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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Weigerung der Bundesregierung, den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden brasilianischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern die Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen in Brasilien zu gestatten (G-SIG: 11005003)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/612915.12.89

Weigerung der Bundesregierung, den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden brasilianischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern die Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen in Brasilien zu gestatten

der Abgeordneten Häfner, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Menschen in Brasilien mußten 29 Jahre warten, um in einem demokratischen Wahlakt ihren Präsidenten frei zu wählen.

Die Bundesregierung leistet jedoch ihren — negativen — Beitrag zu dieser demokratischen Entwicklung. Sie verweigert den hier lebenden brasilianischen Staatsangehörigen, von der Botschaft ihres Landes und den konsularischen Vertretungen Brasiliens in der Bundesrepublik Deutschland aus, ihre Stimme abzugeben.

In der Folge dieser aus Sicht der Betroffenen als Mißachtung elementarer demokratischer Grundsätze erscheinenden Haltung mußten viele Brasilianer/innen in das europäische Ausland ausweichen, um von dort aus am ersten Gang der brasilianischen Präsidentschaftswahlen teilnehmen zu können. Es ist zu befürchten, daß sich diese unwürdige ,Prozedur beim zweiten Wahlgang am 17. Dezember 1989 wiederholen wird.

Das Verhalten der Bundesregierung veranlaßt uns, die Praxis der Teilnahme von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen an demokratischen Wahlen in ihren Heimatländern grundsätzlich zu erfragen.

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt mit der Schweiz einen im internationalen Vergleich besonders restriktiven Kurs. Die Gründe, Staatsangehörigen bestimmter Staaten die Wahlbeteiligung zu ermöglichen und anderen nicht, sind völlig undurchsichtig. Die Politik der Bundesregierung verletzt in doppelter Weise die demokratischen Grundrechte nicht-deutscher Mitbürger/ innen. Sie verweigert ihnen strikt die Teilnahme an den Wahlen für bundesdeutsche Parlamente und kommunale Selbstverwaltungskörperschaften — andererseits läßt sie es nicht einmal zu, daß sich Menschen an demokratischen Willensbildungsprozessen in ihren Heimatländern beteiligen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden brasilianischen Staatsbürgern die Teilnahme beim ersten Durchgang bei den brasilianischen Präsidentschaftswahlen am 15. November 1989 mittels Stimmabgabe in der brasilianischen Botschaft oder in den Konsulaten Brasiliens verwehrt?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung auch für den zweiten Durchgang für die Wahl des brasilianischen Präsidenten am 17. Dezember 1989, den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden brasilianischen Staatsangehörigen die Stimmabgabe in der brasilianischen Botschaft oder den Konsulaten Brasiliens zu verwehren?

3

Welchen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer/innen gestattet die Bundesregierung die Stimmabgabe in den jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?

4

Nach welchen rechtlichen und politischen Gesichtspunkten werden diese Ausnahmeregelungen getroffen?

5

Hat die Bundesregierung ihre Entscheidung, den hier lebenden brasilianischen Staatsbürgern die Stimmabgabe in der Botschaft und den Konsulaten zu verwehren, auch vor dem Hintergrund abgewogen, daß in Brasilien zum ersten Mal seit 29 Jahren wieder ein Präsident frei und direkt gewählt werden kann?

6

Wie bewertet es die Bundesregierung, daß zahlreiche in der Bundesrepublik Deutschland lebende Brasilianer zur Wahrnehmung ihres Wahlrechts genötigt waren, Auslandsreisen auf sich zu nehmen, um bei den dortigen Vertretungen ihr originärstes demokratisches Grundrecht - die Wahl - ausüben zu können?

7

a) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, daß einzelne Bundesländer oder Berlin (West) den dort lebenden brasilianischen Staatsbürgern doch die Teilnahme am zweiten Wahlgang gestatten?

b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache?

8

In welchen Staaten (außer der Schweiz) wird die Teilnahme ausländischer Staatsbürger an Wahlen in ihrer Heimat derart restriktiv gehandhabt wie in der Bundesrepublik Deutschland?

9

Hat die Bundesregierung in Erwägung gezogen, diese Beeinträchtigung demokratischer Teilhaberechte aufzuheben?

Bonn, den 15. Dezember 1989

Häfner Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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