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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Finanzierung militärischer Einsätze der Europäischen Union über den ATHENA-Mechanismus (G-SIG: 16010601)

Bedeutung des ATHENA-Mechanismus für die Planung und Durchführung von EU-Auslandseinsätzen, finanzielle Mittel, deutscher Anteil, Finanzierung von Infrastruktur, militärischem Gerät und Übungen, Kontrolle der Verwendung der Gelder durch den Bundesrechnungshof und den Deutschen Bundestag <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

22.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/155118. 05. 2006

Die Finanzierung militärischer Einsätze der Europäischen Union über den ATHENA-Mechanismus

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Katrin Kunert, Dr. Norman Paech, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2004 (2004/197/GASP, ABl. EU L 63, 28. Februar 2004) verfügt die EU über einen Mechanismus zur Verwaltung und Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union im Rahmen von GASP mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen der den Namen ATHENA trägt.

Ergänzend beschloss der Rat der Europäischen Union am 28. April 2004 eine Vereinbarung über die Vorrechte und Immunitäten, die im Zuge der Anwendung des ATHENA-Mechanismus zum Tragen kommen sollen. Im Wesentlichen geht es dabei darum, die Funktionsfähigkeit des ATHENA-Mechanismus vor Eingriffen, Abgabepflichten und Kontrollen der Staaten zu schützen, von deren Territorien aus die militärischen Einsätze geführt werden.

ATHENA soll unter anderem gewährleisten, dass die notwendigen finanziellen Mittel für die Planung und Durchführung gemeinsamer Interventionseinsätze der EU von Anfang an verfügbar sind. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, die notwendige Infrastruktur und entsprechende Güter zu erwerben. Darüber hinaus können aus dem Fonds auch militärische Übungen finanziert werden.

Der ATHENA-Mechanismus vergrößert den finanziellen Handlungsspielraum des Europäischen Rates gegenüber den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten. Es schränkt damit auch den Entscheidungsspielraum des Deutschen Bundestages über militärische Auslandseinsätze im Rahmen der EU ein.

Die große Bedeutung, die der ATHENA-Mechanismus für die Planung und Durchführung von EU-Auslandseinsätzen hat, geht bislang nicht einher mit einer angemessenen Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit durch die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Bei welchen Auslandseinsätzen der Europäischen Union kam und kommt der ATHENA-Mechanismus zum Einsatz?

2

Mit welchen finanziellen Mitteln wurde der ATHENA-Mechanismus für die in Frage 1 angesprochenen Auslandseinsätze ausgestattet (bitte in Euro und in Prozent der Gesamtkosten des militärischen Einsatzes aufführen)?

3

Für welche der in den Anhängen des Ratsbeschlusses 2004/197/GASP aufgeführten Aufgaben wurden die Gelder jeweils verwendet (bitte nach einzelnen Aufgaben aufgeschlüsselt aufführen)?

4

Umfasst der Posten „lokal angeheuertes Personal“, der im Anhang III-A unter 1(g) des Beschlusses 2004/197/GASP aufgeführt wird, auch private Sicherheitsdienste?

5

Wenn ja, wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Auslandseinsätzen mit Beteiligung der Bundeswehr, oder mit Finanzierung durch deutsche Steuergelder für private Sicherheitsdienste ausgegeben und mit welcher Begründung?

6

Welche „internationalen Berater“ haben im Rahmen des ATHENA-Mechanismus bundesdeutsche Steuergelder erhalten, für welche Beratungstätigkeiten und in welcher Höhe?

7

Welche Informationskampagnen wurden mit welchem finanziellen Aufwand bislang im Rahmen des ATHENA-Mechanismus in den Entsendestaaten und den Einsatzgebieten finanziert?

8

Für welche geplanten militärischen Maßnahmen der EU wurde vorab die Anwendung des ATHENA-Mechanismus beschlossen und in welcher Höhe wurden finanzielle Mittel zugesagt?

9

Welche finanziellen Mittel sollen nach dem derzeitigen Planungsstand (10. Mai 2006) über den ATHENA-Mechanismus für den Einsatz von EU-Einheiten in der DR Kongo bereitgestellt werden und für welche Aufgaben?

10

Welche finanziellen Mittel sollen nach dem derzeitigen Planungsstand (10. Mai 2006) über den ATHENA Mechanismus für den Einsatz von EU-Einheiten im Sudan bereitgestellt werden und für welche Aufgaben sind diese vorgesehen?

11

In welchem Umfang wurden Missionen oder Leistungen der NATO durch ATHENA finanziert und um welche Auslandseinsätze handelt es sich dabei?

12

Wie hoch war bislang die finanzielle Beteiligung Deutschlands an der Ausstattung des ATHENA-Mechanismus (bitte nach Auslandseinsatz und Jahr aufschlüsseln)?

13

Wie hoch ist der bundesdeutsche Anteil an den administrativen Kosten?

14

Aus welchen HaushaltsTiteln welcher Einzelpläne wurden die deutschen Ausgaben für ATHENA bestritten (bitte für die jeweiligen Auslandseinsätze aufschlüsseln)?

15

Wie viel Geld hat die Bundesregierung bislang durch den ATHENA-Mechanismus als Finanzierung für die Auslandseinsätze der Bundeswehr erhalten?

16

Bei welchen deutschen Banken wurden bislang für welche Auslandseinsätze der EU Konten eingerichtet, die für die Planung, Durchführung und Abwicklung im Rahmen des ATHENA Mechanismus vorgesehen sind?

17

Wie viele Bedienstete der Bundesregierung wurden bislang im Rahmen der Beteiligung am ATHENA-Mechanismus für welche Aufgaben abgestellt?

