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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) in Arzneimitteln (G-SIG: 11005009)

Angabe von FCKW-haltigen Arzneimitteln, davon Asthma-Mitteln, Einführung einer entsprechenden Deklarationspflicht, Verzicht auf den Bestandteil FCKW

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

09.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/616122.12.89

Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) in Arzneimitteln

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In jüngster Zeit ist die Problematik der Schädigung der Ozonschicht durch den Gebrauch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) stark in die öffentliche Diskussion getreten.

Neben der Verwendung von FCKW in Spraydosen oder in Kühlschränken muß auch der Aspekt der Verwendung in Arzneimitteln mitberücksichtigt werden. Sein Anteil am Gesamtverbrauch von FCKW beträgt immerhin 1,5 Prozent, das sind ca. 1 000 Tonnen jährlich.

Es handelt sich hierbei um medizinische Sprays, wobei hier erwähnt sei, daß Sprays für Asthmakranke bisher auf FCKW nicht verzichten können, da der Ersatz durch andere Treibgase die Gefahr der Schädigung der Atemwege mit sich bringen kann.

Unter diesem Gesichtspunkt fragen wir die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Human-Arzneimittel FCKW enthalten?

2

Wenn nein, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, zum Schutz der Umwelt und somit der Menschheit eine Erfassung solcher Medikamente vorzuschreiben?

3

Wenn ja, um wie viele und welche Medikamente handelt es sich, wie viele davon sind Asthma-Mittel?

4

Erwägt die Bundesregierung eine Deklarationspflicht für FCKW-haltige Arzneimittel, die der Information des Verbrauchers dienen und bei umweltbewußtem Verhalten zum Rückgang der Verwendung von FCKW-haltigen Arzneimitteln führen kann?

5

Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei Arzneimitteln mit dem Bestandteil FCKW ganz oder teilweise auf diesen Stoff zu verzichten?

Bonn, den 22. Dezember 1989

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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