Gewässerverschmutzung durch derzeitige und ehemalige Sondermülldeponie in Leverkusen
des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Gewässerverschmutzung durch derzeitige und ehemalige Sondermülldeponie in Leverkusen
Seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts deponiert die Bayer AG nördlich des Stadtteils Leverkusen-Wiesdorf Sondermüll. Ein Teil der ehemaligen Schüttfläche in der Dhünnaue (wo die Dhünn in die Wupper und diese in den Rhein fließt) ist vor wenigen Jahren als Altlast erkannt worden.
Bayer AG und Stadt Leverkusen haben für die Altlast (nicht für die derzeitige Deponie) eine Gefährdungsabschätzung bei der Fa. Björnsen Beratende Ingenieure/Koblenz in Auftrag gegeben, deren Ergebnis inzwischen vorliegt. Die in der Dhünnaue abgelagerten Stoffe reichen von krebserregendem Chrom (VI) bis zu verschiedenen Dioxinen, darunter auch das Seveso-Dioxin (2378-TCDD). Es ist unbestritten, daß das toxische Potential dieser Altlast erheblich ist.
Bis heute wohnen einige hundert Menschen (vor allem an der Rheinallee) unmittelbar auf der ehemaligen Schüttfläche. Die Siedlung im südlichen Bereich der Altlast wurde in den 50er Jahren errichtet, der nördliche Bereich (heute jenseits der Autobahn A 1) blieb unbebaut. Die Ausdehnung der altlastenbedingten Kontamination in den Randbereichen (wo eine Schule und ein Altersheim nicht in das Untersuchungsgebiet einbezogen wurden) ist bis heute ungeklärt. Die Siedlung auf der ehemaligen Deponie soll nach einem Ratsbeschluß der Stadt Leverkusen abgerissen werden.
Aufgrund von Rechnungen mit einem Grundwassermodell gilt es als sicher, daß Sickerwässer aus der Altlast in das Grundwasser gelangen. In dem Abschlußbericht der Gefährdungsabschätzung heißt es: „Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Emission von Schadstoffen über das Grundwasser in die Umgebung, insbesondere in den Rhein und damit in die Nordsee und letztlich die gesamte Ökosphäre. " Zirka 700 000 m3 verschmutztes Grundwasser fließen aus dem Bereich unter der Altlast jährlich in den Rhein. Die Frachten sind unbekannt.
Trotz dieser bekannten Ausbreitung hochgiftiger Schadstoffe auch in den Rhein wird von seiten der Stadt Leverkusen bzw. von der Bayer AG derzeit nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Die vierte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Werk sieht neben dem Abriß der Wohnhäuser nur eine Oberflächenabdichtung vor, die allerdings kaum etwas an der Situation ändert, denn die Sohle der Altlast liegt schon bei mittlerem Rheinwasserstand im Grundwasser.
Die derzeit betriebene und vom Regierungspräsidenten Köln genehmigte betriebseigene Sonderabfalldeponie der Bayer AG liegt nur wenige Meter nördlich von dem bewohnten Gebiet in der Dhünnaue, zum Teil wird auf der ehemaligen Schüttfläche der heutige Deponiebetrieb fortgesetzt. Der technische Standard dieser aktuellen Sondermülldeponie ist öffentlich nicht bekannt. Ebenso ist unklar, inwiefern und in welchem Maße kontaminierte Sickerwässer aus der Deponie in das Grundwasser und in Dhünn, Wupper oder Rhein gelangen.
Zumindest einige technische Einrichtungen geben jedoch Hinweise, daß über diesen Schadstoffpfad eine Stoffausbreitung schon heute erfolgt:
- Die Brunnengalerie der Bayer AG (zum Betrieb als Abwehrbrunnen) liegt auf der Deponie-abgewandten Seite der Dhünn,
- eine Sperrwand liegt auf der Deponie-abgewandten Seite der Wupper,
- mitten auf der derzeit betriebenen Deponie befindet sich ein Deponiebrunnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie beurteilt die Bundesregierung die bereits Jahrzehnte andauernde Kontamination des Grundwassers und des Rheins durch Sondermüllablagerungen in der ehemaligen und derzeitigen Deponie der Bayer AG in der Dhünnaue?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die fortlaufende Kontamination des Rheins durch eine ehemalige Sonderabfalldeponie der Bayer AG beendet werden muß?
Sind Schadstoffe aus der Ablagerung von Sondermüll in der ehemaligen und derzeitigen Bayer-Deponie bereits in der Dhünn, in der Wupper, im Rhein oder in den rheinabwärts gelegenen Wasserwerken gesucht bzw. gefunden worden?
Der Rat von Sachverständigen von Umweltfragen hat in seinem Umweltgutachten von 1987 gefordert, daß „Maßnahmen zur Begrenzung des Schadstoffeintrages in Gewässer aus diffusen Quellen zu berücksichtigen sind" (Ziffer 1228). Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den diffusen Eintrag durch Schadstoffe aus Sondermüllablagerungen in der Dhünnaue zu unterbinden?
Warum sind Maßnahmen zur Sicherung des Grundwassers bei der derzeitigen Sondermülldeponie ergriffen worden, jedoch nicht bei der Altlast?
Welche Maßnahmen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden, um die Ausbreitung von gefährlichen Schadstoffen aus dem Sondermüll in das Grundwasser zu beenden?
Sind der Bundesregierung weitere (ehemalige oder derzeitige) Sonderabfalldeponien bekannt, die in unmittelbarer Nähe eines Flusses liegen?