18

Welche direkten oder indirekten Kosten (auch in Form von Ausfällen in anderen Verwendungen) sind der Bundesregierung dadurch entstanden?

19

Welche Vermögensgegenstände und Liegenschaften wurden bei den jeweiligen Auslandseinsätzen aus Mitteln des ATHENA-Mechanismus erworben?

20

Welche Kauf- und Erwerbsgeschäfte im Rahmen des ATHENA-Mechanismus wurden für welche Auslandseinsätze auf dem Territorium Deutschlands und/oder unter Beteiligung Deutschlands außerhalb der Grenzen Deutschlands getätigt?

21

Gewährleisten die derzeit gültigen Bestimmungen des ATHENA-Mechanismus, dass in Deutschland hergestellte und/oder von Deutschland mitfinanzierte militärische Güter nicht ohne Genehmigung gemäß des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes oder des Kriegswaffenkontrollgesetzes nach Beendigung des jeweiligen Auslandseinsatzes im Einsatzland verbleiben oder von einem anderen Staat gekauft werden?

22

Welches militärisch nutzbare Gerät wurde bislang über den ATHENA-Mechanismus erworben und nach Beendigung der entsprechenden militärischen Mission an einen anderen Staat als den Herstellerstaat weitergegeben oder verkauft?

23

Um welche Einnahmen handelt es sich bei den in Artikel 18 Abs. 5b des Beschlusses 2004/197/GASR des Rates erwähnten sonstigen Einnahmen?

24

Welche im Rahmen der Europäischen Union durchgeführten militärischen Übungen wurden in welcher Höhe über den ATHENA-Mechanismus ganz oder teilweise finanziert?

25

Auf den Territorien welcher Staaten wurden diese Übungen durchgeführt?

26

Wie hoch war die finanzielle Beteiligung Deutschlands im Rahmen des ATHENA-Mechanismus an diesen Übungen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

27

Unter welchen Bedingungen können die finanziellen Mittel des ATHENA-Mechanismus auch für die Anmietung von Lufttransportkapazitäten verwendet werden, z. B. für die Inanspruchnahme der Kapazitäten der SALIS GmbH?

28

Befürwortet die Bundesregierung die Finanzierung von Lufttransporten durch den ATHENA-Mechanismus, wenn ja, unter welchen Bedingungen?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen des ATHENA-Mechanismus nicht abgerufene, aber bereits eingezahlte finanzielle Mittel für zuvor nicht definierte militärische Operationen oder die ständige Materialbevorratung auszugeben?

30

Ist im Falle der Weiterverwendung deutscher Steuergelder nach Auffassung der Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages oder zumindest des Haushaltsausschusses einzuholen, und wenn nicht, mit welcher Begründung?

31

Welchen Standpunkt vertritt die die Bundesregierung gegenüber der Auffassung, dass die nachträgliche Flexibilisierung von ursprünglich zweckgebundenen Mitteln für Auslandseinsätze im Rahmen des ATHENA-Mechanismus eine Umgehung der Haushaltshoheit des Parlaments darstellt?

32

Wurde die Umwidmung von ATHENA-Mitteln bereits genutzt, und wenn ja, bei welchem Auslandseinsatz und in welcher Höhe?

33

Welche Ressorts vertreten die Bundesregierung im für den ATHENA-Mechanismus zuständigen Sonderausschuss?

34

Wer legt die mutmaßlichen Kosten eines Auslandseinsatzes fest, die im Rahmen des ATHENA-Mechanismus anfallen?

35

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Europäische Parlament und die Parlamente der einzahlenden EU-Mitgliedsstaaten nicht ausreichend in die Bewilligung der über ATHENA verteilten Mittel einbezogen sind und, wenn nicht, mit welcher Begründung?

36

Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag in Zukunft angemessen über die Verwendung deutscher Steuergelder im ATHENA-Mechanismus zu informieren, wenn nein, mit welcher Begründung?

37

Welche Möglichkeiten stehen dem Bundesrechnungshof bei der Überprüfung der Ausgabenpolitik der Bundesregierung im Rahmen des ATHENA-Mechanismus offen, und in welchem Ausmaß werden diese genutzt?

38

Wie bewertet die Bundesregierung bislang die Wirkung des ATHENA-Mechanismus in der Praxis, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

39

In welcher Höhe hat die Bundesregierung durch die Beteiligung am ATHENA-Mechanismus bislang Steuergelder eingespart?

40

Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in Zukunft einen Jahresbericht über die Verwendung deutscher Steuergelder im Rahmen des ATHENA-Mechanismus vorlegen, und wenn nicht, mit welcher Begründung?

41

Werden die Einzahlungen in den ATHENA-Fonds verzinst, und wenn ja, wie hoch waren die dadurch zusätzlich erzielten Zinsgewinne, und wie wurden sie ausgegeben?

42

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass im ausschließlich intergouvernementalen Zuständigkeitsbereich des Rates der Europäischen Union zunehmend Schattenhaushalte eingerichtet werden, obwohl eigentlich die Europäische Kommission und damit auch das sie kontrollierende Europäische Parlament für sämtliche haushälterischen Entscheidungen der EU zuständig sind?

43

Käme nach Auffassung der Bundesregierung die Einrichtung eines 40 Mio. Euro umfassenden Vorfinanzierungspool für die Durchführung von wenigstens zwei militärischen EU-Missionen im Rahmen des ATHENA-Mechanismus einem eigenständigen Haushalt gleich, und wenn nicht, mit welcher Begründung?

Berlin, den 17. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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