Kleinwaffenexporte und Lizenzvergabe der Maschinenpistole MP 5
der Abgeordneten Frau Vennegerts, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Kleinwaffenexporte und Lizenzvergabe der Maschinenpistole MP 5
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
In welchem Umfang (prozentuale Beteiligung an den Gesamtkosten) hat die Bundesregierung die Entwicklungskosten der Maschinenpistole MP 5 der Firma H. & K. (Oberndorf) mitgetragen?
Hat die Firma H. & K. (Oberndorf) diesen Anteil an den Entwicklungskosten gemäß § 9 ABEI in vollem Umfang zurückerstattet?
Wann wurden für die in der militärischen Fachliteratur („Jane's Infantry Weapons 1989/90", S. 286 ff.) aufgeführten Verbreitungsgebiete der Maschinenpistole MP 5 der Firma H. & K. (Oberndorf) die Ausfuhrgenehmigungen seitens der Bundesregierung erteilt: Argentinien Bahrain Kamerun Chile El Salvador Ghana Honduras Indien Iran Japan Jordanien Kenia Malta Mauritius Mexiko Marokko Neuseeland Niger Nigeria Pakistan Katar Saudi-Arabien Singapur Sri Lanka Sudan Schweiz Thailand Vereinigte Arabische Emirate Uruguay Zaire Sambia, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei diesen Ausfuhrgenehmigungen in Nicht-NATO-Länder um Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG handelt?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß neben den in „Jane's Infantry Weapons 1989/90" aufgeführten 31 Nicht-NATO- und 13 NATO-Ländern die folgenden Länder in der „Lista de referencia" des für die Firma H. & K. tätigen Waffenhändlers A.L.B. vom 10. Februar 1979 genannt werden, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß auch in diese im folgenden aufgeführten Länder Ausfuhrgenehmigungen nach dem AWG erteilt wurden: Inglaterra Italien Brasilien Venezuela Kolumbien Abu Dhabi Schardscha Afghanistan Philippinen Malaysia?
Trifft die Feststellung von „Jane's Infantry Weapons 1989/90" zu, wonach die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte Maschinenpistole MP 5 der Firma H. & K. (Oberndorf) vornehmlich bei Polizeikräften, aber auch bei Militäreinheiten weltweit im Einsatz ist, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Feststellung?
Wurde seitens der Bundesregierung eine Exportgenehmigung nach dem AWG für die Lieferung von MP 5-Maschinenpistolen nach Mexiko erteilt?
Hat die Firma H. & K. (Oberndorf) einen vorsätzlichen Täuschungsversuch der bundesdeutschen Genehmigungsbehörden geplant, als deren Vertreter Herr H. Z. im Jahre 1977 einen Geheimcode mit seinen mexikanischen Geschäftsfreunden verwendete, in dem die Maschinenpistole MP 5 A 2 als „Schraube", die Maschinenpistole MP 5 A 3 als „Schraube, kurz", die MP 5 SD 3 als „Bleistift" und die MP 5 K als „Nagel" getarnt wurden (zitiert nach: BUKO/JEF: „Südfrüchte aus Oberndorf", Bonn, Forum-Europa-Verlag 1986, S. 76f.)?
Kann die Bundesregierung die Informationen von „Jane's Infantry Weapons 1989/90" bestätigen, wonach die Maschinenpistole MP 5 neben der Produktion bei der Firma H. & K. (Oberndorf) in folgenden Ländern bei folgenden Firmen hergestellt wird: a) in Griechenland bei der Firma H.A.I., b) in den Versionen MP 5 A 2 und MP 5 A 3 in Portugal bei der Firma INDEP, c) in der Version MP 5 A 3 in der Türkei bei der Firma M.v.E.K.?
Kann die Bundesregierung die Länder nennen, die aus den genannten MP 5-Fabrikationsstätten im Ausland die entsprechenden Maschinenpistolen erhielten?
Kann die Bundesregierung angeben, in welchem Jahr die AWG-Genehmigungen für die Weitergabe von MP 5-Lizenzen, Konstruktionsunterlagen und Fertigungsanlagen nach Griechenland, Portugal und in die Türkei von der Bundesregierung erteilt wurden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese Lizenzvergaben auf Betreiben der Bundesregierung erfolgten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für weitere Länder MP 5-Lizenzen seitens der Bundesregierung nach dem AWG genehmigt beziehungsweise auf ihr Betreiben hin vergeben wurden, und kann die Bundesregierung das Jahr der Genehmigungsvergabe und die entsprechenden Länder nennen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß dann für diese Länder „indirekte Endverbleibsregelungen" (vgl. Drucksache 11/5399, Frage II.10) vereinbart wurden?
Duldet die Bundesregierung eine gravierende Umgehungsmöglichkeit des AWG angesichts der Informationen von „Jane's Infantry Weapons 1989/90", wonach die MP 5 aus der griechischen und türkischen Produktion „auch für den Export" produziert wird?
Befindet sich die bei der Firma INDEP in Portugal produzierte Maschinenpistole MP 5 noch immer im Stadium der „Vorproduktion", wie von „Jane's Infantry Weapons 1989/90" für das Jahr 1987 berichtet wird, oder kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Serienproduktion bereits angelaufen ist?
Sind die griechische und die türkische MP 5-Produktionsfirma von seiten der Bundesregierung dabei verpflichtet worden, bei der Bundesregierung um Exportgenehmigungen in Drittländer nachzufragen, und hat die Bundesregierung solche Exportgenehmigungen untersagt oder genehmigt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die weltweite Verbreitung der MP 5 auf die hohe Zahl der Direktexporte aus der Bundesrepublik Deutschland sowie auf Exporte aus den Produktionsstätten in Griechenland, Portugal bzw. der Türkei zurückzuführen ist?
Welche vitalen Interessen legte die Bundesregierung ihrer Entscheidung zugrunde, die MP 5-Lizenzvergabe an Griechenland, Portugal bzw. die Türkei zu genehmigen?
Hat die Firma H. & K. oder die Firma F. W. die jeweilige MP 5-Fertigungsanlage in Griechenland, Portugal bzw. der Türkei errichtet?
Wurden in den vergangenen Jahren Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von Ersatz- und Verschleißteilen von Maschinen- und Industrieausrüstungen in die MP 5-Fabrikationsstätten in a) Griechenland, b) Portugal und c) der Türkei erteilt?
Wurden bei der MP 5-Lizenzvergabe an Griechenland, Portugal und die Türkei Verträge zur Zahlung von Stücklizenzbzw. Pauschallizenzgebühren oder eine Mischform abgeschlossen?
Kann die Bundesregierung die Höhe der bisherigen Einnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. des Bundesministeriums für Wirtschaft aus den MP 5-Lizenzvergaben angeben?
Flossen die unter 22. angesprochenen Einnahmen wie bei den G 3-Lizenzvergaben (vgl. Drucksache 11/5399, Frage V. 4) „dem Bundeshaushalt insgesamt" zu und sind sie damit auch hier von der Bundesregierung nicht ermittelbar?
Kann die Bundesregierung die Länder benennen, aus den über 50, in die lt. „Jane's Infantry Weapons 1989/90" Lizenzvergaben erfolgten, in denen Menschenrechtsverletzungen mit der Maschinenpistole MP 5 begangen wurden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Maschinenpistole MP 5 gegenwärtig im Bürgerkrieg in El Salvador zum Einsatz kommt?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Einsätze seitens chilenischer Polizei- oder Militäreinheiten mit der Maschinenpistole MP 5 getätigt wurden?