Zum Problem einer Proliferation von chemischen Massenvernichtungsmitteln durch Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Beer, Frau Teubner, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
I. C-Waffentechnologie für Libyen
Fragen14
Wie viele Ermittlungsverfahren sind derzeit gegen welche Unternehmen anhängig, die im Verdacht stehen, Technologien zur C-Waffenproliferation illegal nach Libyen geliefert zu haben?
Wann werden erste Ermittlungsergebnisse vorliegen, und wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag darüber unaufgefordert unterrichten?
Gegen welche Bestimmungen und Positionsnummern der AWV zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstößt die angeblich illegale Lieferung „eines elektronischen Steuergeräts nach Libyen (...), das geeignet gewesen ist, in Verbindung mit der Chemieanlage der Herstellung des Kampfgases Lost (...) zu dienen" (nach Badische Zeitung, Freiburg, 12. Oktober 1989)?
Um welche Typenbezeichnung und um welches Fabrikat handelt es sich?
Welche bundesdeutschen Firmen produzieren derartige oder ähnliche Steuerungsgeräte zur möglichen Produktion von chemischen Massenvernichtungsmitteln?
Unterliegen derartige Steuerungsgeräte zur Produktion von chemischen Massenvernichtungsmitteln der ständigen Kontrolle durch das Rüstungskontrollamt der WEU, und wann wurde zuletzt bei der Firmengruppe I. mit Sitz in Lahr eine Vorort-Inspektion durch die WEU vorgenommen?
Welche Chemikalien, die von der sog. Australischen Gruppe als mögliche Vorprodukte für die Herstellung von chemischen Kampfstoffen gelten, werden durch die Firmengruppe I. mit Sitz in Lahr produziert (vgl. Drucksache 11/4296, Frage 5)?
Hat die Bundesregierung für den Export eines unter Frage 3 erwähnten Steuerungsgerätes zur Herstellung chemischer Kampfstoffe AWG-Genehmigungen nach Hongkong erteilt?
Welche Form von Endverbleibsnachweisen hat die Bundesregierung bzw. das Bundesamt für Wirtschaft über den angeblichen Endempfänger in Hongkong durch die Firmengruppe I. erhalten, z. B. privatwirtschaftliche Firmenbestätigungen, amtliche Endverbleibsnachweise oder Internationale Importzertifikate?
Wurden in den letzten Jahren Exporte aus Teil I Abschnitte A, B oder C der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für Libyen genehmigt, und um welche Waren der Ausfuhrliste handelte es sich (Warenbezeichnung, Positionsnummern in der Ausfuhrliste)?
Haben wirtschaftliche Interessen die Bundesregierung bisher davon abgehalten, die Rückforderung deutscher Ausrüstungsteile zur Produktion chemischer Massenvernichtungsmittel von Libyen zu fordern, oder welche andersgelagerten Gründe waren dafür maßgebend?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung als Reaktion auf die irakischen Giftgaseinsätze in den bilateralen Beziehungen zu diesem Land und im internationalen Rahmen unternommen?
Wann können die Ermittlungen gegen zahlreiche Unternehmen wegen des Verdachts illegaler Ausfuhren von Ausrüstungsteilen zur Produktion chemischer Kampfstoffe im Irak abgeschlossen werden (vgl. die Unterrichtung in Drucksache 11/3762)?
Wie lassen sich die folgenden widersprüchlichen Auskünfte der Bundesregierung erklären?
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN bezeichnete die Bundesregierung die an den Irak gelieferten Anlagen noch als „katalogmäßig angebotene Labor- bzw. Produktionsanlagen, die nicht zur Herstellung chemischer Waffen geeignet sind" (Drucksache 10/1710, Frage 2.6). In einer Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch Staatssekretär Dr. Riedl vom 20. Dezember 1988 heißt es jedoch: „Die übereinstimmende Prognose der im Laufe des Verfahrens als Gutachter in Betracht gezogenen Personen lautet auch nach erster Prüfung von Unterlagen, ein Nachweis zur Eignung der fraglichen Anlagen zur Produktion der einschlägigen chemischen Kampfstoffe sei höchstwahrscheinlich zu führen." (Drucksache 11/3762).