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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Psychosoziale Betreuung nach § 16 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 16010417)

Angebote und Kosten psychosozialer Betreuung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige gem. § 16 SGB II <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.05.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/100716. 03. 2006

Psychosoziale Betreuung nach § 16 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

der Abgeordneten Katja Kipping, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Diana Golze, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach § 16 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) können bestimmte Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben erbracht werden. Zu dem Leistungskatalog gehört unter anderem auch die psychosoziale Betreuung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In wie vielen Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen werden psychosoziale Betreuungsleistungen angeboten (Gegenüberstellung gesamte Anzahl der ARGEn und optierenden Kommunen und Anzahl derjenigen, die o. g. Betreuungsleistungen anbieten bzw. finanzieren)?

2

Nach welchen Kriterien wird in den Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen entschieden, ob das Angebot einer psychosozialen Betreuung vorgehalten wird?

3

Sind die Angebote der psychosozialen Betreuung für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen offen oder erfolgen Angebote an ausgewählte Hilfebedürftige?

Wenn die Angebote nur an ausgewählte Hilfebedürftige erfolgen, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

4

Gibt es eine Teilnahmeverpflichtung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu den psychosozialen Betreuungsangeboten?

Wenn ja,

a) wird eine Nichtteilnahme sanktioniert?

b) welche Sanktionen werden angewandt?

5

Ist die psychosoziale Betreuung offen für Arbeit suchende Erwerbslose, die keine Leistungen nach dem SGB II erhalten?

6

Wer sind die Anbieter der psychosozialen Betreuung: Träger der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder freie Träger im Auftrag der Arbeitsgemeinschaften bzw. der optierenden Kommunen?

In welchem Mengenverhältnis stehen die Angebote hinsichtlich der Träger?

7

Wie viele Personen sind insgesamt im Bereich der psychosozialen Betreuung beschäftigt (Vollzeit und Teilzeit getrennt)?

8

Welche Qualifikation müssen die in der psychosozialen Betreuung beschäftigten Personen vorweisen?

In welche Lohngruppen sind die Beschäftigten in den psychosozialen Betreuungsangeboten eingruppiert?

9

Werden den Beschäftigten in der psychosozialen Betreuung Weiterbildungsangebote und Supervisionsangebote unterbreitet?

Wer übernimmt die Kosten dafür?

10

Wie hoch sind die gesamten Kosten (bundesweit) für die psychosoziale Betreuung monatlich (Personalkosten, Sachkosten und Weiterbildungskosten bitte getrennt aufführen)?

11

Welche konkreten Angebote werden im Rahmen der psychosozialen Betreuung unterbreitet?

Wird bei diesen Angeboten nach Altersgruppen unterschieden, und wenn ja, inwiefern?

12

Wird im Rahmen der psychosozialen Betreuung auch eine Beratung angeboten (psychosoziale Beratung sowie Beratung zu Fragen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zu den damit in Verbindung stehenden sozialen Leistungen bzw. Rechtsansprüchen)?

Berlin, den 16. März 2006

Katja Kipping Karin Binder Dr. Martina Bunge Klaus Ernst Diana Golze Kornelia Möller Elke Reinke Volker Schneider (Saarbrücken) Dr. Ilja Seifert Frank Spieth Jörn Wunderlich Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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