Tarifbedingungen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Cornelia Hirsch und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung eröffnete den außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft mit dem Haushaltsjahr 2008 neue Möglichkeiten individueller Sonderzahlungen. Diese wurden durch haushaltsrechtliche Ermächtigung genehmigt und bis zum 30. Juni 2010 befristet. In aller Regel setzen die Einrichtungen diese Möglichkeit mittels Betriebsvereinbarungen um. Die Zahlungen sind auf solches Personal im Tarifbereich beschränkt, das in wissenschaftsspezifischen Tätigkeitsfeldern beschäftigt ist. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) der Fraunhofer-Gesellschaft wandte sich am 30. September 2008 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Bitte, diese Sonderzahlungen auch an das administrative und technische Personal vergeben zu dürfen. Der GBR begründete diese Forderung mit den gestiegenen Anforderungen an diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit einem zunehmenden Fachkräftemangel, besonders in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Zugleich machte der GBR deutlich, dass diese individuellen Sonderzahlungen nur als „zweitbeste Lösung“ hinter einer Integration von zu verhandelnden wissenschaftsspezifischen Regelungen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Betracht gezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welchem finanziellen Umfang haben die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung von den per Ermächtigung gewährten Sonderzahlungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht (bitte nach Einrichtungen, Fallzahlen sowie Status der Beschäftigten aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die nicht selbst Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind, erhalten Sonderzahlungen, etwa Beschäftigte aus dem Bereich des Technologietransfers oder der Forschungsadministration?
Inwieweit haben aus der Sicht der Bundesregierung die Sonderzahlungen die mit ihnen verbundenen Ziele – eine verstärkte Leistungsorientierung sowie verbesserte Chancen zur Gewinnung von hochqualifiziertem Personal – erfüllt (bitte mit Begründung)?
Wie stellen die Forschungseinrichtungen die durch die Sonderzahlungen entstandenen Kosten in ihren Haushalten dar (bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede bei der Leistung von Sonderzahlungen?
Wenn ja, worauf führt die Bundesregierung diese zurück?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vergabepraxen für die Sonderzahlungen in den drei betroffenen Organisationen, insbesondere in Bezug auf ihre innere und äußere Transparenz sowie hinsichtlich der Orientierung auf proklamierte Ziele dieser Zulagen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Appell des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft vom 30. September 2008, die Ermächtigung für Sonderzahlungen auf technisches und administratives Personal auszuweiten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Engpässen bei der Besetzung von Stellen im administrativen und technischen Bereich?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Zulagenregelungen etwa auf technisches und administratives Personal?
Wenn ja, wann?
Welche Veränderungen in den Personalrechts-, Haushalts- und Besoldungsbedingungen strebt die Bundesregierung im Rahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ für das technische und administrative Personal an?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des GBR der Fraunhofer-Gesellschaft (Schreiben vom 30. September 2008) sowie weiterer Betriebsräte und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), wissenschaftsspezifische Regelungen in den TVöD analog den Vereinbarungen im Tarifvertrag der Länder (TVL) aufzunehmen?
Welche Vorteile bzw. Nachteile hat aus Sicht der Bundesregierung das Instrument der Sonderzahlungen im Vergleich zu wissenschaftsspezifischen Regelungen im Tarifvertrag?
Wie bewertet die Bundesregierung die differenzierte Tariflandschaft im Wissenschaftsbereich in Bezug auf die Attraktivität Deutschlands als Wissenschaftsstandort?
Wird sich die Bundesregierung bei den im Jahr 2010 anstehenden tariflichen Verhandlungsrunden für eine Überwindung der kleinteiligen Tarifstruktur und damit für eine flächendeckende Angleichung der Tarifsituation im Wissenschaftsbereich einsetzen (bitte mit Begründung)?