Spezialkoffer und Spezialtasche mit Maschinenpistole MP5 der Firma H & K (Oberndorf)
der Abgeordneten Frau Vennegerts, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Firma H & K einen Spezialkoffer („special case") sowie eine Spezialtasche („special bag") entwickelt hat und vertreibt, in denen die von der Firma H & K entwickelte Maschinenpistole MP5 schußbereit eingebaut ist?
Kann die Bundesregierung die Informationen von „Jane's Infantry Weapons 1989/90" bestätigen, wonach die Maschinenpistole MP5 weltweit in über 50 Ländern bei Polizei- und Militäreinheiten im Einsatz ist?
Welchen gesetzlichen Bestimmungen des KWKG und des AWG unterliegen die Produktion, Beförderung und Export des H & K-Spezialkoffers und der H & K-Spezialtasche und kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß Privatpersonen den HKK und HKT erwerben können?
Für welche und für wie viele Bestimmungsländer hat die Bundesregierung Produktion, Beförderung und Export des HKK und HKT gemäß KWKG und AWG genehmigt?
In welchen Fällen wurde der Verkauf des HKK und der HKT seitens der Bundesregierung untersagt, weil gemäß § 6 KWKG „Grund zu der Annahme besteht, daß eine der ... genannten Personen, die für die beabsichtigte Handlung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt" oder die Gefahr besteht, daß die genannten Produkte bei einer „friedensstörenden Handlung ... verwendet werden"?
Wurde der Endverbleib für die ins Ausland exportierten HKK bzw. HKT ausnahmslos durch amtliche Stellen der Bestimmungsländer gewährleistet?
In welchen Fällen wurden Beförderungs- und Exportgenehmigungen nach dem KWKG und dem AWG für den HKK und die HKT zurückgezogen und dementsprechend gegebenenfalls angeordnet, daß gemäß § 7 KWKG „die Kriegswaffen in angemessener Zeit unbrauchbar" gemacht wurden (Bezugnahme auf HKT und HKK)?
Für wie viele Exemplare a) des HKK b) der HKT wurden bis einschließlich 1988 Ausfuhrgenehmigungen erteilt?
Werden nach Informationen der Bundesregierung der HKK und die HKT ausschließlich bei H & K oder auch in anderen Ländern in Lizenz hergestellt?
Trifft die Aussage der Pressesprecherin der Firma H & K, Frau A. B. vom November 1989 zu, wonach die GSG 9 sowie die „Sicherungsgruppe Bonn" im Besitz des HKK bzw. der HKT sind?
Wann und in welcher Stückzahl wurden der HKK bzw. die HKT von a) der GSG 9 b) der „Sicherungsgruppe Bonn" c) der Bundeswehr d) anderen bundesdeutschen Sicherungseinheiten erworben?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Beschaffungskosten für den HKK und die HKT auf Bundesebene machen und erläutern, in welchem Einzelplan unter welchem Titel des jeweiligen Bundeshaushalts diese Beschaffungskosten aufgeführt sind?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Innenministerium des Bundeslandes Baden-Württemberg im Besitz des HKK bzw. der HKT ist?
Welche weiteren Landes- bzw. Bundesministerien sind im Besitz des HKK bzw. der HKT?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß weitere Personen, nichtstaatliche Gruppen oder Organisationen (z. B. die „RAF", die „Roten Brigaden", die „Action Directe", die „ETA", die „IRA" usw.) im Besitz des HKK bzw. der HKT sind?
In welchen der Bundesregierung bekannten Fällen wurden der HKK bzw. die HKT a) im Inland b) im Ausland bei Kampf- oder sonstigen unfriedlichen Handlungen eingesetzt?
Kann die Bundesregierung erläutern, in welchen dieser Fälle es zu Verletzungen bzw. zum Tod der von der in den HKK bzw. die HKT eingebauten MP5 getroffenen Menschen gekommen ist?
Für welche Situation (z. B. Personenschutz, Bekämpfung und evtl. Liquidierung von Angehörigen ausländischer Geheimdienste) wurden der HKK und die HKT von staatlichen Stellen auf Landes- und Bundesebene angeschafft?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Einsatz von HKK bzw. HKT für bestimmte Lokalitäten (z. B. im Menschengedränge auf Flughäfen, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen ...) besonders geeignet ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß der HKK bzw. die HKT aufgrund ihrer besonderen Konstruktion (unsichtbar eingebaute MP5, kaum erkennbarer Abzug am Griff des Koffers bzw. in der Tasche, kaum sichtbare Schuöffnung, kein Magazinwechsel in der Öffentlichkeit, kein gezielter Schußwechsel usw.) besonders für den Einsatz im Nahbereich gegen einzelne Menschen ohne zu erwartende Gegenwehr geeignet ist?
Kann die Bundesregierung die Einschätzung bestätigen, daß es sich bei dem HKK und der HKT um besonders für terroristische Gewaltmaßnahmen geeignete Waffen handelt?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß die Anschaffung von HKT bzw. HKK im Verhältnis zur Anschaffung einer Maschinenpistole MP5 wesentlich höhere Kosten verursacht und kann die Bundesregierung bestätigen, daß diese höheren Kosten unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt erscheinen?