wenn gesetzlicher Präzisierungsbedarf gesehen wird, worin besteht dieser und welche Schritte plant die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die (zunehmenden) unbezahlten Praktika für Studierende?
Sieht sie (gerade angesichts der Zunahme) einen gesetzlichen Präzisierungsbedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wenn gesetzlicher Präzisierungsbedarf gesehen wird, worin besteht dieser und welche Schritte plant die Bundesregierung?
In wie vielen Fällen wird bei einem unbezahlten oder gering bezahlten Praktikum für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger (aufstockendes) Arbeitslosengeld II gezahlt?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe durch derartige unbezahlte Praktika für (akademische) Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger die sozialen Sicherungssysteme und die Steuersysteme durch entgangene Beiträge bzw. Steuern belastet werden?
Wenn nicht, plant die Bundesregierung diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen von Organisationen der so genannten Praktikantinnen und Praktikanten (fairwork e. V., students at work), eine Mindestvergütung bzw. Entschädigung für Praktika (300 Euro für Studierende und 600 Euro für Absolventen) einzuführen, und die sog. Praktika für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger auf höchsten vier Monate zu begrenzen, und wie begründet sie ihre Haltung?