Leiharbeit in Bundesministerien und Bundesämtern sowie in Bundesbehörden
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im April dieses Jahres informierte die Bundesregierung darüber, dass es zunehmend Leiharbeitsverhältnisse in den Bundesministerien gibt (Antwort auf eine schriftliche Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann im Monat März 2008, Bundestagsdrucksache 16/8811, Nummer 11). Die Leiharbeit wird öffentlich kritisiert wegen ihrer befristeten Beschäftigung und oftmals schlechteren Bezahlung. Es stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß und unter welchen Bedingungen Leiharbeit in den Bundesministerien und Bundesämtern sowie in den Bundesbehörden stattfindet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen (nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) wurden seit 2001 bis 2008 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzt (bitte für die einzelnen Jahre aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?
Wie viele der seit 2001 beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden?
Welchem Anteil an allen bisher beschäftigten Leiharbeitern und Leiharbeiterinnen entspricht dies?
Wie hoch ist der Anteil von Leiharbeitern und Leiharbeiterinnen an allen Beschäftigten, die in oben genannten Ministerien bzw. Ämtern/Behörden arbeiten?
Für welche Tätigkeiten wurden die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen hauptsächlich eingesetzt (bitte Liste mit zehn meist ausgeübten Tätigkeiten aufzählen mit entsprechenden Fallzahlen), und mit wie vielen Firmen gibt es überhaupt Verträge?
Welche Ursache sieht die Bundesregierung dafür, dass die Zahl der Leiharbeitsverhältnisse seit 2001 zunimmt?
Wie ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den dabei eingesetzten Leiharbeitskräften?
Zu welchem Anteil arbeiten bzw. arbeiteten diese Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen Vollzeit bzw. Teilzeit?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten Leiharbeitern und Leiharbeiterinnen in den oben genannten Dienststellen des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?
Mit welchen Leiharbeitsfirmen haben die Dienststellenleitungen entsprechende Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung geschlossen?
Nach welchen Tarifverträgen werden die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen bezahlt?
Wie hoch ist der Stundenlohn (bitte in Euro angeben), den die Beschäftigten erhalten, und wie viel Geld erhalten die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde (bitte auch in Euro angeben)?
Warum sieht die Bundesregierung den Einsatz von Leiharbeit in den Dienststellen des Bundes als notwendig an?
Was spricht dagegen, Leiharbeit in Ministerien und öffentlichen Behörden kategorisch auszuschließen?