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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes

<span>Zeitpunkt der tatsächlichen Aufhebung des HRG, Anpassung der Landeshochschulgesetzgebung, Numerus Clausus, Studienplatzangebot, Hochschulzulassungs- und -abschlussregelungen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1135511. 12. 2008

Stand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes

der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor eineinhalb Jahren hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschlossen. Der Entwurf wurde von den Sachverständigen bei einer Anhörung im November 2007 kontrovers diskutiert. Eine weitere Befassung durch das Parlament hat seitdem nicht stattgefunden. Stattdessen kursieren unterschiedliche Ankündigungen, ob und wann das HRG abgeschafft wird, was zu Verunsicherung auch bei Landesregierungen und Landesparlamenten geführt hat. War im ursprünglichen Referentenentwurf noch der 1. Juni 2008 vorgesehen, hieß es im offiziellen Gesetzentwurf 1. Oktober 2008. Nun soll sich die HRG-Abschaffung bis zum 1. April 2009 verzögern. Durch die Verzögerungen bietet sich allerdings die Chance, zumindest bei Hochschulzulassung und -abschlüssen doch noch bundeseinheitliche Standards zu gewährleisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann erwartet die Bundesregierung die weitere Beratung des Gesetzentwurfes zur Aufhebung des HRG (Bundestagsdrucksache 16/6122) im Deutschen Bundestag, und wann soll die HRG-Abschaffung tatsächlich in Kraft treten?

2

Plant die Bundesregierung, die auf Bundesebene verbliebene Regelungskompetenz im Bereich der Hochschulzulassung und -abschlüsse zu nutzen?

Falls ja, wann wird die Bundesregierung hierzu Vorschläge vorlegen?

Falls nein, warum nicht?

3

Welche Länder haben ihre Landeshochschulgesetze so ergänzt, dass das HRG wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April 2009 außer Kraft treten kann, und welche haben dies noch nicht?

4

Welche Änderungen müssen noch vorgenommen werden (nach Bundesländern aufgeschlüsselt), damit keine Regelungslücken entstehen?

5

Welche Änderungen in den Landeshochschulgesetzen wurden jeweils mit Bezug auf eine bevorstehende HRG-Abschaffung vorgenommen (nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

6

Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem in der Föderalismusreform in Artikel 125b Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) eingeräumten Abweichungsrecht bei Hochschulzulassung und -abschlüssen nach der Übergangsfrist Gebrauch gemacht?

7

Welche Länder planen nach Erkenntnissen der Bundesregierung, davon Gebrauch zu machen?

Welche Entwürfe oder andere Konkretisierungen liegen dazu schon vor?

8

Welche Länder haben den Staatsvertrag zur Errichtung einer „Stiftung für Hochschulzulassung“ bereits ratifiziert?

9

Wann wird die Nachfolgeorganisation der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen ihre Arbeit aufnehmen?

10

Aus welchen Gründen haben welche Länder darauf verzichtet, dass die Hochschulen eine Teilnahme an dem Serviceangebot der Stiftung für Hochschulzulassung verbindlich zusagen, so wie es nach Auffassung von Fachleuten und wichtigen Institutionen wie dem Deutschen Studentenwerk notwendig gewesen wäre?

11

Sind der Bundesregierung Zahlen aus den Ländern bekannt, wie viele Studienplätze in grundständigen NC-Studiengängen unbesetzt geblieben sind?

Falls ja, wie bewertet sie diese?

12

Sind der Bundesregierung Schlussfolgerungen der Länder bekannt, wie sie der Nichtausnutzung der dringend benötigten Kapazitäten entgegentreten wollen?

13

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts einer zu geringen Akademikerquote und eines akuten Fachkräftemangels aus dem Missstand, dass einerseits Studienbewerber keinen Studienplatz erhalten, während andererseits Studienplätze unbesetzt bleiben?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den „Fahrplan zur schrittweisen Einführung eines dialogorientierten Verfahrens bei der Hochschulzulassung“, den die 4. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 18. November beschlossen hat (Pressemitteilung der HRK: „Serviceangebot bei der Hochschulzulassung: Hochschulen stimmen dem Fahrplan zu“, Bonn, 19. November 2008) und der nach Aussage der HRK zuvor schon mit Vertreterinnen und Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) verhandelt wurde?

15

Wann erwartet die Bundesregierung, dass die Organisation des „dialogorientierten Verfahrens“ unter besonderer Berücksichtigung der technischen Umsetzung (u. a. Software) tatsächlich funktioniert?

16

Bund und Länder haben sich auf dem Bildungsgipfel für liberalere und ländereinheitliche Regeln bei der Hochschulzulassung für beruflich Qualifizierte ausgesprochen. Wie sind diesbezüglich Beschlüsse autonomer Hochschulen wie der Beschluss der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main) zu bewerten, nur noch Studienbewerber mit Abitur zuzulassen?

17

Wie und bis wann will die Bundesregierung bundeseinheitliche Zulassungsregeln für beruflich Qualifizierte schaffen?

18

In welchem Überprüfungsverfahren will die Bundesregierung feststellen, ob Bedarf für neue bundesrechtliche Regelungen in den Bereichen Hochschulzulassung oder Hochschulabschlüsse besteht?

19

Wie ist die aktuelle Haltung der Bundesregierung bezüglich einer Weiterentwicklung bzw. Modernisierung der Kapazitätsverordnung?

20

Welche Auswirkungen hätte aus der Sicht der Bundesregierung eine Abschaffung der Kapazitätsverordnung auf die Zahl der Studienplätze und die Ausbauziele des Hochschulpaktes?

Berlin, den 11. Dezember 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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