Kosten des Elterngeldes
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Karin Binder, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, und der Koalitionsausschuss der CDU, CSU und SPD haben am 2. Mai 2006 wesentliche Eckpunkte des für 2007 geplanten Elterngeldes vorgestellt. Das Elterngeld soll 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens ersetzen und einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro enthalten. Zusätzlich soll eine Sonderregelung für Geringverdienende geschaffen werden; bis zu einem Verdienst von 1 000 Euro pro Monat soll eine Aufstockung des Elterngeldes auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens gewährt werden.
Die Obergrenze des Elterngeldes soll bei 1 800 Euro liegen. Das Elterngeld soll grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr gezahlt werden; zwei weitere Monate kommen hinzu wenn der andere Elternteil die Betreuung übernimmt. Dabei wird von einem Kostenrahmen von rund 3,87 Mrd. Euro jährlich ausgegangen. Die Datenbasis für diese Annahme wurde nicht umfassend erläutert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von wie vielen bewilligten Anträgen auf Elterngeld geht die Bundesregierung für 2007 aus?
2. Wie hoch wird der Anteil an allein erziehenden Elterngeldbezieherinnen und -beziehern voraussichtlich sein?
3. Von welcher durchschnittlichen Bezugsdauer des Elterngeldes geht die Bundesregierung für 2007 aus?
4. Wie hoch wird nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil der Elterngeldbeziehenden sein, die ausschließlich den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro erhalten werden?
5. Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben diese voraussichtlichen Ansprüche auf den Sockelbetrag in den Berechnungen der Bundesregierung?
6. Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung hinsichtlich der Aufstockungsregelung für Geringverdienende?
7. Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben die voraussichtlichen Ansprüche auf die Geringverdienendenregelung in den Berechnungen der Bundesregierung?
8. Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung für Elterngeld in Höhe von 1 000 Euro bis 1 800 Euro?
9. Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben diese voraussichtlichen Ansprüche in den Berechnungen der Bundesregierung?
10. Wie wird die Verteilung des Elterngeldbezuges auf Mütter und Väter nach den Annahmen der Bundesregierung aussehen?
11. Von wie vielen Anträgen auf die, grundsätzlich dem anderen Elternteil vorbehaltenen, zwei „Vätermonate“ durch Väter geht die Bundesregierung aus?
12. Hat sie sich bei ihren Annahmen zur Inanspruchnahme der „Vätermonate“ von der bisherigen Situation leiten lassen, dass die Elternzeit bislang von weniger als 5 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird?
Wenn nein, auf welchen Daten basieren die Annahmen?
13. Von welchen Mehrkosten, gegenüber einer Begrenzung der maximalen Bezugsdauer auf zwölf Monate, geht die Bundesregierung daher durch die Gewährung der „Vätermonate“ als dreizehntem und vierzehntem Monat des Elterngeldbezuges aus?
14. Wurden Überlegungen zu den finanziellen Folgen der Anknüpfung der Berechnung des Elterngeldes an das letzte Nettoeinkommen, wenn der betreuende Elternteil nach Steuerklasse I, II, III, IV und V oder VI veranlagt ist, angestellt?
15. Welche Entlastungen des gesamten Kostenrahmens erwartet die Bundesregierung durch die Anknüpfung an das letzte Nettoeinkommen, wenn der betreuende Elternteil nach Steuerklasse V veranlagt ist?
Fragen15
Von wie vielen bewilligten Anträgen auf Elterngeld geht die Bundesregierung für 2007 aus?
Wie hoch wird der Anteil an allein erziehenden Elterngeldbezieherinnen und -beziehern voraussichtlich sein?
Von welcher durchschnittlichen Bezugsdauer des Elterngeldes geht die Bundesregierung für 2007 aus?
Wie hoch wird nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil der Elterngeldbeziehenden sein, die ausschließlich den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro erhalten werden?
Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben diese voraussichtlichen Ansprüche auf den Sockelbetrag in den Berechnungen der Bundesregierung?
Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung hinsichtlich der Aufstockungsregelung für Geringverdienende?
Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben die voraussichtlichen Ansprüche auf die Geringverdienendenregelung in den Berechnungen der Bundesregierung?
Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung für Elterngeld in Höhe von 1 000 Euro bis 1 800 Euro?
Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben diese voraussichtlichen Ansprüche in den Berechnungen der Bundesregierung?
Wie wird die Verteilung des Elterngeldbezuges auf Mütter und Väter nach den Annahmen der Bundesregierung aussehen?
Von wie vielen Anträgen auf die, grundsätzlich dem anderen Elternteil vorbehaltenen, zwei „Vätermonate“ durch Väter geht die Bundesregierung aus?
Hat sie sich bei ihren Annahmen zur Inanspruchnahme der „Vätermonate“ von der bisherigen Situation leiten lassen, dass die Elternzeit bislang von weniger als 5 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird?
Wenn nein, auf welchen Daten basieren die Annahmen?
Von welchen Mehrkosten, gegenüber einer Begrenzung der maximalen Bezugsdauer auf zwölf Monate, geht die Bundesregierung daher durch die Gewährung der „Vätermonate“ als dreizehntem und vierzehntem Monat des Elterngeldbezuges aus?
Wurden Überlegungen zu den finanziellen Folgen der Anknüpfung der Berechnung des Elterngeldes an das letzte Nettoeinkommen, wenn der betreuende Elternteil nach Steuerklasse I, II, III, IV und V oder VI veranlagt ist, angestellt?
Welche Entlastungen des gesamten Kostenrahmens erwartet die Bundesregierung durch die Anknüpfung an das letzte Nettoeinkommen, wenn der betreuende Elternteil nach Steuerklasse V veranlagt ist?